2006-93 (1)
Bericht Nr. 2006-093 an den Landrat |
Bericht der:
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Bau- und Planungskommission
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vom:
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2. Mai 2006
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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H2 Pratteln-Liestal, Projektänderung im Bereich des Halbanschlusses Frenkendorf / Füllinsdorf Süd, Kreditvorlage
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Bemerkungen:
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1. Ausgangslage
Aufgrund neuer Richtlinien des Bundes, was die Lüftung und die Sicherheit von Tunnels angeht, sowie neuer SIA-Normen zum Tunnelbau musste das rechtskräftige Bauprojekt für die H2 Pratteln-Liestal aus dem Jahre 2002 überarbeitet werden. In der Folge wurden zwei Varianten evaluiert; der Entscheid der Regierung fiel zugunsten der Variante mit einer Öffnung in der Tunnelmitte beim Halbanschluss Frenkendorf / Füllinsdorf Süd. Dieses Projekt erfüllt die Vorgaben der Umweltschutzgesetzgebung und den bewilligten Ausführungskredit.
Im Rahmen des Planauflageverfahrens im Spätsommer 2005 kam es zu sechs Einzeleinsprachen aus der Gemeinde Füllinsdorf und einer Sammeleinsprache mit 263 Unterschriften, die sich vorab gegen die Deckenöffnung in der Mitte des Tunnels richteten. Eine sogenannt "konstruktive Einsprache" forderte zudem, dass durch Massnahmen in Sachen Luft, Lärm und Ästhetik eine Situation herbeigeführt werde, die dem rechtskräftigen Bauprojekt möglichst gleichwertig ist. Die Einigungsverhandlungen führten zu keiner Einigung, so dass der Regierungsrat über die Einsprachen wird entscheiden müssen. Es ist zu erwarten, dass die Einsprecher, sofern der Regierungsrat die Einsprachen ablehnen wird, den Rechtsweg beschreiten werden und sich der Baubeginn der H2 möglicherweise erneut um Jahre verzögert.
Vor diesem Hintergrund reichten Rudolf Keller, Eric Nussbaumer und Karl Willimann als "Ortsansässige" dem Landrat eine Dringliche Motion ( 2006/045 ) ein, welche die Regierung aufforderte, eine Vorlage für einen Zusatzkredit in der Höhe von 35 Millionen Franken zu unterbreiten, mit dem ein durchgehend geschlossener Tunnel realisiert werden kann. Sie begründeten ihr Begehren damit, dass ein rascher Bau der H2 nur möglich sei, wenn das rechtskräftige Bauprojekt aus dem Jahre 2002 mit einem durchgehenden Tunnel realisiert werde.
Die Bau- und Planungskommission (BPK) beriet im Rahmen zweier Sitzungen und einer gemeinsamen Sitzung mit der Finanzkommission am 15. März 2006 die Motion eingehend und empfahl in der Folge einstimmig, diese zu überweisen. Sie legte aber Wert auf die Feststellung, dass die Unterstützung der Motion nicht bereits als Zustimmung zur Realisierung der durchgehenden Tunnelvariante zu interpretieren sei. Vielmehr wollte sie, dass in der neuen Vorlage die möglichen Varianten mit allen Vor- und Nachteilen dargestellt werden, um diese 1:1 vergleichen zu können. Die BPK hatte gar erwogen, diese Informationen in einem eigenen Vorstoss zu verlangen, verzichtete aber schliesslich darauf. Dafür beantragte der BPK-Präsident dem Landrat am 23. März 2006 namens der Kommission, dass die neue Vorlage die Investitionskosten, die Unterhalts- und Betriebskosten, die rechtlichen Abklärungen betreffend Lärm und Abluft sowie - für die durchgehende Tunnelvariante - die Notwendigkeit einer erneuten Planauflage mit den Fristen aufzeige.
Am 23. März 2006 überwies der Landrat die Dringliche Motion "Zusatzkredit zum H2-Verpflichtungskredit" ( 2006/045 ); bereits am 4. April 2006 verabschiedete die Regierung die aufgrund der Motion erarbeitete neue Vorlage ( 2006/093 ) zu Handen des Landrates.
2. Kommissionsberatung
Die BPK behandelte die Vorlage im Rahmen zweier Einschaltsitzungen am 12. April (mit Begehung im Gelände) und am 26. April 2006. Sie wurde dabei von Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider-Kenel sowie den Herren Ruedi Hofer, Kantonsingenieur / Leiter des Tiefbauamtes, und Christian Kropf, Leiter des Geschäftsbereichs Verkehr im Tiefbauamt, unterstützt.
Eintreten auf das Geschäft war unbestritten.
3. Detailberatung
Die Talstrasse Sissach-Pratteln hat eine über 40-jährige Geschichte und zwei Volksabstimmungen hinter sich. Die Fertigstellung dieser Strasse ist für die Wirtschaft im mittleren und oberen Kantonsteil von grösster Bedeutung. Ca. 65 Millionen Franken wurden bereits zu Lasten der normalen Staatskasse für Landkäufe und Planungen ausgegeben.
Vor diesem Hintergrund war sich die Kommission grossmehrheitlich darin einig, dass die H2 möglichst rasch gebaut werden sollte. Welche Variante dabei eher zum Ziel führen würde, war jedoch Gegenstand kontroverser Diskussionen. Namentlich wurden die politischen und verfahrenstechnischen Aspekte der beiden Varianten von den Kommissionsmitgliedern unterschiedlich beurteilt und gewichtet. Die Kommission konzentrierte sich bei ihrer Diskussion vorwiegend auf die durchgehende Tunnellösung (Motionsprojekt) und auf die geöffnete Tunnellösung (Auflageprojekt 2005).
Es war in der Kommission unbestritten, dass der Zusatzkredit für die durchgehende Tunnelvariante eng mit dem Spezialgesetz über den H2-Verpflichtungskredit ( 2006/034 ) verknüpft ist. Der Landrat trägt diesem Umstand Rechnung, indem er die beiden Geschäfte gleichzeitig abschliessend behandeln wird.
Finanzierung des Zusatzkredits
Die Finanzierung der zusätzlich benötigten Mittel von ca. 35 Millionen Franken müsste ebenfalls im Rahmen des Spezialgesetzes, welche eine befristete Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes vorsieht, geregelt werden. Der Zusatzkredit ist weder im Investitionsprogramm 2004-2014 noch im Finanzplan/Budget 2006 enthalten; auch anerkennt der Bund diese Mehrkosten nicht als beitragsberechtigt.
Die Bundessubventionen von 50% an die Kosten der H2 sind im Infrastrukturfonds 2005 vom Ständerat als Erstrat in der Höhe von 137.5 Millionen Franken bewilligt worden. Die Kommission nahm von der Bedingung Kenntnis, dass mit der Ausführung des Bauvorhabens im Jahre 2008 begonnen werden muss; andernfalls würde der Subventionierungsanspruch erlöschen.
Die Kommission gab ihrem Unbehagen Ausdruck, dass die betroffenen Gemeinden nicht bereit gewesen waren, sich an den Mehrkosten für eine durchgehende Tunnellösung zu beteiligen. Dies umso mehr, als in früheren Fällen Zusatzwünsche von Gemeinden nur genehmigt wurden, nachdem diese bereit gewesen waren, für die Mehrkosten aufzukommen (z.B. H18-Tunnel Reinach).
Anlass zur Diskussion gaben auch die um 1 Million Franken höheren Betriebs- und Unterhaltskosten bei der geschlossenen Variante.
Politische Gewichtung
Die Realisierung eines durchgehenden Tunnels wurde von einem Teil der Kommissionsmitglieder als "Passepartout" betrachtet, um dem Spezialgesetz über den H2-Verpflichtungskredit im Landrat zur Annahme zu verhelfen. Aus dieser Einschätzung heraus war auch die Dringliche Motion "Zusatzkredit zum H2-Verpflichtungskredit" eingereicht worden.
In der Kommission wurde diskutiert, dass es zu einer Volksabstimmung über das Spezialgesetz ( 2006/034 ) kommen könnte. Die Frage, ob die Realisierung der geschlossenen Variante die Chancen auf Annahme des Verpflichtungskredits verbessere oder verschlechtere, wurde in der Kommission ebenfalls intensiv besprochen. Sie machte zum Teil geltend, dass es fraglich sei, ob die Automobilisten im unteren Kantonsteil bereit seien, zur Finanzierung des Zusatzkredits von 35 Millionen Franken eine allenfalls verlängerte Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes hinzunehmen - dies für eine Strasse, die ihnen unter Umständen wenig bringt.
Beurteilung der Verfahrensabläufe
Die Kommission diskutierte eingehend die Luft- und Lärmimmissionen sowie die ästhetischen und städtebaulichen Aspekte der Varianten. Dabei zeigte sich, dass beide Varianten umweltverträglich sind. Die durchgehende Tunnellösung besitzt leichte Vorteile hinsichtlich Lärm- und Luftbelastung. Massgebend für eine Mehrheit der Kommissionsmitglieder war allerdings, welche Variante zu einem rascheren Baubeginn führen würde.
Zum heutigen Zeitpunkt kann die Frage, ob es bei Verwirklichung des geschlossenen Tunnels ein erneutes Plangenehmigungsverfahren braucht, nicht abschliessend beantwortet werden. Dafür muss ein abgeändertes Bauprojekt erstellt werden, was etwa ein Jahr in Anspruch nehmen wird. Ein erneutes Plangenehmigungsverfahren würde wiederum Zeit kosten, und erneute Einsprachen wären nicht ausgeschlossen. Demgegenüber könnte es bei der geöffneten Variante zu weiteren - wohl mehrjährigen - Verzögerungen kommen, wenn die Einsprecher den Rechtsweg tatsächlich beschreiten.
Angesichts des ungewissen weiteren Verlaufs bei beiden Varianten fiel es der Kommission teilweise schwer, den Grundsatzentscheid für eine der beiden Varianten zu fällen. Die Gefahr, dass die Verwirklichung der geschlossenen Tunnelvariante - dies unter Mehrkosten von 35 Millionen Franken - möglicherweise nicht zu einer Beschleunigung des Verfahrens führen wird, wurde intensiv diskutiert.
4. Anträge
Die Kommission hat über die ihr vorgelegten Varianten abgestimmt. Sie empfiehlt mit 6 : 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den durchgehenden Tunnel zu realisieren.
Sollte sich der Landrat für die geöffnete Variante aussprechen, so empfiehlt die Kommission mit 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen, die Zusatzmassnahmen zu verwirklichen.
Kommissionsantrag
1.
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Die Kommission beantragt, die Klammerbemerkung "Kostengenauigkeit +/- 25%" in Ziffer 1 des Landratsbeschlusses zu streichen und in einer neuen Ziffer 2 folgendermassen zu formulieren:
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"Der Landrat nimmt Kenntnis von einer Kostengenauigkeit für diesen Verpflichtungskredit von +/- 25%."
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2.
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Die Ziffern 2 bis 6 alt werden demnach zu Ziffern 3 bis 7 neu.
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Schlussabstimmung
://: Die Bau- und Planungskommission beantragt dem Landrat mit 6 : 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dem Projektierungskredit von 35 Millionen Franken für die Projektänderung im Bereich des Halbanschlusses Frenkendorf/Füllinsdorf Süd für einen durchgehenden Tunnel zuzustimmen.
Liestal, 2. Mai 2006
Für die Bau- und Planungskommission
Der Präsident: Peter Holinger
Beilage
Entwurf eines
abgeänderten Landratsbeschlusses
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