2006-82


1. Ausgangslage

Die schweizerische Bildungslandschaft gleicht einer Dauerbaustelle. Während auf eidgenössischer Ebene irgendwie versucht wird, die Grundlagen für das Riesenprojekt HarmoS bis 2008 zu erarbeiten, wird in den Kantonen um Frühfremdsprachen-Unterricht, Strukturanpassungen, gemeinsame Lehrpläne und Lehrmittel und Vieles mehr gerungen. Unser Kanton ist parallel zu all diesen herausfordernden Neuerungen immer noch mit der Umsetzung des Bildungsgesetzes befasst. In Bezug auf die Schulbauten laufen die Bemühungen auf zwei Ebenen:

a) Bezüglich Sekundarschulbauten gibt es immer noch keine endgültige Klärung der Besitzverhältnisse zwischen Kanton und Gemeinden. Diese Arbeiten können und sollen unabhängig von bildungspolitischen Entwicklungen so effizient wie möglich fortgeführt werden.

b) Nach neuem Bildungsgesetz ist die ehemalige Realschule (Niveau A) heute Teil der Sekundarschule. Organisatorisch ist diese gesetzliche Vorgabe weitgehend umgesetzt, z.B. mit gemeinsamen Schulleitungen, Konventen, Schulanlässen, Lehrplänen, Promotionsordnungen etc.

Unter dem Motto "Umsetzung des Bildungsgesetzes" laufen aber zusätzlich Bestrebungen eines von der Regierung eingesetzten Koordinators, welche auch die räumliche Zusammenführung der Niveaus A, E und P zum Ziel haben. Als gesetzliche Grundlage dafür wird § 29 des Bildungsgesetzes herangezogen:

§ 29 Schulkreise
1 Der Landrat legt die Schulkreise und innerhalb dieser die Schulorte und die Nebenschulorte der Sekundarschule fest.
2 An Nebenschulorten müssen mindestens zwei Anforderungsniveaus der gleichen Jahrgangsstufe geführt und den Schülerinnen und Schülern die vollständige Palette der Frei- und Wahlfächer angeboten werden.

Aus dieser Bestimmung kann allerdings eine obligatorische räumliche Zusammenlegung nicht abgeleitet werden.

In den meisten Schulkreisen besuchen die Schülerinnen und Schüler der Niveaus E und P, historisch begründet, immer noch die gleiche Schulanlage, wobei die Schülerinnen und Schüler des Niveaus A oft in einem andern Schulhaus untergebracht sind. Projektskizzen und Planungsarbeiten bezüglich räumlicher Zusammenführung der drei Niveaus zeigen in den meisten Sekundarschulkreisen auf, dass die Umsetzung von „Schulen unter einem Dach" für den Kanton Kosten in zweistelliger Millionenhöhe auslösen würde. Sollte HarmoS jedoch nicht nur die Harmonisierung der Bildungsstandards beinhalten, sondern auch eine Anpassung der Schulstrukturen nach sich ziehen, d.h. zum Beispiel sechs Primar- und nur noch drei Sekundarschuljahre, hätte dies -neben den dann anfallenden gewaltigen Kosten - auch einschneidende Folgen für die Schulraumplanung und Millionen an Steuergeldern wären für voreilige Planungen in den Sand gesetzt.

Der Regierungsrat wird gebeten, die folgenden Fragen möglichst bald nach der Informationsveranstaltung vom 3. Mai 2006 zu beantworten.


2. Fragen an den Regierungsrat

a) Sind vom Regierungsrat Vorschläge zur Änderung der Schulstrukturen zu erwarten, wenn ja welche?

b) Wie werden die Vollkosten für eine eventuelle Umstellung ermittelt und gibt es schon eine Schätzung?

c) Wie wird das Kosten - Nutzenverhältnis in die Überlegungen einbezogen?

d) In welchem Zeitrahmen sollen eventuelle Änderungen umgesetzt werden?

e) Wie werden diese Kenntnisse in die Schulraumplanung der Sekundarstufe I einbezogen?

e) Die Planungen "unter einem Dach" ziehen erhebliche Kosten für Um- und Neubauten nach sich. Wie steht der Regierungsrat zu einer Sistierung der Planungen, bis die Schulstrukturen festgelegt sind?
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