2006-86 (1)
Bericht Nr. 2006-086 an den Landrat |
Bericht der:
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Finanzkommission
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vom:
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8. Juni 2006
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Staatsrechnung 2005
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Bemerkungen:
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Landratsbeschluss
(abgeändert) [PDF] ||
Revisionsbericht der Finanzkontrolle
(PDF)
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1. Einleitung
Mit Vorlage 2006/086 vom 24. März 2006 unterbreitet der Regierungsrat dem Landrat, gestützt auf die einschlägigen Rechtsgrundlagen die Staatsrechnung 2005 zur Genehmigung.
Die Finanzkommission behandelte diese Vorlage an ihren Sitzungen vom 5. April und 17. Mai 2006, in Anwesenheit von Regierungsrat Adrian Ballmer, Yvonne Reichlin, Finanzverwalterin und Roland Winkler, Vorsteher Finanzkontrolle.
2. Generelle Bemerkungen
2.1 Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen
Das Schweizer Bruttoinlandprodukt (BIP) ist im Jahr 2005 - wie bei der Budgetierung erwartet - um 1,8% angestiegen. Die Wirtschaft im Kanton Basel-Landschaft hat sich 2005 mit einer Zunahme des BIP um 1,8% im Gleichschritt mit der übrigen Schweiz entwickelt.
Im Kanton Basel-Landschaft lag die Arbeitslosigkeit im Jahr 2005 unter dem gesamtschweizerischen Mittel. Es resultierte ein leichter Rückgang der durchschnittlichen Arbeitslosenquote.
In den Vorjahren angekündigte Betriebsschliessungen und Massenentlassungen entfalteten ihre volle Wirkung erst im Verlauf des Jahres 2005, was einen rascheren Rückgang der Arbeitslosenzahlen verhinderte.
Die Teuerung hat sich mit einem Jahresdurchschnitt von 1.2% gegenüber 2004 (0.8%) beschleunigt, während die Zinssätze (Rendite der eidg. Obligationen) von 2.74% auf 2.1% zurückgingen.
2.2 Gesamtbeurteilung des Rechnungsabschlusses
Der Rechnungsabschluss 2005 schliesst mit einem Ertragsüberschuss in der Laufenden Rechnung von 32,1 Mio. Franken ab. Das Budget 2005 wies ein Defizit von 37,6 Mio. Franken aus. Zur nachhaltigen Beurteilung der Finanzlage muss ein Vergleich mit dem Budget 2005 und der Rechnung 2004 vorgenommen werden, und zwar unter Ausklammerung der Sonderfaktoren (z.B. "Goldmillionen").
Würde man alle ausserordentlichen Faktoren bereinigen, so würde die Laufende Rechnung mit einem Ertragsüberschuss von 18,3 Mio. Franken abschliessen, was einer Differenz von rund 56 Mio. zum budgetierten Defizit von 37,6 Mio. Franken entspricht.
Diese Saldoverbesserung im Vergleich zum Budget ist zurück zu führen auf Veränderungen sowohl auf der Aufwand- als auch auf der Ertragsseite.
Auf der Aufwandseite werden die Budgetkredite in den beeinflussbaren Bereichen Personal- und Sachaufwand nicht ausgeschöpft.
Bei den Steuererträgen resultiert, bezogen auf das Jahr 2005, im Vergleich zum Budget ein Mehrertrag von 32,5 Mio. Franken.
2.3. Sonderfaktoren
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Der Erlös aus dem Verkauf der an die Kantone ausgeschütteten Goldreserven führt zu einem ausserordentlichen Ertrag von 372,6 Mio. Franken.
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Seit dem 1. Januar 2006 werden die Investitionsbeiträge in der Laufenden Rechnung und nicht wie davor in der Investitionsrechnung verbucht. Als Folge davon werden die per Ende 2005 verbleibenden Bestände an Investitionsbeiträgen im Umfang von 224,4 Mio. Franken ausserordentlich abgeschrieben und wird eine zu diesem Zweck gebildete Rückstellung von 48 Mio. Franken aufgelöst.
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Gemäss NFA (Neugestaltung des Finanzausgleichs) müssen die Kantone ihr Eigentum an den Nationalstrassen entschädigungslos dem Bund übertragen. Für diese im Jahr 2008 erforderliche Eigentumsübertragung wurde eine Rückstellung im Umfang des Restbuchwertes von 68 Mio. Franken gebildet.
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Für die zukünftige Schliessung der Deckungslücke der Basellandschaftlichen Pensionskasse wird eine Tranche von 156 Mio. Franken zurückgestellt.
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Für den geplanten Neubau des Kantonsspitals Bruderholz wird ein Fonds mit einer Einlage von 150 Mio. Franken gebildet.
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In den Wirtschaftsförderungsfonds wird eine Einlage von 14.6 Mio. Franken getätigt.
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Im Rahmen der Migration HOST-NEST wurde die Verbuchungspraxis bei den periodischen Steuern umgestellt. Der Praxiswechsel führt für das Jahr 2005 zu einer starken einmaligen Ertragssteigerung von rund 206 Mio. Franken.
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2.4 Finanzkennzahlen
Der Selbstfinanzierungsgrad der Nettoinvestitionen beläuft sich auf 247,3%. Aussagekräftiger ist jedoch der Selbstfinanzierungsgrad für das relevante operative Ergebnis, der mit 96,2% sowohl die Budgeterwartung (59,4%) als auch den Vorjahreswert (51,2%) deutlich übertrifft. Damit wird ein wichtiger Schritt zur Erreichung der Forderung des Landrates getan, wonach im mehr- jährigen Durchschnitt der jeweiligen Finanzplanperiode ein Selbstfinanzierungsgrad von mindestens 75 % zu erreichen ist.
Infolge der Sonderfaktoren fällt der Finanzierungssaldo positiv aus und beläuft sich auf 232,1 Mio. Franken (2004: -76,4 Mio. Fr.).
Aufgrund des positiven Abschlusses der Laufenden Rechnung erhöht sich das Eigenkapital auf 164,5 Mio. Franken (2004: 133 Mio. Fr.).
Die Staatsquote hat sich 2005 um 0,1 Prozentpunkte leicht erhöht und macht nun 1,6% des kantonalen Volkseinkommens aus.
Aufgrund der Verbuchung von Steuererträgen aus Vorjahren steigt die Steuerquote im Vergleich zum Vorjahr 2004 um 1,5 Prozentpunkte auf 10,1%. Berücksichtigt man nur die Steuererträge für das Steuerjahr 2005, so bewegt sich die Steuerquote ungefähr auf dem Niveau der Vorjahre. Damit sind seit 2001 die Steuereinnahmen des Kantons in etwa proportional zum Volkseinkommen gestiegen.
Die gegenüber dem Vorjahr um 19,5 Mio. Franken höheren Investitionsausgaben bewirken einen Anstieg der Bruttoinvestitionsquote von 0,1 Prozentpunkten auf 1,5%. Die Nettoinvestitionsquote bleibt unverändert bei 1,1%.
Aufgrund des positiven Finanzierungssaldos präsentiert sich der Neuverschuldungsgrad 2005 negativ.
Bezogen auf das operative Ergebnis sinkt er auf 3,8% (2004: 48,8%). Somit konnten 2005 mit dem operativen Ergebnis ca. 96% der Investitionen ohne Neuverschuldung finanziert werden.
3. Kommissionsberatung
3.1. Bericht der Finanzkontrolle
3.1.1 Zusammenfassung ( Beilage B [PDF])
Im Revisionsbericht zur Staatsrechnung Nr. 018/2006 vom 9. Mai 2006 gelangt die Finanzkontrolle im wesentlichen zur Auffassung, dass Buchführung und Staatsrechnung mit drei Einschränkungen den Bestimmungen des Finanzhaushaltsgesetzes und den allgemeinen kaufmännischen Grundsätzen entsprechen.
Die Staatsrechnung 2005 wird trotz nachstehender Einschränkungen zur Genehmigung empfohlen.
3.1.2 Einschränkungen
3.1.2.1 Unterdeckung der Basellandschaftlichen Pensionskasse
Die ausgewiesene Unterdeckung der Basellandschaftlichen Pensionskasse reduzierte sich im Berichtsjahr um 334 Mio. auf 429 Mio. Franken (Deckungsgrad 90,5%, Vorjahr 82,9%). Der Kanton garantiert für die bestehende Deckungslücke. Es ist derzeit nicht objektiv überprüfbar, ob und in welchem Umfang der Garantiebetrag fällig wird. Das Gesetz über die Staatsgarantie sieht eine anteilmässige Beteiligung der angeschlossenen Arbeitgebenden an der Unterdeckung vor. Im Jahre 2005 wurde neu eine Rückstellung von 156 Mio. Franken zur teilweisen Schliessung der Deckungslücke gebildet.
Für die Ausfinanzierung der Deckungslücke betreffend der Fusion FHNW wurden 13 Mio. Franken zurück gestellt.
Die Pensionskasse und der Kanton arbeiten gegenwärtig an einem Sanierungskonzept. Mögliche Strategien wird der Regierungsrat noch in diesem Jahr bekannt geben.
3.1.2.2 Buchhaltung Steuerbezug
Die zweite Einschränkung betrifft die vom Steuerbezug geführte Buchhaltung.
Die Bilanz- und Ertragspositionen waren im Zeitpunkt der Revision nicht nachgewiesen. Deren Auswirkungen auf die Jahresrechnung können noch nicht beziffert werden. Entsprechende Nachweis- und Abstimmungsarbeiten sind im Gange. Die Finanzkommission nimmt in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass bei der Migration von HOST auf NEST die Bearbeitung der anfallenden Schnittstellen offenbar unterschätzt wurden. Die Steuerverwaltung hat inzwischen die entsprechenden Massnahmen eingeleitet. Die finanziellen Auswirkungen sind geringfügig und werden in der Rechnung 2006 verbucht werden.
3.1.2.3 Fonds für Schulbauten
Die Finanzkontrolle hat bei der Revision festgestellt, dass die Entnahme aus dem Fonds für Schulbauten von Fr. 17'738'518.45 in der separaten Fondsrechnung nicht verbucht wurde. Hingegen wurde der Betrag in der laufenden Staatsrechnung 2005 korrekt abgegrenzt und in der Vorlage zur Staatsrechnung auch erwähnt.
3.1.3 Weitere Feststellungen und Empfehlungen der Finanzkontrolle
Die Finanzkommission legt Wert darauf, einige ausgewählte Kernprobleme aus dem Revisionsbericht 018/2006 zur Staatsrechnung wiederzugeben und wichtige Feststellungen und Empfehlungen der Finanzkontrolle zu unterstreichen und zu kommentieren.
3.1.3.1 Änderung der Verbuchungspraxis bei den Steuern
Die Finanzkontrolle hat festgestellt, dass im Jahre 2005 eine wesentliche Änderung mit Einfluss auf die Rechnungslegung vorgenommen wurde: nämlich die direkt ertragswirksame Verbuchung der provisorischen Veranlagungen bei den Steuern.
3.1.3.2 Uneinheitliche Erfassung der Ferien- und Überzeitguthaben
Detailprüfungen haben gezeigt, dass die Grundlagen (Systeme "Presento" oder "PEP") für die Ferien- und Überzeitabgrenzung unterschiedlich und uneinheitlich ausgewertet und die Kontrollen nicht genügend wahrgenommen werden. Es bestehen teilweise hohe Ferien-, Überzeit- und Stundenguthaben.
Die Finanzkommission ist der Auffassung, das Lohnsystem werde derzeit in den Direktionen (noch) unterschiedlich angewendet.
Das Personalamt hat als zentrale Stelle sicher zu stellen, dass die gesetzlichen Regelungen befolgt werden und Einheitlichkeit und Transparenz bestehen. Die Ansprüche aus Überzeit-, Stunden- und Ferienguthaben sind begründet und differenziert zu bereinigen. Der Abbau von Ferien ist in § 46 der Personal-Verordnung genau geregelt. Die Finanzkommission betont, dass es auch Führungsaufgabe der Direktionen ist, diese Bestimmungen umzusetzen - allenfalls mit internen Weisungen - zumal die uneinheitliche Handhabung auch unter den Dienststellen feststellbar ist.
3.1.3.3 Lohneinstufungen
Im Rahmen der Prüfung im Lohnbereich hat die Finanzkontrolle Mängel in der Führung der Personaldossiers festgestellt, die den Anstellungsbehörden eine objektive Einreihung und Einstufung erschweren. Die Lohnüberführungen im Rahmen der Besoldungsrevision 2001 lassen sich in den meisten Fällen nicht nachvollziehen. In einer ersten Phase sollen nun unter der Federführung der FKD die Personaldossiers der fünf Generalsekretariate aufgearbeitet werden.
3.1.4 Antrag
Die Finanzkommission nimmt vom Bericht der Finanzkontrolle zustimmend Kenntnis und beantragt dem Landrat die Kenntnisnahme des Revisionsberichts 017/2006 gemäss Beilage B .
3.2. Prüfungsarbeiten der Subkomissionen
3.2.1 Einleitung
Zwischen den beiden Kommissionssitzungen vom 5. April und 17. Mai 2006 haben die vier Subkommissionen die Staatsrechnung 2005 geprüft und schriftliche sowie mündliche Zusatzauskünfte bei den zuständigen Verwaltungseinheiten eingeholt.
Verschiedene Anliegen wurden in Auftrags- oder Empfehlungsform beim Regierungsrat bzw. der betreffenden Direktion deponiert und/oder werden von der zuständigen Subkommission weiter verfolgt.
Generell wurde festgestellt und verdankt, dass die gestellten Fragen von der Verwaltung kompetent, umfassend und rasch beantwortet wurden.
Gestützt auf die vorgenommenen Prüfungsarbeiten beantragen alle vier Subkommissionen für ihre Zuständigkeitsbereiche zuhanden der Finanzkommission die Zustimmung zur Vorlage.
Im Einzelnen weist die Finanzkommission auszugsweise auf folgende spezifischen Feststellungen hin:
3.2.2 Spezifische Feststellungen
3.2.2.1 VSD
Bruderholzspital
Der Sollstellenplan im Bruderholzspital wurde neu überarbeitet und enthält 65 zusätzliche Stellen.
Registriert wurde ein Anstieg der Ueberzeiten gegenüber dem Vorjahr. Die Finanzkommission empfiehlt der Regierung, auf die Personalentwicklung ein spezielles Augenmerk zu werfen und dafür zu sorgen, dass die vorhandenen Ressourcen optimal eingesetzt werden.
Medizinisches Verbrauchsmaterial
Der Kostendeckungsgrad beim medizinischen Verbrauchsmaterial kann nach wie vor nicht ermittelt werden, da die Kostenträgerrechnung im Aufwandbereich noch nicht vollumfänglich eingeführt ist.
Es wird der Regierung empfohlen, darauf zu achten, dass die Richtlinien der Konsolidierung bei allen Spitälern gleich angewandt werden. Je nachdem empfiehlt es sich, die Konteninhalte zu trennen.
Interne Verrechnungen - Preisgestaltung
Dieses Thema wird den Landrat in Zusammenhang mit dem Globalbudget auch in Zukunft beschäftigen. Unter anderem wird eine klare und nachvollziehbare Definition der Verrechnungspreise sowie eine klare Festlegung der Verteilschlüssel gefordert.
3.2.2.2 BUD
Treuhänderischer Liegenschaftsbesitz
Die Regierung wird seit 1999 (!) von Finanzkontrolle und Finanzkommission kontinuierlich an die Pendenz "Treuhänderischer Liegenschaftsbesitz" erinnert. Die Subko 2 der Finanzkommission evaluierte, ob die gesetzliche Grundlage für die Geschäftstätigkeit des Amtes für Liegenschaftsverkehr in diesem Bereich ausreiche. Bezüglich der notwendigen Normenstufe (Gesetz oder Verordnung) bestehen Unsicherheiten. Die BUD und der Rechtsdienst des Regierungs- und Landrates sind der Auffassung, durch die Verordnung über die Liegenschaftsgeschäfte der BLKB als Treuhänderin des Kantons BL werde den Anliegen betreffend Transparenz über die Bewertung und Rendite einer Liegenschaft Genüge getan.
Sowohl die Finanzkontrolle als auch die Finanzdirektion sind jedoch der Meinung, es sei eine Gesetzesgrundlage nötig, vor allem dann, wenn vom Finanzhaushaltgesetz abgewichen werden soll. Zur Abklärung dieser Frage wird ein externes Gutachten in Auftrag gegeben.
Fahrzeugkauf
Insgesamt wurden 27 Fahrzeuge (u.a. 19 Polizeiautos) angeschafft. Es handelt sich ausschliesslich um budgetierte Ersatzbeschaffungen gemäss Mehrjahresprogramm. Der Kanton BL gilt bei den Importeuren als Grossflottenbesitzer und kommt deshalb in den Genuss von Maximalrabatten.
Dringende Unterhaltsmassnahmen der Strassen A2, H2 und H18
Auf der A2, Abschnitt Basel - Augst musste aufgrund des sehr schlechten Fahrbahnzustandes damit gerechnet werden, dass noch vor der geplanten Instandsetzung provisorische Belagssanierungen notwendig sind. Aufgrund der Befürchtungen wurden entsprechende Reserven budgetiert, die dann jedoch nicht benötigt wurden. Diverse Arbeiten auf den kantonalen Hochleistungsstrassen (H2, H18) konnten mit weniger Aufwand als budgetiert ausgeführt werden. (- 1,6 Mio. Fr.).
Miete/Pacht von Liegenschaften
Die gegenüber der Rechnung 2004 ausgewiesene Erhöhung von rund 1 Mio. Franken ist auf nachfolgende neue Einmietungen sowie auf die Erweiterungen bestehender Einmietungen zurückzuführen:
- Berufsfachschule Gesundheit, Münchenstein
- Hauptabteilung Verkehrssicherheit, Lausen
- BUR, Liestal
- Grundausbildungszentrum Metall, Liestal
3.2.2.3 FKD / JPMD / Gerichte
Steuereinnahmen
Die Umstellung bei der Verbuchung der Steuern infolge NEST hat zu einmaligen Mehreinnahmen in der Höhe von rund 206 Mio. Fr. geführt. Zusätzliche Abklärungen haben bestätigt, dass die jeweils in Rechnung gestellten Beträge auf Schätzungen basierten, welche offensichtlich etwas zu vorsichtig waren. Die neue Verbuchungspraxis, welche ebenfalls auf Vergangenheitswerten beruht (Vorausrechnung 2006 basiert auf den Veranlagungsdaten der Jahre 2004 oder früher), benötigt nach Auffassung der Finanzkommission einen Korrekturfaktor, welcher der seither eingetretenen konjunkturellen Entwicklung Rechnung trägt.
Löhne Polizei / Kreditverschiebungen
Die Subko 2 ist der Frage nachgegangen, warum bei der Polizei die effektiven Löhne rund 2,8 Mio. Franken unter dem budgetierten Wert liegen.
Die nachgelieferten Begründungen haben einerseits Erstaunen bezüglich offener Vakanzen (rund 2 Dutzend) ausgelöst und andererseits die schon früher geäusserten Bedenken bezüglich der Handhabung von Kreditverschiebungen bestärkt.
Es ist schwer nachvollziehbar, dass nicht budgetierte, "dringend benötigte Beschaffungen" von technischen Einrichtungen mittels einer Kreditverschiebung getätigt wurden.
Die Finanzkontrolle hat ebenfalls eine Missachtung der Fachweisung festgestellt.
In Zusammenhang mit der anstehenden Revision des Finanzhaushaltgesetzes ist abzuklären, ob solche Verschiebungen - auch wenn gemäss FHG zulässig - im Sinne des Gesetzgebers sind.
Gebühren bei den Bezirksschreibereien
Die Bezirksschreibereien weisen im abgeschlossenen Jahr wiederum markante Ertragsüberschüsse aus. Bereits letztes Jahr wies die Finanzkommission auf die fehlende Vollkostenrechnung hin.
Nun hat sie sich eingehend mit dem neuen Gebührenmodell bei den Bezirksschreibereien befasst und nimmt dazu Stellung in ihrem Bericht zur Vorlage 2006/127 betreffend Nachtragskredite und Kommentar zur Entwicklung des laufenden Haushalts.
3.2.2.4 BKSD
Überbrückungskredit Verein Jugendwohngruppe Baselland
Die Gewährung eines Überbrückungskredits an den (alten) Verein Wohngruppe Baselland diente in erster Linie der Sicherung der Betreuungsplätze. Da die Auszahlung über keine ausreichende gesetzliche Grundlage verfügt, wird die Regierung dem Landrat nach erfolgloser Betreibung eine Vorlage auf Abschreibung des Guthabens unterbreiten.
Rückführung "Reserven" FHBB und HPSA-BB an Partnerkantone
Die Finanzkommission stellt mit Genugtuung fest, dass Rücklagen aus der FHBB von 1,857 Mio. Franken an den Kanton zurück geflossen sind.
Die Finanzkontrolle hat die Übergabebilanzen der Institutionen FHBB und HPSA-BB gemäss der von den vier FHNW-Regierungen erlassenen "Regelungen für die Bewertung der Aktiven und Passiven für die Übergabebilanzen" geprüft. Sie bemängelt in ihrem Bericht, dass danach die "Spielregeln" durch die Regierungen geändert wurden.
Dies hat zur Folge, dass maximal 1,5 Mio. Franken stille Reserven an die FHNW übertragen werden sollen. Die Finanzkommission hat sich in ihrem Mitbericht vom 22.3.2005 zum Staatsvertrag FHNW gegen jede Übertragung von Reserven und Rücklagen ausgesprochen. Sie fordert mit dem nachstehenden Antrag eine separate Vorlage mit detaillierten Informationen.
3.2.3 Antrag
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat unter Pkt. 8 des Landratsbeschlusses zur Staatsrechnung 2005 folgende Aenderung:
"Der Regierungsrat wird beauftragt, betreffend Übertragung von freien Reserven an die FHNW dem Landrat eine separate Landratsvorlage zum Beschluss zu unterbreiten.
Darin sind nebst Ausführungen zum Verteilschlüssel auch Angaben zum Controlling und zur laufenden finanziellen Entwicklung zu machen."
4. Anträge
://: Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig mit 13:0 Stimmen die Staatsrechnung 2005 gemäss abgeändertem Beschluss-Entwurf (Beilage A) zu genehmigen.
Binningen, den 8. Juni 2006
Namens der Finanzkommission
Der Präsident: Marc Joset
Beilage A: Landratsbeschluss (abgeändert) [PDF]
Beilage B: Revisionsbericht der Finanzkontrolle (PDF)
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