2006-288


Im Bestreben, die berufliche Ausbildung aufzuwerten, wurde die ehemalige Anlehre durch die Attestausbildung ersetzt. Ob die damit verbundene Zielsetzung erreicht werden kann, wird sich weisen müssen. Jetzt aber ist schon unübersehbar, dass schulschwache Jugendliche, insbesondere ehemalige Kleinklassenschülerinnen und -schüler, den schulischen Anforderungen der Attestausbildung nicht gewachsen sind, während sie früher eine Anlehre durchaus bestehen konnten. Bleibt nun der schulische Anspruch in der Attestausbildung so bestehen, so werden Jugendliche mit begrenzten Fähigkeiten in theoretischer Bildung diese nicht erfolgreich abschliessen können. Alle Jungen, denen dies geschieht, fallen damit aus der beruflichen Integration heraus, da es für sie keinen alternativen Weg einer beruflichen Ausbildung gibt. Arbeitslosigkeit oder Invalidisierung darf für sie nicht die einzige Perspektive sein.

Ich ersuche deshalb den Regierungsrat, zu prüfen und darüber zu berichten,



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