2006-125 (1)


Am 27. April 2006 hat Landrat Peter Zwick eine Interpellation betreffend „Fragen zu Kosa-Initiative" mit dem folgenden Wortlaut eingereicht.

Antwort des Regierungsrates


Frage 1
Wie hoch wären die Mindereinnahmen bei einer Annahme der KOSA-Initiative im Kanton BL (ausgehend vom heute geltenden Verteilschlüssel unter den Kantonen)?


Antwort
Die Einnahmen aus dem Nationalbank-Gewinn im Jahr 2008 betragen für den Kanton Basel-Landschaft für das Jahr 2008 voraussichtlich (unter Berücksichtigung des Neuen Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen, NFA):


Für die ganze Dauer der existierenden Ausschüttungsvereinbarung, d.h. bis ins Jahr 2012 ergeben sich jährliche Mindereinnahmen, welche sich während dieser sechs Jahre auf 118,0 Mio. Franken belaufen.




Frage 2
Welche Aufgabenbereiche wären von diesen Mindereinnahmen im Kanton BL betroffen?


Antwort
Der Anteil am Nationalbankgewinn wird zentral im Konto 2140.410.00 verbucht. Diese Einnahmen tragen zur Finanzierung von allen Staatsaufgaben bei (vgl. auch Ausführungen unter Frage 3).




Frage 3
Wie würden diese Mindereinnahmen kompensiert werden?


Antwort
Dass diese Mindereinnahmen kompensiert werden müssen, ist unbestritten. Die Finanzlage des Kantons wird mit Hilfe der rollenden Finanzplanung und dem Budget jährlich überprüft. Ziel ist, dass der Finanzhaushalt mittelfristig ausgeglichen ist. Ob die Mindereinnahmen auf der Ausgabenseite mit einem Abbau von Leistungen oder auf der Einnahmenseite mit Steuer- oder Gebührenerhöhungen aufgefangen werden, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Der Regierungsrat möchte den Staatshaushalt primär mit Entlastungen auf der Ausgabenseite ins Gleichgewicht bringen. Die geplanten Steuergesetzrevisionen (Steuerliche Entlastung von Familien und tiefen Einkommen) und die Unternehmenssteuerreform sollen auf jeden Fall realisiert werden.




Frage 4
Mit der Annahme der Initiative gingen dem Bund bis zum Ablauf der geltenden Gewinnausschüttungsvereinbarung bzw. bis 2012 jährlich gut 833 Mio. Franken verlustig. Ist zu befürchten, dass als Folge Subventionen für die Kantone gekürzt werden?


Antwort
Es besteht ein Risiko, dass der Bund im Rahmen seiner Bemühungen zur Haushaltssanierung auch die Kantone belasten wird. Wir hoffen aber, dass der Handlungsbedarf auf Bundesebene aufgrund der sich abzeichnenden Entspannung der Bundesfinanzlage klein ist und dass die Kantone von finanziellen Lastenüberwälzungen verschont bleiben.


Liestal, 22. August 2006


Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Wüthrich-Pelloli
der Landschreiber: Mundschin



Back to Top