Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
Vorlagentitel: | Staatsrechnung 2005 | |
vom: | 4. April 2006 | |
Nr.: | 2006-086 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage |
Landratsbeschluss betreffend Staatsrechnung 2005 - ENTWURF
Vom 28. März 2006
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. | Die Staatsrechnung 2005, bestehend aus der Verwaltungsrechnung (Laufende Rechnung, Investitionsrechnung), der Bestandesrechnung sowie den Rechnungen der Fonds und Stiftungen, wird genehmigt. |
2. | Vom Bericht der Finanzkontrolle zur Staatsrechnung 2005 wird Kenntnis genommen. |
3. | Die Motion 2005/044 von der FDP- Fraktion betreffend Verwendung des Kantonsanteils aus dem Verkauf der Goldreserven der Nationalbank für Schuldentilgung wird abgeschrieben. |
4. | Die Motion 2003/149 von Urs Baumann betreffend Bewahrung des AAA-Ratings des Kantons Basel-Landschaft durch Eindämmung des stetig steigenden Personalausbaus in der Verwaltung wird abgeschrieben. |
5. | Die Überführung folgender Aktien- und Anteilscheine im Gesamtbuchwert von 4'500'002 Franken vom Finanzvermögen in das Verwaltungsvermögen, wobei diese Titel auf den Erinnerungsfranken abgeschrieben werden, wird genehmigt. |
Bezeichnung | Anzahl | Nennwert | Buchwert Total im Fin.-Vermögen
per 31.12.05 (vor Überführung) |
Aktien | |||
Wasserversorgung Waldenburgertal AG, Hölstein - Die Aktien sind seit längerer Zeit im Besitze des Kantons, wurden aber bisher nicht bilanziert |
18 | 1'000.-- | 1.-- |
Geopower Basel AG, Basel - Beteiligung gemäss LRB vom 20.01.05 und ausserordentliche Abschreibung (320'000.--) |
320 | 1'000.-- | 1.-- |
Anteilscheine | |||
Genossenschaft Fussballstadion St. Jakob, Basel - Beteiligung gemäss LRB vom 13.01.05 |
45'000 | 100.-- | 4'500'000.-- |
6. Die Zuweisung von 150 Mio. Franken in den Fonds zur Finanzierung des Neubaus des Kantonsspitals Bruderholz, vorbehältlich des fakultativen Volksreferendums gemäss § 31 Absatz 1b der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft.
7. Die Zuweisung von 13.6 Mio. Franken in den Wirtschaftsförderungsfonds, vorbehältlich des fakultativen Volksreferendums gemäss § 31 Absatz 1b der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft.
8. Die Übertragung von freien Reserven an die FHNW wird im Umfang von maximal 1.5 Mio. Franken genehmigt, vorbehältlich entsprechender Beschlüsse der zuständigen politischen Gremien in den vier Vertragskantonen.
Liestal, 28. März 2006
Im Namen des Landrates
Die Regierungspräsidentin: Elsbeth Schneider-Kenel
Der Landschreiber: Walter Mundschin
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