Vorlage an den Landrat


1. Begehren

Wir beantragen Ihnen, gestützt auf § 3 der Kantonsverfassung und auf der Basis des Rahmenvertrags inklusive Leistungsauftrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Jura und Solothurn und dem Verein REGIO BASILIENSIS ( Beilage 1 und Beilage 2 ) die Subvention für den Betrieb der REGIO BASILIENSIS (IKRB und Verein) und des Sekretariats der Deutsch-französisch- schweizerischen Oberrheinkonferenz (ORK) für die Jahre 2007-2010 wie folgt zu erneuern:


Beantragt wird somit ein jährlicher Gesamtbetrag für die Jahre 2007 bis 2010 von 440'000 Franken (bzw. 420'000 Franken für das Jahr 2007) zu Lasten Konto Nr. 2995.361.30.


Nicht Bestandteil dieser Vorlage bildet die Informations- und Beratungsstelle INFOBEST PALMRAIN, deren Finanzierung ebenfalls 2006 ausläuft und deren Weiterführung im Zusammenhang mit dem Projekt Eurodistrict und der Trinationalen Agglomeration Basel steht.



2. Begründung des Begehrens

2.1 Die Rolle der REGIO BASILIENSIS in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am Oberrhein / Nutzen für die Kantone


Im Verlauf der vergangenen 43 Jahre, seit der Gründung der REGIO BASILIENSIS im Jahr 1963, hat die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein und in ganz Europa eine beeindruckende Entwicklung durchgemacht. Während damals grenzüberschreitende Zusammenarbeit noch - abgesehen von wenigen Ausnahmen - ein Novum war, ist sie heute im zusammenwachsenden Europa ein wesentlicher Bestandteil europäischer Kohäsions-und Regionalpolitik und wird durch die Europäische Union, aber auch durch die Schweizerische Eidgenossenschaft im Rahmen von Förderprogrammen für regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit (INTERREG, Europäische territoriale Zusammenarbeit, Neue Regionalpolitik des Bundes) massiv unterstützt. Im Jahr 1963 gab es erst vereinzelt Organisationen, welche sich professionell dem Abbau von Grenzhindernissen und der grenzüberschreitenden Synergiebildung verschrieben hatten, vor allem entlang des Rheins und an der deutsch-niederländischen Grenze. Heute vertritt die 1971 von der REGIO BASILIENSIS mitgegründete Arbeitsgemeinschaft Europäischer Grenzregionen (AGEG) - die wichtigste Lobbying-Organisation für Grenz- und grenzüberschreitende Regionen - nahezu 200 Grenzregionen. Die Öffnung des Europäischen Binnenmarktes 1993 hat grenzüberschreitende Zusammenarbeit an allen Grenzen der Europäischen Union zu einer Selbstverständlichkeit werden lassen. Auch für die Schweiz werden im Zuge der Umsetzung der Bilateralen Abkommen I und II sowie allfälliger zukünftiger Folgeabkommen grenzüberschreitende Beziehungen in Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Bevölkerung an Bedeutung laufend zunehmen.


Seit ihrer Gründung im Jahr 1963 prägt die REGIO BASILIENSIS die regionale Kooperation am Oberrhein entscheidend mit und hat zu den meisten trinationalen Errungenschaften am Oberrhein einen wesentlichen Beitrag geleistet. Dies zunächst als Verein und seit 1970 als „Interkantonale Koordinationsstelle bei der REGIO BASILIENSIS" IKRB im Auftrag der Kantone der Nordwestschweiz (seit 1970 für die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, seit 1996 für den Kanton Aargau und seit 2003 für die Kantone Jura und Solothurn). Via Mitgliedschaft und aktiver Mitwirkung bei der Arbeitsgemeinschaft Europäischer Grenzregionen (AGEG) sowie bei anderen europäischen Regionalorganisationen war und ist die REGIO BASILIENSIS zudem auch auf europäischer Ebene an zahlreichen Vorstössen zur Stärkung der Regionen Europas und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit beteiligt.


Mit der zunehmenden Konkretisierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Projekten und dem sich laufend verstärkenden Engagement der Kantone hat sich die Rolle der REGIO BASILIENSIS im Verlauf der Jahre geändert: Sie wurde zunehmend von der „Promotorin einer Idee" zur„Dienstleisterin für eine Idee". Sie ist dabei mit ihrer Zwei-Komponenten-Struktur - als Aussenstelle der Kantone und als privatrechtlicher Verein - sowohl für die offiziell-staatliche Kooperation wie auch eine eher wirtschaftlich ausgerichtete Netzwerkbildung tätig. Im Gegensatz zu den gegebenen Strukturen auf deutscher und französischer Seite, wo diese beiden Bereiche getrennt laufen, vermag die REGIO BASILIENSIS den Grossteil der Kooperationsaktivitäten der Nordwestschweizer Partner zu fokussieren und zu integrieren. Mit ihrer Nordwestschweizer Klammerfunktion ermöglicht sie zudem den Partnern auf Schweizer Seite ein kostensparendes „Outsourcing" der Kooperationsdienstleistungen an eine ausgewiesene Kooperationsspezialistin. Damit kann ein hoher Grad an Professionalität und Effizienz erreicht werden. Allen an der Oberrhein-Kooperation Beteiligten steht mit der REGIO BASILIENSIS ein Kompetenzzentrum zur Verfügung, das sowohl bezüglich der jahrzehntelangen Erfahrung wie auch bezüglich der Breite der wahrgenommenen Aufgabenfelder im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit beispiellos ist. Zudem dient sie breiten Bevölkerungskreisen als Identifikationsmerkmal für die Offenheit der Region hin zu den europäischen Nachbarn.


Weitere detaillierte Angaben zur Rolle der REGIO BASILIENSIS und des Sekretariats der Oberrheinkonferenz in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am Oberrhein sind in einer separaten Zusammenstellung aufgeführt (Tätigkeitsfelder, Beilage 3 und synoptische Zusammenfassung der Jahresberichte der REGIO BASILIENSIS 2003-2005, Beilage 10 ).


Die REGIO BASILIENSIS wird auch in Zukunft ein wichtiges Element in der Oberrhein-Kooperation darstellen und sowohl Initiativen durch ihre breite Abstützung in Wirtschaft und Kultur ergreifen als auch zentrale Dienstleistungen für alle an der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit interessiertenöffentlichen und privaten Stellen erbringen können. Dabei wird sie sich noch stärker von einer Basler Institution zu einer Nordwestschweizer Organisation entwickeln. Diese Tendenz, welche sich seit einigen Jahren durch den konsequenten Einbezug aller fünf Nordwestschweizer Kantone in die Oberrhein-Kooperation abzeichnet, wird sich in der kommenden Subventionsperiode 2007 bis 2010 durch die nähere Anbindung der Interkantonalen Koordinationsstelle bei der REGIO BASILIENSIS (IKRB) an die Nordwestschweizer Regierungskonferenz (NWRK) noch verstärken (s. Ziff. 2.3).


Der Nutzen, welcher sich für die Kantone aus der Beteiligung an der REGIO BASILIENSIS (IKRB und Verein) sowie am Sekretariat der Deutsch-französisch-schweizerischen Oberrheinkonferenz ergibt, lässt sich in folgenden Punkten knapp zusammenfassen:



2.2 Angaben zum Gesuchsteller

Die Geschäftsstelle des Vereins REGIO BASILIENSIS und die Interkantonale Koordinationsstelle bei der REGIO BASILIENSIS (IKRB) werden als eine betriebliche Einheit geführt (vgl. Organigramm, Beilage 4 ).


Der Verein REGIO BASILIENSIS (gem. Art. 60ff. ZGB) wurde 1963 gegründet und wirkt von Basel aus. Vereinszweck gemäss Statuten der REGIO BASILIENSIS ( Beilage 5 ) ist es, „von schweizerischer Seite Impulse für die Entwicklung des oberrheinischen Raumes zu einer zusammengehörigen europäischen Grenzregion zu geben und bei deren Realisierung mitzuwirken". Der Verein wird getragen von rund 400 Einzel- und 200 Kollektivmitgliedern. Die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Aargau, Jura und Solothurn sind Kollektivmitglieder. Die Vereinsbeiträge machen rund einen Drittel des Budgets der REGIO BASILIENSIS aus.


Die „Interkantonale Koordinationsstelle bei der REGIO BASILIENSIS" (IKRB) wurde mittels Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt vom 9. Juni 1969 geschaffen und dem Verein REGIO BASILIENSIS angegliedert. 1996 wurde der Kanton Aargau Mitträger der IKRB, 2003 folgten die Kantone Solothurn und Jura. Art. 10 der Statuten der REGIO BASILIENSIS umschreibt die IKRB als „Aussenstelle der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Jura und Solothurn für grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein". Die Beiträge der Kantone an die IKRB machen rund zwei Drittel des Budgets der REGIO BASILIENSIS aus.


Die REGIO BASILIENSIS ist als Verein und/oder im Auftrag der Kantone in drei unterschiedlichen räumlichen Perimetern tätig: am „Oberrhein" mit 5,7 Mio. Einwohnern, in der „RegioTriRhena" mit 2,3 Mio. Einwohnern und in der „Trinationalen Agglomeration Basel" mit 0,6 Mio. Einwohnern (vgl. Schematische Darstellung der Kooperationsräume, Beilage 6 ). Diese Unterteilung hat sich in der Kooperationspraxis über Jahrzehnte herausgebildet und spiegelt eine Kooperation der „variablen Geometrie", wonach sich je nach Themenbereichen und beteiligten Partnern unterschiedliche Kooperationsräume als sinnvoll erweisen („Babuschka-Prinzip"). Abgesehen von der Kooperation am Oberrhein beteiligt sich die REGIO BASILIENSIS auch auf europäischer Ebene an der Entwicklung von Funktion, Status und Anerkennung von europäischen Binnen- und Grenzregionen.


Die Tätigkeiten der REGIO BASILIENSIS ergeben sich aus dem Rahmenvertrag und dem Leistungsauftrag ( Beilage 1 und Beilage 2 ) und sind zudem in einer separaten Zusammenstellung (Tätigkeitsfelder, Beilage 3 ) näher beschrieben.



2.3 Rahmenvertrag inklusive Leistungsauftrag als Grundlage für das Subventionsverhältnis

Erstmals für die Phase 2003 bis 2006 wurde ein einheitlicher Rahmenvertrag zur Regelung des Verhältnisses zwischen den fünf Kantonen und der REGIO BASILIENSIS abgeschlossen. Erstmals für diese Phase wurde auch ein Leistungsauftrag gemäss„Wirkungsorientierter Verwaltungsführung" erarbeitet: Für die Produktegruppe 1 wurde im Leistungsauftrag 2003-2006 folgendes Ziel festgelegt: „Gewährleistung einer wirksamen Schweizer Beteiligung an den Gremien der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit". Die Zielerreichung wird in regelmässigen Kontrollgesprächen (5-7 jährlich) mit der Schweizer ORK-Delegationsleitung festgestellt. Für die Produktegruppe 2 wurde folgendes Ziel festgelegt: „Bessere Kenntnisse in der Öffentlichkeit zu Instanzen, Partner und Resultaten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit". Während in den Jahren 2000-2003 durchschnittlich rund 35 öffentlichkeitswirksame Massnahmen durchgeführt wurden, waren es 2004 und 2005 rund 70 pro Jahr. Unter öffentlichkeitswirksame Massnahmen werden dabei verstanden: Eigenanlässe (ausserhalb Generalversammlung), Referate an Fremdanlässen, eigene Publikationen, Newsletter und Artikel sowie Medienkonferenzen, Interviews und Medienmitteilungen.


Der bisherige Rahmenvertrag der Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Aargau, Solothurn und Jura mit der REGIO BASILIENSIS für die Jahre 2003 bis 2006 läuft per 31. Dezember 2006 aus. Für die Subventionsperiode 2007 bis 2010 werden auf der Basis der gemachten Erfahrungen sowohl beim Rahmenvertrag wie auch beim Leistungsauftrag verschiedene Änderungen vorgenommen.


Ebenso läuft Ende 2006 die Finanzierung für das trinational vereinbarte ORK-Sekretariat aus. Auf Wunsch der Vertragskantone werden die Kosten für das ORK-Sekretariat in die Rahmenvereinbarung mit der REGIO BASILIENSIS eingeschlossen.


Die wichtigste Neuerung im Rahmenvertrag 2007-2010 umfasst die Anbindung der Interkantonalen Koordinationsstelle bei der REGIO BASILIENSIS (IKRB) an die Nordwestschweizer Regierungskonferenz (NWRK). Die aus dieser Anbindung erzielten Vorteile lassen sich folgendermassen zusammenfassen:


Gründe für eine kantonale Unterstützung des Vereins REGIO BASILIENSIS - neben der Unterstützung der IKRB - sind:



2.4. Deutsch-französisch-schweizerische Oberrheinkonferenz

Der Oberrhein bildet mit Jurabogen im Süden, dem Schwarzwald im Osten und den Vogesen im Westen eine naturräumliche Einheit. Seit 1975 tagt hier die „Conférence Tripartite" - heute als Deutsch-französisch-schweizerische Oberrheinkonferenz (ORK)- aufgrund eines Notenaustausches zwischen Bonn, Bern und Paris unter aktiver Beteiligung der Regierungen der Nordwestschweizer Kantone und der REGIO BASILIENSIS (IKRB). Das „Bonner Abkommen" wurde zum 25-jährigen Jubiläum im Jahr 2000 überarbeitet und stellt seitdem als „Basler Vereinbarung" die rechtliche Grundlage der Deutsch-französisch-schweizerischen Oberrheinkonferenz dar. Die Deutsch-französisch-schweizerische Regierungskommission als nationalstaatliches Dach der Oberrheinkonferenz tagt in der Regel einmal jährlich und behandelt Fragen, die auf regionaler Ebene keiner Lösung zugeführt werden können.


Die Deutsch-französisch-schweizerische Oberrheinkonferenz ist heute zentrales Kooperationsgremium der regionalen Exekutiven am Oberrhein. Beteiligt sind die Regierungs- und Verwaltungsstellen der Bundesländer Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, des französischen Staates, der Région Alsace, der Départements Bas-Rhin und Haut-Rhin sowie der fünf Nordwestschweizer Kantone. Mehrere hundert Personen aus den Verwaltungen, Interessensvereinigungen und anderer Stellen der drei Länder arbeiten in neun trinational zusammengesetzten Arbeitsgruppen und über 30 Expertenausschüssen zusammen.


Das 1996 gegründete und trinational zusammengesetzte ORK-Sekretariat in Kehl (D) organisiert die jährlichen Plenar-, Fachplenar- und Präsidiums-Sitzungen sowie weitere ORK-Veranstaltungen, ist zuständig für die Umsetzung der betroffenen Beschlüsse, die Öffentlichkeitsarbeit und verschiedene Dienstleistungen für die Arbeitsgruppen und Expertenausschüsse. Die Schweizer Mitarbeiterin beim ORK-Sekretariat ist personalrechtlich und -technisch bei der REGIO BASILIENSIS (Verein und IKRB) angegliedert. Die REGIO BASILIENSIS (IRKB) arbeitet im Auftrag der Kantone in den Arbeitsgruppen und mehreren Expertenausschüssen der Oberrheinkonferenz mit und nimmt dabei eine Klammerfunktion für die beteiligten Partner der Nordwestschweiz wahr. Für einzelne Arbeitsgruppen übernimmt sie zudem auch Leitungs- und/oder Sekretariats-Aufgaben (2005: Vorsitz AG Erziehung und Bildung, 2006: Vorsitz AG Kultur). Sie berät zudem die Schweizer Delegationsleitung und die Regierungen der Kantone.


Für die Subventionsperiode 2007 bis 2010 wird die Schweizer Beteiligung an der Finanzierung des Gemeinsamen Sekretariats der Oberrheinkonferenz (ORK) und des Schweizer ORK-Personals in die Rahmenvereinbarung mit der REGIO BASILIENSIS eingeschlossen. Basis der Fortführung des Gemeinsamen Sekretariats der Oberrheinkonferenz wird eine deutsch-französisch-schweizerische Vereinbarung sein, die im Jahr 2006 unterzeichnet werden soll. Da diese noch nicht vorliegt, dient die noch bis 31.12.2006 laufende Vereinbarung als Verhandlungsgrundlage ( Beilage 6 ). Die dafür beantragten Subventionen sind in diesem Sinne als maximaler Finanzierungsrahmen anzusehen. Die Angaben zum ORK-Sekretariat stehen somit unter Vorbehalt des Abschlusses der entsprechenden trinationalen Vereinbarung durch die fünf Vertragskantone mit den Partnern in Deutschland und Frankreich. Die REGIO BASILIENSIS fungiert als Zahlstelle für die kantonalen Beiträge an das Gemeinsame Sekretariat und leitet diese an den projektverantwortlichen Partner weiter.



2.5 Weitere Gremien der Oberrheinkooperation

Dreiländer-Kongresse finden seit 1988 im Zwei- bis Drei-Jahres-Rhythmus statt und erweitern den Kreis der Oberrheinkooperation von der offiziellen Verwaltungs- und Politikebene (ORK) auf die Wissenschaft (Universitäten und Fachhochschulen) sowie die Wirtschaft. Während rund zweier Jahre werden jeweils ein Schwerpunktthema und entsprechende Massnahmen und Projekte vorbereitet. Die REGIO BASILIENSIS (IRKB) organisiert im Turnus der drei Länder und im Auftrag der Nordwestschweizer Kantone jeweils die Dreiländer-Kongresse auf Schweizer Territorium (2004: Medien und Kommunikation; 1997: Handwerk und Gewerbe; 1991: Umwelt). Sie beteiligt sich zudem aktiv an den Vorbereitungsarbeiten der Dreiländer-Kongresse der deutschen und französischen Partner (z.B. Leitung der Arbeitsgruppe „Wissenschaft, Innovation und Bildung" für den 10. Dreiländer-Kongress „Zukunft Oberrhein im erweiterten Europa" im Februar 2006 in Freiburg i.Br.).


Nach drei Auflagen des EU-Förderprogramms INTERREG für grenzüberschreitende Projekte mit stets zunehmenden Fördermitteln wird seitens der EU für den Zeitraum von 2007 bis 2013 ein nochmals grösseres Nachfolgeprogramm unter dem Titel „Europäische Territoriale Kooperation" vorbereitet. Die Tatsache, dass die territoriale Zusammenarbeit eines von insgesamt drei Zielen der EU-Kohäsionspolitik darstellt, unterstreicht ihren hohen politischen Stellenwert. Auch der Oberrhein wird voraussichtlich in den Genuss dieser Förderprogramme kommen. Seitens der schweizerischen Eidgenossenschaft sollen Schweizer Projektbeteiligungen zukünftig im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP) kofinanziert werden (vgl. Botschaft vom 16.11.2005). Auch hier wird die REGIO BASILIENSIS (IKRB) im Auftrag der Kantone entsprechende Funktionen wahrnehmen.


Seit dem 1. April 2004 ist die Schweiz Vollmitglied beim Netzwerk EURES-T Oberrhein (vorher assoziierter Status), welches die grenzüberschreitende Vernetzung der Arbeitsverwaltungen sowie der Wirtschafts- und Sozialpartner zur Verbesserung der Arbeitsmarkt-Situation in den Grenzregionen bezweckt. Dabei werden Fördermittel für Projekte wie zum Beispiel Sprechtage, Seminare und Broschüren im Hinblick auf eine grenzüberschreitende Integration des Arbeitsmarktes zur Verfügung gestellt. Die REGIO BASILIENSIS (IKRB) koordiniert die Schweizer Seite, informiert die interessierten Nordwestschweizer Partner und arbeitet in den trinationalen EURES-T-Gremien mit.


„People to People" bzw. "Begegnungen am Oberrhein" ist ein INTERREG-Förderprogramm für kleinere innovative Begegnungsprojekte. Seit 2002 wurden nahezu 200 Kleinprojekte realisiert, nicht ganz die Hälfte davon mit Schweizer Beteiligung. Die REGIO BASILIENSIS (IKRB) koordiniert die Interessen der beteiligten Kantone (derzeit Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Jura) und vertritt diese im Selektionsausschuss.



3. Finanzielles

Am Ende des Jahres 2004 weist die Gesamtrechnung der REGIO BASILIENSIS für Verein und IKRB ( Beilage 7 ) ein Total von 1'254'851 Franken auf. Die fünf Nordwestschweizer Kantone finanzierten die REGIO BASILIENSIS mit 959'300 Franken, davon 849'000 Franken an die IKRB und 110'300 Franken an den Verein. Von der Privatwirtschaft sowie den übrigen Kollektiv- und Einzelmitgliedern wurden insgesamt 254'707 Franken beigesteuert. Dazu kamen noch diverse Einnahmen und Rückerstattungen. Das freie Vermögen der REGIO BASILIENSIS beträgt per Ende 2004 17'476 Franken. Das vom Vorstand genehmigte Budget 2005 ( Beilage 8 ) beläuft sich auf eine Summe von 1'276'500 Franken, wobei die budgetierten kantonalen Beiträge identisch sind wie 2004.


Der Anteil der Schweizer Partner am trinational vereinbarten ORK-Sekretariat beträgt 2006 insgesamt 232'000 Franken (136'463 Euro). Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem Schweizer Anteil an den generellen Sekretariatskosten von 92'000 Franken (54'121 Euro) sowie den Kosten für die Schweizer Beauftragte im ORK-Sekretariat von 140'000 Franken (82'342 Euro).


Der beantragte Kostenrahmen für die REGIO BASILIENSIS (Verein und IKRB) sowie für das gemeinsame Sekretariat der Oberrheinkonferenz für die Jahre 2007 bis 2010 umfasst folgende Jahresbeiträge (in der Zeile IKRB sind jeweils Beiträge in Klammern aufgeführt, welche ausschliesslich das Jahr 2007 betreffen; für die Jahre 2008-2010 sind leicht erhöhte Beiträge an die IKRB vorgesehen):


Der Kostenrahmen für die Subventionsperiode 2007-2010 orientiert sich grundsätzlich an den bisherigen Beiträgen der Kantone 2003-2006. Ziel dieses Kostenrahmens ist eine reale Substanzsicherung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Verlauf der vergangenen Jahre laufend neue Geschäfte dazugekommen sind und der Personalbestand bei der REGIO BASILIENSIS im Jahr 2003 aus Budgetgründen von 630 auf 610 Stellenprozente reduziert werden musste. Auch in der neuen Subventionsperiode werden durch die Anbindung der IKRB an die Nordwestschweizer Regierungskonferenz sowie im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes, der Eurodistrict-Initiative und anderer Bereiche neue Aufgaben hinzukommen.


Die moderate Erhöhung der Beiträge an die IKRB ab 2008 von 849'000 Franken auf neu 887'000 Franken (+ 4,5%) garantiert, dass in den Jahren 2008 bis 2010 mit dem gleichen Personalbestand von 610 Stellenprozenten und unter Berücksichtigung von Stufenanstieg und Teuerungsausgleich gemäss Regelungen des Kantons Basel-Stadt weitergearbeitet werden kann. Eine Beibehaltung der bisherigen nominellen Beiträge an die IKRB würde real einem Ressourcenabbau gleichkommen, der im Verlauf der kommenden Subventionsperiode zu Stellenabbau und damit auch zur Reduktion der Leistungen führen müsste. Diese Situation verschärft sich noch insofern, als im Zeitraum von 2008 bis 2010 die Erneuerung der EDV-Anlage bei der REGIO BASILIENSIS ansteht. Angesichts des ausserordentlich knappen Vermögens von 17'500 Franken bei einer Lohnsumme von rund 960'000 Franken können weder Stufenanstieg, Teuerungsausgleich noch Investitionen in eine neue EDV-Anlage aus dem Vermögen finanziert werden.


Die Beiträge der Kantone an den Verein REGIO BASILIENSIS sowie an das gemeinsame Sekretariat der Oberrheinkonferenz bleiben nominell gleich wie bisher (was real einer Reduktion entspricht)


Pro memoria wurden im Kostenrahmen auch die provisorischen kantonalen Beiträge an die INFOBEST PALMRAIN ab 2007 aufgeführt. Die angegebenen Zahlen basieren auf dem Budget 2006. Entwurf für Form und Art der Weiterführung der INFOBEST PALMRAIN bzw. der entsprechenden Nachfolgeeinrichtung wird im Verlauf des Jahres 2006 vorliegen. Der Beschluss für die zukünftige Struktur und Finanzierung erfolgt durch das Aufsichtsgremium der Kofinanzierer der INFOBEST Palmrain.


Die unterschiedliche Beitragshöhe der Nordwestschweizer Kantone widerspiegelt den Umfang der bei der REGIO BASILIENSIS bezogenen Leistungen: Die„Kernkantone" Basel-Landschaft und Basel-Stadt sind partnerschaftlich an allen Geschäften und Gremien der Oberrhein-Kooperation beteiligt. Die Kantone Aargau, Jura und Solothurn sind aufgrund ihrer geographischen Lage nicht ausschliesslich auf den Oberrhein ausgerichtet, sondern auch in anderen Kooperations-Räumen aktiv. Entsprechend ist von einem unterschiedlich intensiven Leistungsbezug durch die Kantone auszugehen.


Generell bleibt festzuhalten, dass die kantonalen Beiträge an die Institutionen der Oberrhein-Kooperation aufgrund der Erfahrungen mit dem vorliegenden Leistungsauftrag spätestens im Jahr 2009 im Hinblick auf eine Erneuerung des Leistungsauftrags überprüft werden sollen.



4. Subventionsrechtliche Würdigung

Das Subventionsgesuch der REGIO BASILIENSIS lässt sich wie folgt beurteilen:


4.1 Öffentliches Interesse der Vertragskantone an der Erfüllung der Aufgabe


Die Nordwestschweiz mit der Trinationalen Agglomeration Basel ist Teil einer Dreiländer-Region zwischen Jura, Schwarzwald und Vogesen, die weit über die Kantons- und Landesgrenzen hinausreicht. Die starke internationale Verflechtung vieler Arbeitgeber der Nordwestschweiz, Grenzgänger- und Einkaufsströme, Austausch und Zusammenarbeit in Gesundheit, Bildung, Kultur und Tourismus sind Ausdruck einer zunehmenden regionalen und internationalen Vernetzung und Abhängigkeit. In dieser Situation gewinnen grenzüberschreitende Beziehungen immer stärker an Bedeutung. Wichtige Aufgaben und Funktionen können über kurz oder lang nicht mehr allein durch einen einzelnen Kanton wahrgenommen werden, sondern bedürfen einer noch wesentlich engeren Zusammenarbeit mit den regionalen Nachbarn über Kantons- und Landesgrenzen hinweg.


Für die Vertragskantone erscheint es angesichts dieses Umstands sinnvoll, eine gemeinsame Organisation zu mandatieren, die ihre Interessen über die Grenzen hinaus vertritt und regelmässige Kontakte mit den Nachbarn pflegt. Die REGIO BASILIENSIS setzt sich seit Jahrzehnten als Verein und als kantonale Aussenstelle für diese Belange ein. Sie stellt ein wichtiges Element in dieser Kooperation dar und erbringt zentrale Dienstleistungen für alle an der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit interessierten öffentlichen und privaten Stellen. Die REGIO BASILIENSIS dient zudem breiten Bevölkerungskreisen als Identifikationsmerkmal für die Offenheit der Region hin zu den europäischen Nachbarn in Deutschland und Frankreich. Sie hat ausserdem nicht nur eine wichtige Informationsfunktion nach aussen, sondern dient auch allen kantonalen Stellen als Ansprechpartnerin für grenzüberschreitende Fragen. Nach innen wie nach aussen tritt die REGIO BASILIENSIS häufig als Vermittlerin auf und verweist Anfragesteller, Projektträger oder weitere Interessierte an die entsprechenden staatlichen Stellen, an die Wirtschafts- und Sozialpartner weiter.


Aufgrund dieser Ausführungen sind wir der Meinung, dass der Nachweis eines öffentlichen Interesses der Kantone an der Erfüllung der Aufgabe erbracht ist.



4.2 Sachgerechte Erfüllung der Aufgabe durch den Subventionsempfänger


Für den Betrieb der Geschäftsstelle richtet sich die REGIO BASILIENSIS nach den beim Kanton Basel-Stadt geltenden Grundsätzen. Davon betroffen sind auch Arbeitszeit- und Ferienregelungen, Lohnsystem, Spesenabrechnungen usw. Die flexible Zwei-Komponenten-Struktur mit einem privaten Verein und zahlenden Mitgliedern erlaubt das Ausnützen von Synergieeffekten und trägt dazu bei, dass die vielfältigen Aufgaben mit derzeit nur 6,1 Vollstellen wahrgenommen werden. Eine „totale Fremdvergabe" an ein nach marktwirtschaftlichen Kriterien geführtes Unternehmen hätte ungleich höhere Kosten zur Folgen, wenn man mit den marktüblichen Beratungstarifen vergleicht.


Die Einbindung von Regierungsvertretern in alle wichtigen Organe der REGIO BASILIENSIS (IKRB als Verein), eröffnet den Kantonen die Möglichkeit zu einer Steuerung und Kontrolle bezüglich „Betriebsführung" einerseits und„inhaltlicher Arbeit" andererseits. Die Koordinationsfunktionen für die Schweizer Delegation in der Oberrheinkonferenz mit ihren Arbeitsgruppen und Expertenausschüssen, den EU-Förderprogrammen im Rahmen von INTERREG IIIA, B und C sowie EURES-T, den Dreiländer-Kongressen, u.a. nimmt die REGIO BASILIENSIS seit Bestehen dieser Gremien wahr. Die langjährige Erfahrung und der enge Kontakt zwischen Regierung, Verwaltung und REGIO BASILIENSIS garantieren eine sachgerechte Erfüllung der Aufgabe.


4.3 Angemessene Eigenleistungen des Subventionsempfängers


Der Verein REGIO BASILIENSIS hat rund 400 Einzel- und 200 Kollektivmitglieder. Der Jahresrechnung 2004 zu Folge leisten diese privaten Mitglieder rund 255'000 Franken an Mitgliederbeiträgen (ohne Mitgliederbeiträge der Vertragskantone). Hinzu kommen noch Sponsoring-Beiträge für Veranstaltungen und Publikationen in der Höhe von mehreren 10'000 Franken pro Jahr. Die Eigenleistungen betragen im längerfristigen Jahresdurchschnitt rund 25% der Gesamtausgaben. Zudem gilt es zu berücksichtigen, dass die minimalen Mitgliederbeiträge ab Beitragsjahr 2004 für Einzelmitglieder von 30 auf 50 und für Kollektivmitglieder von 150 auf 200 Franken erhöht wurden. Die REGIO BASILIENSIS betreibt eine offene Mitgliederpolitik und eine aktive Mitgliederpflege und -werbung. Über eine sich an ökonomischen Kriterien ausgerichteten Betriebsführung wird versucht, Kosten zu sparen. Dies gilt für Investitionskosten (es werden jeweilen mehrere Offerten verglichen) als auch für laufende Kosten, wo in Spitzenbelastungen mit temporärem Personal gearbeitet oder auf Praktikanten zurückgegriffen wird. Die in den Organen der REGIO BASILIENSIS (v.a. Vorstand, Begleitgruppe) tätigen Personen leisten einen ehrenamtlichen Beitrag. Das gilt auch für den Präsidenten.


Aufgrund dieser Ausführung können die Eigenleistungen der REGIO BASILIENSIS als angemessen bezeichnet.



4.4 Nutzung der Ertragsmöglichkeiten des Subventionsempfängers


Neben den erwähnten Mitgliederbeiträgen bestehen für die REGIO BASILIENSIS nur noch bescheidene weitere Ertragsmöglichkeiten: Die Kosten für das Abendessen der Generalversammlung werden über einen Selbstkostenbeitrag von den teilnehmenden Mitgliedern getragen. Die „Schriften der Regio" werden gegen eine Schutzgebühr abgegeben. Adressen aus der umfassenden Adressdatenbank werden gegen marktübliche Abgaben an Dritte weitergegeben. Bei Vorträgen wird zum Teil eine Honorar- und Spesenentschädigung verlangt.



4.5 Nachweis, dass die Aufgabe ohne die Subvention nicht oder nicht hinreichend erfüllt werden kann


Die REGIO BASILIENSIS ist schon seit ihrem Bestehen Subventionsempfängerin. Im Verlaufe der Jahre wurden die Aufgaben, die im Auftrag der Kantone wahrgenommen werden, immer vielfältiger und umfangreicher. Der Anteil dieser„staatlichen Aufgaben" liegt bei rund zwei Dritteln.


Unter Berücksichtigung des hohen Anteils an Leistungen für die Kantone, der umfangreichen Kern- und weiteren Aufgaben und der ausgeschöpften Ertragsmöglichkeiten kommen wir zum Schluss, dass der Nachweis erbracht ist, dass die Aufgabe ohne die Subvention nicht oder nicht hinreichend erfüllt werden kann.



5. Antrag

Gestützt auf unsere Ausführungen beantragen wir dem Landrat die Annahme des nachstehenden Beschlussentwurfes.



Liestal, 25. April 2006 Im Namen des Regierungsrates


die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin



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