2006-197
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Ruedi Brassel, SP: Bohrtürme in der Rheinebene
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Autor/in:
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Ruedi Brassel
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Eingereicht am:
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7. September 2006
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Nr.:
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2006-197
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Dem Amtsblatt vom 27. Juli 2006 war das folgende Baugesuch zu entnehmen:
Pratteln: Nr. 1578/2006. Bauherrschaft: Vereinigte Schweizerische Rheinsalinen, Rheinstrasse 52, 4133 Pratteln. Projekt: versetzen Bohrturm Nr. 22, Parzelle Nr. 4502, Niderfeldboden. Projektverantwortliche Person: Vereinigte Schweizerische Rheinsalinen, Rheinstrasse 52, 4133 Pratteln
Gleichzeitig soll, wie aus dem Amtsbericht der Gemeinde Pratteln über das Jahr 2005 (S. 62) hervorgeht, das Gebiet Dürrenhübel zwischen Autobahn und Rheinstrasse, auf dem heute die Bohrtürme stehen, "erschliessungsplanerisch vorbereitet werden".
Beim erwähnten Baugesuch handelt es sich nicht um irgendein beliebiges Projekt. Zum einen betrifft ein Gebiet, das durch das Verfahren für den Spezialrichtplan "Salina Raurica", für das eben erst die Vernehmlassungsfrist abgelaufen ist, einem sog. befristeten Planungsstopp unterstellt ist. Zum anderen betrifft es ein Objekt, das wie wenig andere von ausserordentlicher Bedeutung für unseren Kanton ist: einen der beiden letzten in der Baselbieter Rheinebene verbliebenen Salzbohrtürme.
Die Salzgewinnung in der Rheinebene hat nicht nur einen entscheidenden Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung und Ausgestaltung unserer ganzen Region gehabt. Sie hat im 19. Jahrhundert dem jungen Kanton Basel-Landschaft auch finanziell das Überleben ermöglicht.
Die - noch nicht denkmalgeschützten - Bohrtürme bilden mit der sie umgebenden Landschaft eine untrennbare Einheit, die in einmaliger Art den besonderen Charakter und die historische Bedeutung verkörpert, welche die Rheinsalinen für unseren Kanton und die wirtschaftliche Entwicklung unserer Region gehabt haben. Es sind, wie die Basler Zeitung kürzlich festgehalten hat, "Ikonen der Kulturgeschichte"(BaZ, 15.8.2006). Ihre Erhaltung und ihre Einbettung in den landschaftlichen Kontext sind von grossem Interesse für den Kanton und die Öffentlichkeit.
Angesichts solcher Absichten bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1.
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Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass mit der Versetzung des Bohrturms und mit der erschliessungsplanerischen Vorbereitung des Gebiets zwischen der Rheinstrasse und der Autobahn, bereits Ergebnisse des Planungsverfahrens "Salina Raurica" vorweggenommen werden?
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Wenn "ja": Wie ist das mit dem Planungsstopp vereinbar?
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Wenn "nein": Warum nicht?
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2.
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Welche denkmalschützerische Bedeutung misst der Regierungsrat den Bohrtürmen in der Rheinebene zu?
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3.
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Ist der Regierungsrat bereit, darauf hin zu wirken, dass die Bohrtürme in einer Form erhalten und geschützt werden können, in der die Einheit mit der Landschaft einer weithin offenen Rheinebene weiterhin erfahrbar ist?
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