2006-97


Aufgrund der Totalrevision des Beamtenrechts wurde 1998 das kantonale Personalrecht entsprechend angepasst. Das vorher zentral ausgeübte Personalwesen wurde sowohl in operationeller als auch administrativer Hinsicht an die einzelnen Direktionen respektive die Anstellungsbereiche delegiert. Diese Dezentralisierung hat mittlerweile dazu geführt, dass das Personalgesetz in den Direktionen offensichtlich unterschiedlich angewendet und durchgesetzt wird.

Es stellt sich zudem die Frage, ob der Kanton als grösster Arbeitgeber über ein zeitgemässes und vor allem konkurrenzfähiges Personalmanagement-System verfügt, das einerseits den Anforderungen des heutigen und absehbaren Arbeitsmarktes zu genügen vermag und das andererseits gegenüber den Mitarbeitenden als geeignetes Führungs- und Motivationsinstrument eingesetzt werden kann.


Im Rahmen der Budgetdiskussionen muss immer wieder festgestellt werden, dass der Kanton über kein wirksames Instrumentarium verfügt, um die Personalkosten - immerhin der aufwendigste Kostenblock - transparent zu steuern. Es fehlt dem Kanton offensichtlich an einer koordinierten und ganzheitlichen Personalstrategie. Im Besonderen scheinen wirksame Führungsinstrumente hinsichtlich Personalgewinnung, -beurteilung, -honorierung und -entwicklung zu fehlen.


Der Regierungsrat wird deshalb beauftragt,



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