2006-117


Für den Kleinhandel innerhalb des Kantons bedarf es einer Bewilligung der kantonalen Behörden. Die Kosten belaufen sich von 150.-Fr. bis 700.- Fr. jährlich.

Händler, die ihren Kleinhandel mit gebrannten Wasser ausserhalb des Kantons ihres Geschäftsitzes ausüben und gebrannte Wasser in anderen Kantonen oder in der ganzen Schweiz ausliefern wollen, müssen zusätzlich zur Bewilligung des Kantons ihres Geschäftsitzes entweder eine Bewilligung der Kantone beantragen, in welche sie gebrannte Wasser liefern, oder bei der Alkoholverwaltung eine eidgenössische Kleinhandelsbewilligung anfordern.. Die Kosten Betragen 3000.- Fr. jährlich.


Für den Verkauf an Wiederverkäufer braucht es zusätzlich eine Grosshandelsbewilligung der Eidgenössischen Alkoholverwaltung. Unterhält der Bewilligungsinhaber mehrere Abgabestellen für gebrannte Wasser, so hat er für jede Abgabestelle die Gebühr zu entrichten. Die Kosten belaufen sich auf 500. -Fr. jährlich je Abgabestelle.


Kantonal ist es auch so, dass wenn eine Firma 30 Filialen hat, zahlt sie 30 mal die Kleinhandelsbewilligung.


Im Zusammenhang mit den Bilateralen 2 werden bis 2007 die Zölle auf importierten Fruchtbränden, Maischen und Obst zu Destillations- Zwecken auf 10Rp. / 100kg reduziert.


Es kann nicht akzeptiert werden, dass an der Schweizer Grenze die Zölle abschafft, aber im Innland mittelalterliche Wegzölle bestehen bleiben.


Es geht hier nicht um die Alkoholsteuer, sondern um Bewilligungsgebühren.


(Die Alkoholsteuer beträgt z.B. auf einem Liter Kirsch 41%Vol. 11.90 und auf dieser Steuer werden noch -.90 Fr. Mwst erhoben).


Auf nationaler Ebene soll im Sinne der Liberalisierung und im Rahmen der Revision des Binnenmarktgesetzes (SR 943.02 ) die Eidgenössische Kleinhandelsbewilligung bis 2008 abgeschafft werden.


Im vergangenen Jahr haben neun von zehn Baselbieter Stimmbürger/innen der KMU Entlastungsinitiative zugestimmt. Hier besteht für die Regierung Handlungsbedarf.


Wir sind nicht der Meinung dass die Kantonale Bewilligung abgeschafft werden soll, aber die Kosten müssen reduziert werden.


Der Regierungsrat wird beauftragt die Gebühren für die Kantonale Kleinhandelsbewilligung massiv zu reduzieren.



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