Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
Titel: | Erneuerung der Bewilligung des Staatsbeitrages an die REGIO BASILIENSIS (Interkantonale Koordinationsstelle IKRB und Verein) sowie an das Gemeinsame Sekretariat der Deutsch-französisch-schweizerischen Oberrheinkonferenz für die Jahre 2007-2010 | |
vom: | 25. April 2006 | |
Nr.: | 2006-113 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage |
Landratsbeschluss
Erneuerung der Bewilligung des Staatsbeitrages an die REGIO BASILIENSIS (Interkantonale Koordinationsstelle IKRB und Verein) sowie an das Gemeinsame Sekretariat der Deutsch-französisch-schweizerischen Oberrheinkonferenz für die Jahre 2007-2010 - ENTWURF
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. | Der REGIO BASILIENSIS (Verein und Interkantonale Koordinationsstelle IKRB) wird für das Jahr 2007 ein Verpflichtungskredit von Fr. 323'000 (Fr. 273'000 für IKRB, Fr. 50'000 für Verein) und für die Jahre 2008 - 2010 ein Verpflichtungskredit von Fr. 343'000 jährlich (Fr. 293'000 für IKRB, Fr. 50'000 für Verein) zu Lasten Konto Nr. 2995.361.30 bewilligt. |
2. | Für die Beteiligung am Gemeinsamen Sekretariat der Deutsch-französisch-schweizerischen Oberrheinkonferenz für die Jahre 2007 - 2010 wird ein Verpflichtungskredit von jährlich Fr. 39'000 zu Lasten Konto Nr. 2995.361.30 bewilligt. |
3. | Für die Mitfinanzierung der / des Schweizer Delegationssekretärs / in der Deutsch-französisch-schweizerischen Oberrheinkonferenz für die Jahre 2007 - 2010 wird ein jährlicher Verpflichtungskredit von Fr. 58'000 zu Lasten Konto Nr. 2995.361.30 bewilligt. |
4. | Der Landrat nimmt den Leistungsauftrag der Regio Basiliensis zur Kenntnis. |
5. | Dieser Beschluss wird unter der Bedingung gefasst, dass die Kantone Basel-Stadt, Aargau, Solothurn und Jura der REGIO BASILIENSIS die für die Subventionsperiode 2007 - 2010 in Aussicht gestellten Beiträge bewilligen. Ziffern 2 und 3 dieses Beschlusses stehen unter dem Vorbehalt, dass eine Deutsch-französisch-schweizerische Vereinbarung zur Weiterführung des Gemeinsamen Sekretariates der Oberrheinkonferenz für die Jahre 2007 - 2010 abgeschlossen wird. |
6. | Ziff. 1 - 3 dieses Beschlusses unterstehen gemäss § 31 Abs. 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung dem fakultativen Finanzreferendum. |
Liestal, Im Namen des Landrates
der Präsident:
der Landschreiber:
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