2006-79
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Hanni Huggel: Förderung des Fuss- und Veloverkehrs (Langsamverkehr) im Rahmen der Agglomerationsprogramme
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Autor/in:
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Hanni Huggel, SP- Fraktion
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Eingereicht am:
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23. März 2006
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Nr.:
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2006-079
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Ausgangslage
Auf Bundesebene wird die Vorlage zum "Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr und das Nationalstrassennetz" diskutiert. Teil dieses Fonds sind u.a. die so genannten Agglomerationsprogramme. Gemäss dieser Vorlage sollen in den nächsten 20 Jahren rund 6 Milliarden Franken als Bundesbeiträge in Infrastrukturen für den privaten und öffentlichen Agglomerationsverkehr verwendet werden. Hinzu kommen Beträge in gleicher Höhe von den Kantonen und Gemeinden.
Eine wichtige, in verkehrspolitischen und raumplanerischen Diskussionen oft aber unterschätzte Bedeutung kommt dem Fuss- und Veloverkehr (Langsamverkehr) sowie dessen Kombination mit dem öffentlichen Verkehr zu. Drei Viertel aller Autofahrten sind kürzer als 10 Kilometer und könnten somit in sehr vielen Fällen durch den Fuss- und Veloverkehr ersetzt werden. Damit dieser Umstieg gelingt, braucht es aber sichere und attraktive Angebote sowie die notwendige Sensibilisierung innerhalb der Politik und bei der Bevölkerung. Bei der konkreten Ausgestaltung der Agglomerationsprogramme muss dem Fuss- und Veloverkehr deshalb aus verkehrs-, umwelt- und gesundheitspolitischer Sicht eine zentrale Bedeutung beikommen. Die zunehmende Luftverschmutzung macht deutlich, dass es in Bezug auf die Mobilität so rasch wie möglich ein Umdenken braucht und dass der Förderung des Fuss- und Veloverkehrs auch aus gesundheits- wie klimapolitischen Überlegungen heraus eine grosse Bedeutung beikommen muss.
Gemäss Vorgaben des Bundesamtes für Raumentwicklung müssen Agglomerationsprogramme auch Konzepte für die Förderung des Fuss- und Veloverkehrs enthalten. Solche Konzepte müssen unter anderem enthalten:
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Massnahmen zur Behebung bestehender Mängel im bestehenden Fuss- und Veloverkehrsnetz, z.B. bessere Zugänge zu ÖV-Haltestellen. Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit für den Fuss- und Veloverkehr.
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Neue Netzteile ausschliesslich für den Fuss- und Veloverkehr, auch um Zeitgewinne zu erzielen.
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Der Regierungsrat wird um eine schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
1.
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Welchen Stellenwert misst der Regierungsrat dem Fuss- und Veloverkehr bei und mit welchen Massnahmen gedenkt er, diesen im Allgemeinen zu fördern?
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2.
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Wie weit sind die Arbeiten an den Agglomerationsprogrammen im Kanton bzw. in Zusammenarbeit mit den Trägerschaften fortgeschritten und welcher Stellenwert wird darin dem Fuss- und Veloverkehr beigemessen?
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3.
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Existieren konzeptionelle Überlegungen zur Förderung des Fuss- und Veloverkehrs, so wie es der Bund für Agglomerationsprogramme vorsieht? Wie sieht die langfristige Strategie des Regierungsrates zur Förderung des Fuss- und Veloverkehrs aus?
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4.
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Mit welchen konkreten infrastrukturellen Massnahmen wie z.B. Veloabstellplätzen, Fusswegen oder der Anbindung ans öffentliche Netz gedenkt der Regierungsrat den Fuss- und Veloverkehr zu fördern?
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5.
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Wie viele Stellen (Stellenprozente) sind im Kanton zur Zeit für die Bearbeitung der Anliegen des Fuss- und Veloverkehrs vorhanden? Wir gross ist der künftige Stellenumfang?
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6.
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Welche Massnahmen ergreift der Regierungsrat, um in der Bevölkerung die Sensibilität für den Fuss- und Veloverkehr zu stärken und ein Umdenken zu fördern?
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7.
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Welche strukturellen und institutionellen Massnahmen ergreift der Regierungsrat, um innerhalb der Trägerschaften, die für die Planung der Agglomerationsprogramme zuständig sind, zugunsten des Fuss- und Veloverkehrs Einfluss zu nehmen?
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