2006-80
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Georges Thüring: Konkurs der «Schmidlin AG Fassadentechnologie», Aesch
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Autor/in:
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Georges Thüring, SVP
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Eingereicht am:
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23. März 2006
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Nr.:
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2006-080
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Der Schock und das Unverständnis, welche die Konkursmeldung am 22. Februar 2006 auslösten, sitzen in weiten Kreisen immer noch sehr tief. Praktisch über Nacht, ohne jede Vorwarnung, befanden sich an diesem Tage insgesamt 700 Arbeitnehmende - davon gut 400 aus Aesch und Umgebung - auf der Strasse - ohne Sozialplan, ohne jegliche Perspektiven. Hinzu kommt, dass eine stattliche Anzahl von hiesigen Zulieferfirmen auf Guthaben gegenüber der konkursiten Firma sitzen, welche laut Medien die stolze Summe von über 16 Millionen Franken ausmachen.
An diesem Montag (20. März 2006) konnten erfreulicherweise über 100 betroffene Arbeitnehmende am Firmenstandort in Aesch wieder eine Beschäftigung aufnehmen - und zwar im Rahmen der vom deutschen Investorenehepaar Tröster gegründeten Firma «Schmidlin TSK». Diese Lösung kam dank den Anstrengungen und Kontakten des unter der Federführung des Wirtschaftskammer-Direktors, Nationalrat Hans Rudolf Gysin, gegründeten und mittlerweile agierenden Vereins «Sozialpartner und Wirtschaftskammer Baselland für Erhaltung von Arbeitsplätzen der konkursiten Firma Schmidlin, Aesch» zustande. Sowohl den Investoren, Nationalrat Gysin, dem Verein und dem Regierungsrat, der diese Anstrengungen unterstützend begleitet, gebührt Dank und Anerkennung.
Trotz dieser - zumindest teilweise - erfreulichen Entwicklung stellen sich im Zusammenhang mit dem Schmidlin-Konkurs verschiedene Fragen:
1.
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Wie konnten der Regierungsrat und die involvierten Amtsstellen aktiv zur Gründung der neuen Firma «Schmidlin TSK» beitragen? Wie sieht der konkrete Beitrag der kantonalen Wirtschaftsförderung aus?
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2.
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Laut Handelsregister Basel-Landschaft wurde die nun konkursite Firma «Schmidlin AG Fassadentechnologie» am 22. August 2005 mit einem Aktienkapital von 4 Mio. Franken gegründet und ist also etwas mehr als 7 Monate alt!
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a)
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Trifft es zu, dass die offenbar mit erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfenden und seit Jahren belasteten Bereiche aus der am 28.11.1957 gegründeten und nach wie vor bestehenden und mit einem Aktienkapital von 22,5 Mio. Franken dotierten Firma «Schmidlin AG Fassaden» herausgelöst wurde?
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b)
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Trifft es zu, dass es sich beim Aktionariat in beiden Fällen praktisch um die gleichen natürlichen respektive juristischen Personen handelt?
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c)
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Trifft es zu, dass im Besonderen die Credit Suisse bei beiden Firmen eine namhafte Aktionärin ist?
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3.
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Ist es richtig, dass die Firma «Schmidlin AG Fassaden» nach wie vor Inhaberin der Immobilien und des Firmengeländes in Aesch ist? Und trifft es insofern zu, dass sich die neue «Schmidlin TSK» bei der «Schmidlin AG Fassaden» einmieten musste? Wenn ja, erfolgte dies zu einem marktüblichen Preis oder wurde im Rahmen einer ermässigten Miete auch seitens der «Schmidlin AG Fassaden» ein Beitrag zur gefundenen Lösung geleistet?
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4.
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Ist es richtig, dass die leitenden Organe - im Besonderen die Direktion - bei «Schmidlin AG Fassaden» und «Schmidlin AG Fassadentechnologie» identisch sind?
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5.
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Inwiefern können die Firma «Schmidlin AG Fassaden» und ihre leitenden Organe verantwortlich und haftbar gemacht werden für die wirtschaftliche Situation und den drohenden Konkurs der «Schmidlin AG Fassadentech-nologie»?
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6.
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Gedenkt der Regierungsrat bei den Verantwortlichen der Credit Suisse als namhafter Aktionärin zu intervenieren - vor allem im Hinblick auf den skandalösen Ablauf des Konkurses und angesichts der Tatsache, dass kein Sozialplan erstellt und die Behörden offensichtlich nicht rechtzeitig und in der gebührenden Form informiert worden sind?
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7.
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In der (Basler) Stadt-Zeitung vom 10. März 2006 wurde - unter Bezugnahme auf eine ehemalige Buchhaltungs-Mitarbeiterin - der Direktionsvorsitzende der konkursiten «Schmidlin AG Fassadentechnologie» beschuldigt, dass er sich Ende 2005 einen Bonus in der Höhe von «mindestens 86'000 Franken» ausbezahlen liess. Gleichzeitig hätte den MitarbeiterInnen keine Gratifikationen ausbezahlt werden dürfen. Haben unsere Behörden Kenntnis von solchen Vorwürfen und Vorgängen? Hat ein solches Vorgehen gegebenenfalls eine straf- oder zumindest zivilrechtliche Relevanz?
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Ich bitte den Regierungsrat um schriftliche Beantwortung dieser Fragen und danke bestens dafür.
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