Vorlage an den Landrat
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Titel: | Rahmenkonzept 2006-2010 der Gesundheitsförderung Baselland | |
vom: | 4. April 2006 | |
Nr.: | 2006-092 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage |
Anhang 2
Gesundheitsziele für die Schweiz
Gesundheit für alle im 21. Jahrhundert (WHO Europa)
Die 21 Gesundheitsziele bilden die Grundlage für eine gesundheitsfördernde Gesamtpolitik der Schweiz. Sie wurden von Fachleuten erarbeitet und von der
Schweizerischen Gesellschaft für Prävention und Gesundheitswesen (SGPG)
im 2002 veröffentlicht. Das Verfassen der 21 Gesundheitsziele für die Schweiz wurde vom
Bundesamt für Gesundheit
finanziell unterstützt. Das Projekt
Nationale Gesundheitspolitik Schweiz
sowie die Stiftung
Gesundheitsförderung Schweiz
haben wertvolle Anregungen eingebracht und Mithilfe geleistet.
Ziel 1: Solidarität für die Gesundheit in der europäischen Region: Bis zum Jahr 2020 wird das Gefälle in Bezug auf die Lebenserwartung der Menschen in den einzelnen Ländern verringert.
Ziel 2: Gesundheitliche Chancengleichheit: Bis 2020 wird der Gesundheitszustand der benachteiligten Bevölkerungsgruppen in den europäischen Ländern gezielt verbessert. Personen mit besonderen Bedürfnissen werden von gesellschaftlicher Ausgrenzung geschützt und erhalten ungehinderten Zugang zu bedarfsgerechter Versorgung.
Ziel 3: Ein gesunder Lebensanfang: Bis im Jahr 2020 starten alle Menschen gesund ins Leben. Neugeborene, Säuglinge und Kinder im Vorschulalter erfreuen sich einer besseren Gesundheit Senkung der Säuglingssterblichkeitsrate, Senkung der unfallbedingten Todesfälle oder Behinderungen bei Kindern unter 5 Jahren.
Ziel 4: Gesundheit junger Menschen: Bis zum Jahr 2020 sind junge Menschen gesünder. Junge Menschen werden befähigt, sich selber für eine gesunde Lebensweise zu entscheiden. Abnahme des Konsums von Drogen, Tabak und Alkohol.
Ziel 5: Altern in Gesundheit: Bis zum Jahr 2020 schöpfen Menschen über 65 Jahren ihr Gesundheitspotential voll aus und spielen eine aktive Rolle in der Gesellschaft. Erhöhung der Lebenserwartung, vermehrte Integration der über 80-Jährigen in ihrem häuslichen Umfeld und in der Gesellschaft.
Ziel 6: Verbesserung der psychischen Gesundheit: Bis zum Jahr 2020 verbessert sich die psychische Gesundheit der Bevölkerung. Für Personen mit psychischen Problemen stehen auf ihre Bedürfnisse ausgerichtete umfassende Dienste zur Verfügung. Die Bevölkerung wird befähigt, schwierige Lebenssituationen zu bewältigen. Die Suizidraten sinken.
Ziel 7: Verringerung übertragbarer Krankheiten: Bis zum Jahr 2020 werden die gesundheitlichen Beeinträchtigungen als Folge von übertragbaren Krankheiten durch systematische Ausrottung oder Bekämpfung bestimmter Infektionskrankheiten (z.B. Poliomyelitis, Masern, Hepatitis B, Malaria, HIV-Infektionen, Aids) verringert.
Ziel 8: Verringerung nicht übertragbarer Krankheiten: Bis zum Jahr 2020 werden Morbidität, Behinderungen und vorzeitige Todesfälle in Folge der wichtigsten chronischen Krankheiten (Herz-Kreislauf-Krankheiten, Krebs, Diabetes, Rheuma u.a.) so weit als möglich reduziert. Besondere Aufmerksamkeit gilt gesunden Zähnen bei Kindern.
Ziel 9: Verringerung von auf Gewalteinwirkung und Unfälle zurückzuführenden Verletzungen: Bis zum Jahr 2020 gehen die Verletzungen, Behinderungen und Todesfälle in Folge von Unfällen auf der Strasse, bei der Arbeit im Haus und in der Freizeit signifikant zurück. Die häusliche, geschlechtsspezifische und organisierte Gewaltanwendung mit Gesundheitsfolgen für die Opfer wird gesenkt.
Ziel 10: Eine gesunde und sichere natürliche Umwelt: bis zum Jahr 2020 lebt die Bevölkerung in einer mehr Sicherheit bietenden natürlichen Umwelt. Die Exposition gegenüber gesundheitsgefährdenden Schadstoffen übersteigen die international vereinbarten Standards nicht.
Ziel 11: Gesünder Leben: Bis zum Jahr 2015 haben sich die Menschen aller Gesellschaftsschichten für eine gesundheitsbewusstere Lebensweise entschieden (mehr Bewegung, gesunde Ernährung).
Ziel 12: Verringerung der durch Alkohol, Drogen und Tabak verursachten Schäden: bis zum Jahr 2015 werden die gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die auf den Konsum von Tabak, Alkohol und psychotrope Substanzen zurückgehen, signifikant reduziert.
Ziel 13: Settings zur Förderung der Gesundheit: Bis zum Jahr 2015 haben die Menschen in der Region bessere Möglichkeiten, zu Hause, in der Schule, am Arbeitsplatz und in ihrer Gemeinde in einem gesunden natürlichen und sozialen Umfeld zu leben. Das gilt auch für Menschen mit Behinderungen und für Kinder.
Ziel 14: Multisektorale Verantwortung für die Gesundheit: Bis zum Jahr 2020 anerkennen und akzeptieren alle Sektoren ihre Verantwortung für gesundheitliche Belange. Die Mitgliedstaaten schaffen Mechanismen, um die Gesundheitsverträglichkeit ihrer Gesundheitspolitik zu prüfen.
Ziel 15: Ein integrierter Gesundheitssektor : Bis zum Jahr 2010 haben die Menschen in den Mitgliedstaaten einen wesentlich besseren Zugang zu einer familienorientierten und gemeindenahen primären Gesundheitsversorgung, unterstützt durch ein effizientes Krankenhaussystem.
Ziel 16: Qualitätsbewusstes Management der Versorgung: Bis zum Jahr 2010 sorgen die Mitgliedstaaten dafür, dass sich das Management in allen Bereichen des Gesundheitswesens an den Ergebnissen gesundheitlicher Massnahmen orientiert. Alle Mitgliedstaaten entwickeln Mechanismen zur Überwachung und Weiterentwicklung der Versorgungsqualität in Bezug auf mindestens 10 wichtige Krankheitsbilder.
Ziel 17: Finanzierung des Gesundheitswesens und Ressourcenzuweisung: Bis zum Jahr 2010 entwickeln die Mitgliedstaaten für die Gesundheitsversorgung Finanzierungs- und Ressourcenzuweisungssysteme auf der Grundlage des chancengleichen Zugangs, der Wirtschaftlichkeit, der Solidarität und der optimalen Qualität.
Ziel 18: Qualifizierung von Fachkräften für gesundheitliche Aufgaben: Bis zum Jahr 2010 sorgen alle Mitgliedstaaten dafür, dass sich die Fachkräfte im Gesundheitswesen und in andern Sektoren die Kenntnisse, Einstellungen und Kompetenzen aneignen, die zum Schutz und zur Förderung der Gesundheit erforderlich sind.
Ziel 19: Forschung und Wissen zur Förderung der Gesundheit: Bis zum Jahr 2005 stehen in allen Mitgliedländern Gesundheits-, Informations- und Kommunikationssysteme zur Verfügung, die den Erwerb sowie Nutzung und Verbreitung von Wissen zur Unterstützung des Konzepts „Gesundheit für alle" fördern.
Ziel 20: Mobilisierung von Partnern für gesundheitliche Belange: Bis zum Jahr 2005 werden zur Umsetzung der Konzepte „Gesundheit für alle" Allianzen und Partnerschaften gebildet (Zusammenarbeit auf internationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene).
Ziel 21: Konzepte und Strategien zur „Gesundheit für alle": Bis zum Jahr 2010 haben alle Mitgliedstaaten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene „Gesundheit für alle"-Konzepte formuliert und umgesetzt.
Der ausführliche Bericht „Gesundheitsziele der Schweiz" kann bei der Schweizerische Gesellschaft für Prävention und Gesundheitswesen (SGPG) zum Preis von Fr. 20.- (Mitgliederpreis Fr. 10.-) bezogen werden (Tel. 031 389 92 86 / Onlinebestellungen unter www.sgpg.ch.).
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