2006-200


Nicht erst die laufende Diskussion im Zusammenhang mit einer Anpassung der Eigenmietwerte - ausgelöst durch einen entsprechenden Bundesgerichtsentscheid - hat ein weiteres Mal die Problematik der Einkommens-Besteuerung von Wohneigentum aufgezeigt. Die Thematik beschäftigt die Wohneigentümer und -eigentümerinnen schon seit geraumer Zeit, vor allem jene, welche Wohneigentum aus Eigeninitiative und Eigenverantwortung im Sinne einer Altersvorsorge erworben haben. Älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern , welche ihr Heim mehr oder weniger vollumfänglich schuldenfrei bewohnen, ist es ungemein schwer zu erklären, weshalb sie dafür nun noch eine steuerlich relevante Einkommenserhöhung verordnet erhalten.

Dazu kommen auch noch die administrativen Umtriebe für die Ermittlung der Marktmiete resp. des Eigenmietwertes. Und diese Umtriebe sind nicht einmaliger Natur, die Daten müssen periodisch überprüft und nachgeführt werden. Ein nicht zu unterschätzender Aufwand!


Und schliesslich verhindert das geltende System den an sich erwünschten Rückfluss von Hypothekarschulden, weil mit der Rückzahlung steuerliche Vorteile verloren gehen (Steueroptimierung).


Bedauerlicherweise hat das Schweizer Volk vor nicht allzu langer Zeit eine Steuergesetzes-Revision, welche u.a.die Abschaffung der Eigenmietwert-Besteuerung vorsah, abgelehnt. Die Vorarbeiten für eine Abschaffung sind somit geleistet, was eine rasche Neuauflage der entsprechenden Gesetzesänderung ermöglichen sollte.


Der Regierungsrat wird daher beauftragt, zuhanden des Parlamentes eine Standesinitiative auszuarbeiten, welche die schweizweite Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwertes zum Inhalt hat.



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