2006-72


Die Amtsdauer des Bildungsrates endet am 31. März 2006. Gemäss § 84 des Bildungsgesetzes vom 6. Juni 2002 1) wählt der Landrat die 12 Mitglieder des Bildungsrates auf Vorschlag des Regierungsrates. 3 Mitglieder gehören dem Bildungsrat als Vertretung der Amtlichen Kantonalkonferenz der Lehrerinnen und Lehrer und je 2 Mitglieder als Vertretung der Arbeitgebe- und Arbeitnehmerorganisationen des Kantons an.

Der Vorsteher oder die Vorsteherin der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion gehört dem Bildungsrat von Amtes wegen an.


Die drei Sitze der Amtlichen Kantonalkonferenz der basellandschaftlichen Lehrpersonen (akk) können erst nach der Erarbeitung des Wahlvorschlages der akk durch die Plenarversammlung am 10. Mai 2006 in der St. Jakob Arena Basel besetzt werden. Sie bleiben vorderhand vakant.


Im Einvernehmen mit den bisherigen Vertretern der Kirchen wird vorgesehen, dass diese Vertretung in Zukunft mit beratender Stimme wahrgenommen wird.


Das Postulat 2005/005 von Landrätin Elisabeth Schneider wurde geprüft und in dieser strengen Form als nicht durchführbar erachtet. Eine Jugendliche oder ein Jugendlicher, die oder der Einsitz in den Bildungsrat nehmen könnte, ohne innerhalb der vier Jahre ihrer oder seiner Amtszeit die Grenze zum Erwachsenenalter zu überschreiten, kann nicht gefunden werden. Die Schülerorganisationen der Sekundarstufe II zeichnen sich durch einen regen Personalwechsel aus - weil die Schülerinnen und Schüler eben als junge Erwachsene den Schulabschluss erleben und die Schule verlassen. Der Bildungsrat wird sich bemühen, vermehrt mit den Schülerinnen und Schülern in den Schulen des Kantons Basel-Landschaft in einen direkten Kontakt zu kommen. Zu diesem Zweck soll nach Bedarf eine Vertretung des Jugendrates und / oder der Schülerorganisationen der Sekundarstufe II mit beratender Stimme auf Vorschlag der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion an die Sitzungen des Bildungsrates eingeladen werden.


Anträge


1. Ohne anderen Landratsbeschluss gelten für die neue Amtsperiode des Bildungsrates ab 1. April 2006 bis längstens zum 31. März 2010 folgende Personen als gewählt:

Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen des Bildungsrates teil:

2. Das Postulat von Elisabeth Schneider 2005/005 „Einsitz eines Jugendlichen im Bildungsrat" wird als erfüllt abgeschrieben.


Liestal, 14. März 2006


Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Schneider-Kenel
Der Landschreiber: Mundschin


Beilage:
- Auszug aus dem Bildungsgesetz vom 6. Juni 2002 [PDF]



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Fussnote:


1) SGS 640