2006-90 (1)


1. Einleitung

1.1 Gesetzliche Grundlagen


1.1.1 Gemäss § 8 des Gesetzes über die Basellandschaftliche Kantonalbank wird die Oberaufsicht über die Bank vom Landrat ausgeübt. Ihm steht auf Antrag des Regierungsrates die Genehmigung des vom Bankrat erstatteten Geschäftsberichts und der Jahresrechnung zu.


1.1.2 Der Regierungsrat beauftragt gestützt auf § 14 des Kantonalbankengesetzes eine von der eidgenössischen Bankenkommission anerkannte Revisionsstelle mit der fachlichen Prüfung der Jahresrechnung.


Der Bericht der Revisionsstelle zuhanden von Regierung und Landrat umfasst folgende Punkte:

1.1.3 Sowohl Regierungsrat als auch Landrat berufen sich in fachlicher Hinsicht auf die Ergebnisse der Prüfungen durch die dafür zuständigen internen und externen Fachorgane.



1.2 Antrag des Regierungsrates


In seiner Vorlage 2006/090 zu Jahresbericht und Rechnung für das Jahr 2005 der Basellandschaftlichen Kantonalbank nimmt der Regierungsrat mit Genugtuung davon Kenntnis, dass der Kanton Basel-Landschaft am Gewinn mit 29 Mio. Franken (Vorjahr 28 Mio. Franken) partizipiert und dass die Bank dem Kanton zudem für die Staatsgarantie eine Abgeltung von 3,5 Mio. Franken leistet. Der Regierungsrat stellt den Antrag, Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2005 der Basellandschaftlichen Kantonalbank zu genehmigen.



1.3 Kommissionsberatung


An der Sitzung vom 19. April 2006 waren neben den Mitgliedern der Finanzkommission folgende Personen anwesend:


Nach eingehender Information über das abgelaufene Geschäftsjahr der Basellandschaftlichen Kantonalbank durch die zuständigen Personen hat die Kommission einstimmig beschlossen, auf die Vorlage 2006/090 einzutreten.

Die wichtigsten in der Kommissionsberatung erörterten Themen werden im Folgenden kurz dargestellt. Weitere Einzelheiten und zusätzliche Erläuterungen sind dem offiziellen Geschäftsbericht 2005 zu entnehmen.



2. Geschäftsbericht 2005

2.1 Neues Kantonalbankgesetz


Seit dem 1. Januar 2005 ist das vom Landrat verabschiedete neue Kantonalbankgesetz in Kraft. Es ist kürzer und straffer formuliert als das bisherige. Keine Änderung hat die Rechtsform erfahren, die BLKB bleibt eine Institution des öffentlichen Rechts. Unangetastet bleibt auch die Staatsgarantie; neu wird sie von der Bank jährlich mit einem speziellen Betrag abgegolten.


Die Bank steht unter der Oberaufsicht des Landrates.


Der Bankrat setzt sich neu aus 9 - 11 Mitgliedern (bisher 13) zusammen und wird vom Landrat auf Vorschlag des Regierungsrats gewählt. Die Anpassung erfolgt bei der nächsten Gesamterneuerungswahl des Bankrats per 1. Juli 2007.



2.2 Neue Organisationsform des Bankrats


Auf Ebene Bankrat wurden neu zwei Ausschüsse gebildet: das "Executive Committee" für strategische und personalpolitische Aufgaben und das "Audit an Risk Committee" für Kontroll- und Prüfungsaufgaben.



2.3 Kapitalstruktur


Stichtag für die vom Landrat beschlossene Aenderung der Kapitalstruktur war der 1. Dezember 2005. Das Dotationskapital des Kantons wurde von 180 auf 160 Mio. Franken reduziert, das Zertifikatskapital von 60 auf 80 Mio. Franken erhöht.


Der Kanton veräussert das neu erworbene Zertifikatskapital von nominal 20 Mio. Franken im Verlaufe einer längeren Periode am Markt und wird es für die Finanzierung regionaler Infrastrukturaufgaben einsetzen.


Die Verantwortlichen der Bank bestätigen der Finanzkommission, dass sich diese Umwandlung von Dotations- in KBZ-Kapital auf den Markt grundsätzlich liquiditätsfördernd ausgewirkt hat. Das Zertifikat gelte als hochwertige Obligation mit Option nach oben.



2.4 Nachhaltigkeit


Die BLKB verfolgt eine Unternehmens strategie im Sinne einer Balance zwischen Oekonomie auf der einen sowie ökologischen, sozialen und ethischen Dimensionen auf der anderen Seite.


Die Bank orientiert sich dabei an den Leitlinien des Vereins für Umweltmanagement in Banken, Sparkassen und Versicherungen und an der Initiative GRI, Global Reporting Initiative, welche weltweit anerkannte Richtlinien für Qualitätsstandards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickelt.


Als Mitglied der

verpflichtet sich die Bank deren Richtlinien einzuhalten.


Im vorliegenden Geschäftsbericht ist erstmals der Nachhaltigkeitsbericht integriert. Jedes Kapitel enthält die entsprechende Referenz zum GRI-Standard. Weitere Details befinden sich im Kapitel "Kennzahlen und Fakten zur Nachhaltigkeit" des Geschäftsberichts.



2.5 Jahresrechnung


2.5.1 Wachstum in allen Sparten


Erstmals in der Geschichte der Bank hat der Bruttogewinn des Konzerns die Marke von 200 Mio. Franken überschritten. Zum guten Ergebnis haben alle Sparten beigetragen, insbesondere jedoch die Ertragszunahmen im Spar- und Kredit- sowie im indifferenten Geschäft.


Die Kundengelder haben um 4,2% auf 6,4 Mrd. Franken zugenommen. Auf der anderen Seite sind die Hypothekenausleihungen erneut um 2,9% auf 11,8 Mrd. Franken angewachsen.


Die Erträge aus dem Zinsengeschäft sind um 4% gestiegen, was im aktuellen Umfeld als überdurchschnittlich gilt.



2.5.2 Gewinnverteilung


Als Dividende auf das Zertifikatskapital von (neu) 80 Mio. Franken werden 20,8 Mio. Franken ausgeschüttet. Die Inhaberinnen und Inhaber von BLKB-Zertifikaten erhalten Fr. 26.-- (+ Fr. 3.--) pro Zertifikat von Fr. 100.-- Nennwert.


Der Kanton erhält in Form einer Gewinnablieferung 29 Mio. Franken, als Abgeltung der Staatsgarantie 3,5 Mio. Franken, sowie eine Dividende für seinen Anteil am Zertifikatskapital von 5,2 Mio. Franken. Die Verzinsung des Dotationskapitals beläuft sich auf 6,2 Mio. Franken. Das Total an Ausschüttungen beträgt somit 43,9 Mio. Franken oder 8,1 Mio. Franken mehr als im Vorjahr.


29 Mio. Franken werden der allgemeinen gesetzlichen Reserve der Bank zugewiesen.



2.6 Bericht des Konzerprüfers und der banken- gesetzlichen Revisionsstelle


Den Mitgliedern der Finanzkommission lag der Bericht der bankengesetzlichen Revisionsstelle an den Regierungsrat zuhanden des Landrates über die Prüfung von Jahres- und Konzernrechnung 2005 der Basellandschaftlichen Kantonalbank vor.


Buchführung und Jahresrechnung sowie der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns entsprechen schweizerischem Gesetz und den reglementarischen Vorschriften.


Die Eigenmittelsituation des Stammhauses sowie des Konzerns werden als sehr gut eingestuft.


Es bestehen keinerlei Hinweise, die auf erhöhte Haftungsrisiken des Kantons bezüglich der Staatsgarantie im Sinne von Art. 4 des Kantonalbankgesetzes schliessen lassen.


Die bankengesetzliche Revisionsstelle empfiehlt in ihrem Bericht die Genehmigung der Jahresrechnung 2005.



3. Weitere Ausführungen zu spezifischen Fragen aus der Finanzkommission

3.1 Zinsengeschäft: Stagnation der tiefen Zinsen auf Sparkonti


Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass im Retailbereich der Faktor Zins im Vergleich zur Spesenpolitik eine untergeordnete Rolle spielt. Die Kleinanleger sind in der Regel von den Spesen stärker betroffen als Kunden mit einem grösseren Guthaben.


Die Bank offeriert Kunden mit einem durchschnittlichen Kundenguthaben von Fr. 2'500.-- einen spesenfreien Zahlungsverkehr. BLKB-Kunden werden zudem beim Bezug auf Fremdbanken nicht mit Bancomat-Gebühren belastet.


Die Zinsmarge hat sich nach einem Tief im Jahre 1995 erfreulich entwickelt. Durch einen Wechsel vom Sparkonto zu Anlagefonds können den Kunden vermehrt bessere Erträge angeboten werden.



3.2 Risikoverminderung des Hypothekargeschäfts


Die Statistik der Jahre 2000 - 2005 zeigt eine kontinuierliche Abnahme der Zinsausstände. Waren es im Jahre 2000 noch 97,2 Mio. Franken, reduzierte sich der Betrag bis ins Jahr 2005 auf 24 Mio. Franken. Dies entspricht einem Zinsausstand von 0,2% des gesamten Hypothekarvolumens der Bank.


Bei jedem Kreditantrag verfolgt die BLKB konsequent ihre Richtlinien betr. Objekt, Kaufpreis, Eigenmittel und Tragbarkeit. Nach Erteilung des Kredits wird dieser kontinuierlich überwacht.



3.3 Personal


Rückgang der Auszubildenden/ Ausbildungsförderungsprojekte für Schulabgänger


Das neue Lehrmodell der kaufmännischen Berufsausbildung hat dazu geführt, das die Lehre für alle beteiligten anspruchsvoller wurde und die Bank generell mehr Mühe hat ihre Lehrstellen zu besetzen.


Junge Leute werden von der Jubiläumsstiftung unterstützt. Studierenden werden Praktikumsstellen angeboten. Im Rahmen des Brückenangebots des Kantons "Wie weiter" stellt die Bank im Bereich Hauswartungen zudem befristete Stellen zur Verfügung.


Nicht bereit ist die Bank zu Konzessionen hinsichtlich ihres Anforderungsprofils für Lehrlinge und Lehrtöchter, denn der Erfolg der Bank stehe in direktem Zusammenhang zur Qualität des Personals.



Frauenanteil/ Mutterschaftsversicherung


Im Quervergleich mit elf anderen Kantonalbanken weist die BLKB auf allen Ebenen einen höheren Frauenanteil auf. Bei Neubesetzungen wird bei gleicher Qualifikation einer Frau der Vorzug gegeben.


Frauen, die wieder ins Berufsleben einsteigen wollen, werden variable Kleinpensen auf Stundenbasis angeboten.


Obwohl die Lehrabgängerinnen bei der Abschlusspräsentation in der Bank in der Regel wesentlich besser abschneiden als ihre männlichen Kollegen, zeigen sie meist wenig Interesse an einer Karriere.


Die Bank gewährt den Mutterschaftsurlaub gemäss neuem Gesetz während 14 Wochen bei hundertprozentigem Gehalt (gesetzliches Mindestmass 80%).


Im Rahmen des kantonalen Impulsprogramms "Familie und Beruf" hat sich die Bank einer Analyse ihrer Familienfreundlichkeit unterzogen und verschiedene Massnahmen eingeleitet.


Unter anderem ist sie dem Verein Tagesfamilien Nordwestschweiz beigetreten und beteiligt sich je nach Einkommen ihrer Mitarbeitenden an den Kosten der Kinderbetreuung.



3.4 Informatik


Die BLKB beschäftigt im operativen Bereich keine eigenen Informatiker. Sie bezieht ihre Informatikleistungen bei der Firma Sourcag AG, an der sie zur Hälfte (neben der BKB) beteiligt ist. Des weiteren hält sie auch eine elfprozentige Beteiligung an der Firma RTC. Diese ist u.a. zuständig für den Rechnungs- und Massenversand der Bank.



3.5 Rating-Rangliste


Die Finanzkommission nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Baselbieter Kantonalbank in der Rating-Rangliste von Standard & Poor's wiederum mit einem "Triple A" ausgezeichnet wurde.



4. Antrag

Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig mit 13 : 0 Stimmen, den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung 2005 der Basellandschaftlichen Kantonalbank zu genehmigen.


Sie verbindet mit diesem Antrag den Dank an Personal, Geschäftsleitung und Bankrat für den im vergangenen Jahr geleisteten Einsatz.



Namens der Finanzkommission


Der Präsident: Marc Joset


Binningen, den 4. Mai 2006



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