2006-79


Ausgangslage
Auf Bundesebene wird die Vorlage zum "Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr und das Nationalstrassennetz" diskutiert. Teil dieses Fonds sind u.a. die so genannten Agglomerationsprogramme. Gemäss dieser Vorlage sollen in den nächsten 20 Jahren rund 6 Milliarden Franken als Bundesbeiträge in Infrastrukturen für den privaten und öffentlichen Agglomerationsverkehr verwendet werden. Hinzu kommen Beträge in gleicher Höhe von den Kantonen und Gemeinden.
Eine wichtige, in verkehrspolitischen und raumplanerischen Diskussionen oft aber unterschätzte Bedeutung kommt dem Fuss- und Veloverkehr (Langsamverkehr) sowie dessen Kombination mit dem öffentlichen Verkehr zu. Drei Viertel aller Autofahrten sind kürzer als 10 Kilometer und könnten somit in sehr vielen Fällen durch den Fuss- und Veloverkehr ersetzt werden. Damit dieser Umstieg gelingt, braucht es aber sichere und attraktive Angebote sowie die notwendige Sensibilisierung innerhalb der Politik und bei der Bevölkerung. Bei der konkreten Ausgestaltung der Agglomerationsprogramme muss dem Fuss- und Veloverkehr deshalb aus verkehrs-, umwelt- und gesundheitspolitischer Sicht eine zentrale Bedeutung beikommen. Die zunehmende Luftverschmutzung macht deutlich, dass es in Bezug auf die Mobilität so rasch wie möglich ein Umdenken braucht und dass der Förderung des Fuss- und Veloverkehrs auch aus gesundheits- wie klimapolitischen Überlegungen heraus eine grosse Bedeutung beikommen muss.

Gemäss Vorgaben des Bundesamtes für Raumentwicklung müssen Agglomerationsprogramme auch Konzepte für die Förderung des Fuss- und Veloverkehrs enthalten. Solche Konzepte müssen unter anderem enthalten:
Der Regierungsrat wird um eine schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

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