2006-286


Vor vielen Jahren wurde im Bildungsgesetz verankert, dass man im Kindergarten sowie in der Primar- und Sekundarschule fremdsprachige Kinder (nach einer in § 11 des Bildungsgesetzes verankerten bestimmten Regel) durch Doppelzählung fördern will. Sinn dieser Regelung war und ist es, Benachteiligungen von ausländischen Schulkindern zu mindern und einen Schritt in Richtung Gleichberechtigung zu tun. Mit dieser Regelung will man den ausländischen Schulkindern mehr und verbesserte Bildungschancen geben, aber auch verhindern, dass einheimische Kinder an schulischem Terrain verlieren.

Während vieler Jahre war es denn auch so, dass die Ausländerkinder in fast allen Schulklassen in der Minderheit waren. Nun beginnt sich aber dieses Blatt zu Ungunsten der schweizerischen Schulkinder zu wenden. In immer mehr Schulklassen sind unsere einheimischen Kinder in der Minderheit. Und zahlreiche Sprachen und Kulturen sind in solchen Klassen vertreten. Wo das der Fall ist, werden die Bildungschancen der schweizerischen Schulkinder ebenso eindeutig beeinträchtigt, wie dies im umgekehrten Sinne für die ausländischen Schulkinder der Fall ist. Deshalb drängt es sich auf, dass in dieser Frage über die Bücher gegangen wird und dass dort, wo es notwendig ist, umgekehrt als es ursprünglich gedacht war, auch gleiche Bildungschancen für Einheimische angestrebt werden. Selbstverständlich soll man den bisherigen Ausländerkinder-Passus des Gesetzes beibehalten. Er soll aber durch einen Schweizer-Kinder-Minderheitsartikel ergänzt werden.


Der Regierungsrat wird deshalb beauftragt, § 11 des Bildungsgesetzes dahingehend zu ergänzen, dass in Klassen, wo die Schweizer-Schulkinder in der Minderheit sind, eine Doppelzählung für die Schweizer Kinder vorgenommen wird. Der entsprechende Zählschlüssel ist noch auszuhandeln.



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