2006-77
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Postulat von Daniel Wenk: Unterhalt der Wälder entlang von Kantonsstrassen
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Autor/in:
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Daniel Wenk, FDP
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Eingereicht am:
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23. März 2006
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Nr.:
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2006-077
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Durch Schneedruckschäden vom 4. und 5. März waren mehrere Kilometer Kantonsstrassen durch umgestürzte Bäume zum Teil tagelang blockiert. Feuerwehren, Staats-, Gemeinde- und Forstpersonal räumen in solchen Fällen jeweils so rasch wie möglich das Astmaterial von den Fahrbahnen weg, um den Verkehrsfluss wieder zu gewährleisten.
Bei solchen Ereignissen stellt sich jeweils die Frage, wer denn nun verantwortlich dafür ist, dass der Baumbestand entlang von Kantonsstrassen dem Sicherheitsbedürfnis sämtlicher Beteiligten entspricht. Wohl muss ein Verkehrsteilnehmer gemäss Strassenverkehrsgesetz seine Fahrgeschwindigkeit so anpassen, dass er sein Fahrzeug zum Stillstand bringen kann, wenn sich etwas Unvorhersehbares auf der Fahrbahn befindet. Dies kann aber kaum als genereller Lösungsansatz dienen.
Der technische Lösungsansatz ist einfach, er liegt meist darin, Bäume, die eine Gefahr darstellen können, abzuholzen und die Waldstücke entlang gefährdeter Strassen zu pflegen. Es geht darum, zu verhindern, dass Bäume, welche vielfach Schutz bieten, selbst zu einer Gefahr werden. Die Frage ist, wer die Kosten für diesen einmaligen Eingriff tragen muss und wie der zukünftige Unterhalt dieser Waldstücke geregelt sein soll. Meistens gehört der Wald den Bürgergemeinden, aber auch Einwohnergemeinden, der Bund, Private und der Kanton selber können Eigentümer sein. An einigen Orten im Kanton wurde auch schon auf unbürokratische Art und Weise, in Zusammenarbeit mit den Kantonalen Fachstellen, Waldstücke saniert. In der Regel hat man sich auf einen, für alle Parteien vertretbaren Kostenverteilschlüssel geeinigt.
Würde durch einen umgestürzten Baum ein umfangreicher Schadenfall eintreten, wäre auch der Kanton als Werkeigentümer der Strassen in einen allfälligen Haftungsanspruch involviert. Da die Rechtslage sowie die Besitzstrukturen sehr komplex sind und dies für den Kanton selber eine unklare Situation darstellt, ist dringender Handlungsbedarf angezeigt.
Ich bitte den Regierungsrat, zu prüfen und zu berichten, wie der Kanton als Werkeigentümer von Kantonsstrassen, seine Verantwortung bezüglich der Haftung und Sicherheit gegenüber den Verkehrsteilnehmern, im Zusammenhang mit Waldbeständen, entlang von Kantonsstrassen nachhaltig sicherstellen kann.
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