2006-99


Gegenseitige Hilfe bei Krankheit, Invalidität, Altersbeschwerden usw. innerhalb der Familie und sogar im nachbarschaftlichen Kreis ist selbstverständlich und soll auch weiterhin als natürliche Pflicht jeder von uns betrachtet werden. Auf Grund der vermehrten Mobilität, der aktuellen Lebensweise, der persönlichen Situation kann jedoch nicht jede Person auf einen Kreis von selbstverständlich hilfsbereiten Menschen zurückgreifen. Der Kostendruck im Krankenversicherungsbereich zwingt auch zu kürzeren Spitalaufenthalten und restriktiven Massnahmen im Bereich Pflege, Rehabilitation und praktischer Hilfe. In all diesen Fällen ist ein Verbleiben im eigenen Heim - was eigentlich persönlich erstrebenswert und für die Allgemeinheit günstiger ist - nur mit Hilfe von fremden Personen, resp. von Hilfsorganisationen möglich. Diese Organisationen ihrerseits können nur bestehen, wenn sie auf die Hilfe von ehrenamtlichen Personen zählen können; eine weitere Bedingung ist, dass diese Personen nicht nur punktuell, sondern regelmässig sich engagieren lassen. Wie wir alle wissen, würde ohne die konstante Hilfe dieser Freiwilligen viel zusammenbrechen.

Die kantonalen Steuergesetze sehen die Möglichkeit eines Abzuges für freiwillige Spenden an "Körperschaften, Stiftungen, Anstalten und andere juristische Personen mit Sitz in der Schweiz, die im Hinblick auf öffentliche und gemeinnützige Zwecke von der Steuerpflicht befreit sind" (Wegleitung zur Steuererklärung BL 2005). Gemäss Steuerharmonisierungsgesetz kann neu der Abzug auch für freiwillige Zuwendungen von anderen Vermögenswerten als Geld verlangt werden (wie Liegenschaften, Kunstgegenstände, Wertschriften, Forderungen, Immaterialgüterrechte usw.). Unentgeltlich geleistete Arbeit (sogenannte Zeitspende) ist jedoch nicht abziehbar. Ein solcher Entscheid ist schwer nachvollziehbar.


In Anbetracht der Wichtigkeit der von Freiwilligen geleisteten Arbeit ersuche ich den Regierungsrat, die Möglichkeit eines Abzuges von organisierten, belegten Zeitspenden bis zu einem Betrag von CHF 3'000.-- zu prüfen.



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