2006-285


Seit einiger Zeit befasst sich die Regierung mit der Planung des Bruderholzspitals. Der Bedarf für die erweiterte Grundversorgung (stationärer Akut-Bereich) des Kantons Basel-Landschaft ist mit 280 Betten definiert. Zusätzlich sind weitere 46 Betten für die Rehabilitation vorgesehen. Das heisst, dass der Bettenbedarf für das untere Baselbiet, 326 Betten ist.

Die betriebswirtschaftlich kritische Grösse für ein Spital mit erweiterter Grundversorgung sind gemäss der gängigen und erhärteten Praxis mindestens 400 Betten. Diese kritische Grösse erreicht das geplante Bruderholzspital mit der erweiterten Grundversorgung nicht.


Damit ein neues Spital betriebswirtschaftlich Sinn macht, ist die Bettenzahl im Rahmen der Zusammenarbeit mit BS zu erhöhen. Um die notwendige Grösse zu erreichen, kommt als einzige medizinische Disziplin in unsrem Kanton die Geriatrie in Frage. In der Geriatrie beträgt der eruierte Bedarf für das untere Baselbiet im Jahre 2025 100 Betten.


Gleichzeitig ist in unserem Nachbarkanton Basel-Stadt die Ablösung des Geriatriespitals Felix-Platter beschlossene Sache. Der benötigte Bettenbedarf an einem neuen Standort für Basel-Stadt wird heute mit 235 veranschlagt (Bedarf bis 2025 sinkend).


Bis heute hat die Regierung noch keine Möglichkeiten oder Alternativen zur Umnutzung des bestehenden Bettenhauses auf dem Bruderholz aufgezeigt. Beide Regierungen haben deutlich bekannt gegeben, dass künftig die Leistungen im geriatrischen Bereich zwischen Basel-Stadt und dem unteren Teil des Kantons Basel-Landschaft gemeinsam an einem Standort eingekauft werden sollen. Seit Monaten wird von den Gesundheitsdirektoren ohne Detailinformation an die Parlamente von einem Leistungseinkauf beim Privatspital Bethesda gesprochen. Die naheliegendste Variante - die Versorgungslösung für beide Basel im Rahmen der Erneuerung des Kantonsspitals Bruderholz - wurde aber bisher nicht geprüft.


Gestützt auf diese Darlegungen wird die Regierung beauftragt einen Bericht zu erstellen in dem die folgenden Punkte geklärt werden:


Die Frist für die Erstellung des Berichtes wird auf 6 Monate verkürzt



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