2006-266
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Motion von Ivo Corvini: Generelle Überprüfung des Gesetzes über die Erbschafts- und Schenkungssteuer vom 7. Januar 1980 (SGS 334)
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Autor/in:
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Ivo Corvini
(Augstburger, Bachmann, Franz, Gorrengourt, Jermann, Jourdan, Rohrbach, Simonet, Steiner, Tanner, Zwick)
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Eingereicht am:
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2. November 2006
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Nr.:
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2006-266
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Ehegatten und direkte Nachkommen des Erblassers oder Schenkers sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Das ist richtig und soll auch so bleiben. Demgegenüber bezahlen andere Formen von faktischen Lebens- und Familiengemeinschaften gemäss Gesetz den Steuermaximalsatz. Dies ist zum Beispiel einerseits stossend für (nichtadoptierte) Pflegekinder, die jahrelang bei denselben Pflegeeltern wohnen oder wohnten, erbschafts- und schenkungssteuerlich aber wie „Fremde" behandelt werden. Andererseits sind im Landrat zwei Motionen hängig, welche langjährige Konkubinatspaare (Motion 2006-139 ) bzw. Personen in eingetragener Partnerschaft (Motion 2005-223 ) im betreffenden Gesetz gleich wie Ehegatten behandeln wollen.
Wir sind der Meinung, dass sich eine Revision nicht nur auf Konkubinatspaare und eingetragene Partnerschaften beschränken soll, sondern dass das betreffende Gesetz hinsichtlich der bestehenden Ungerechtigkeiten von faktischen Lebens- und Familiengemeinschaften generell und umfassend überprüft werden soll. Zudem darf es aus Gründen der Gewaltentrennung nicht sein, dass die ca. 10-jährige Praxis der kantonalen Taxationskommission, welche unter bestimmten Voraussetzungen (lediglich) auf Gesuch hin Konkubinatspaare erbschafts- und schenkungssteuerlich besser stellt als vom Gesetz vorgesehen, ohne Gesetzesänderung noch länger Geltung hat. Hier liegt es am Gesetzgeber, im vorgesehenen demokratischen Ablauf eventuelle Änderungen vorzunehmen.
Wir beauftragen deshalb den Regierungsrat, eine Vorlage zur Änderung des Gesetzes über die Erbschafts- und Schenkungssteuer vom 7. Januar 1980 im oben erwähnten Sinn auszuarbeiten.
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