2006-113 (1)


1. Ausgangslage

Die Regierung beantragt dem Landrat gestützt auf § 3 der Kantonsverfassung und auf der Basis des Rahmenvertrags inklusive Leistungsauftrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Jura und Solo-thurn und dem Verein REGIO BASILIENSIS die Subvention für den Betrieb der REGIO BASILIENSIS (IKRB und Verein) und das Sekretariat der Deutsch-französisch- schweizerischen Oberrheinkonferenz (ORK) für die Jahre 2007-2010 wie folgt zu erneuern:


Beantragt wird somit ein jährlicher Gesamtbetrag für die Jahre 2007 bis 2010 von 440'000 Franken (bzw. 420'000 Franken für das Jahr 2007) zu Lasten Konto Nr. 2005.361.30 (nicht Nr. 2995.361.30 wie in der Vorlage und im Beschluss irrtümlicherweise vermerkt).



2. Kommissionsberatung

Die Finanzkommission behandelte die Vorlage am 17. Mai 2006 im Beisein von Regierungsrat Urs Wüthrich, Yvonne Reichlin, Finanzverwalterin, Roland Winkler, Leiter Finanzkontrolle, sowie dem 2. Landschreiber, Alex Achermann.



2.1 Die Rolle der REGIO BASILIENSIS in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am Oberrhein


Die Regio Basiliensis ist ein Dienstleistungszentrum, das die umliegenden Kantone in ihrem Engagement in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit unterstützt. Andererseits hat sie den Auftrag, mittels einer Ansprechstelle die Öffentlichkeits- und Koordinationsarbeit sicher zu stellen. Des weiteren beteiligt sie sich am Sekretariat der Oberrheinkonferenz in Kehl und entlastet die Kantone insofern, als sie die Region in zahlreichen Kommissionen und Arbeitsgruppen vertritt.



2.2 Finanzielles


Der beantragte Kostenrahmen für die REGIO BASILIENSIS (Verein und IKRB) sowie für das gemeinsame Sekretariat der Oberrheinkonferenz beträgt für das Jahr 2007 420'000 Franken und für die Jahre 2008 bis 2010 jeweils 440'000 Franken (bisher 420'000 Franken).


Die Aufteilung auf die verschiedenen Institutionen kann der Tabelle auf Seite 7 der Vorlage (bzw. S. 7 des Rahmenvertrages) entnommen werden. Die Beiträge der Kantone an den Verein REGIO BASILIENSIS sowie an das gemeinsame Sekretariat der Oberrheinkonferenz bleiben nominell gleich wie bisher, was real einer Reduktion entspricht. Einzig der Beitrag an die Internationale Koordinationsstelle wird gegenüber heute und ab 2008 um 20'000 Franken erhöht.


Neben den innerkantonalen Sekretariaten beteiligen sich die fünf Schweizer Kantone zu einem Drittel am Sekreta-riat der Oberrheinkonferenz. Die restlichen zwei Drittel werden von Frankreich und Deutschland eingebracht.



2.3 Weitere Gremien der Oberrheinkooperation


Nebst den in der Vorlage auf Seite 6 genannten Gremien ist noch der Oberrheinrat als "parlamentarisches" Pendant zur Oberrheinkonferenz ("Exekutive") zu erwähnen.


Der offensichtlichen Gremienvielfalt soll mit dem geplanten Dach "Eurodistrikt" begegnet werden.



2.4 Genehmigung


Der vorliegende Beschluss soll unter der Voraussetzung gefasst werden, dass die Kantone Basel-Stadt, Aargau, Solothurn und Jura die in Aussicht gestellten Beiträge bewilligen. Während in Basel-Stadt die Vorlage von der Regierung zuhanden des Grossen Rates verabschiedet wurde, müssen die Kantone AG, SO und JU den Kredit nicht dem Parlament vorlegen. Alle drei Regierungen haben aber klar zum Ausdruck gebracht, dass sie die Beträge sprechen werden.



3. Antrag

Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig mit 12 : 0 Stimmen dem abgeänderten Entwurf des Landratsbeschlusses und damit der Erneuerung der Bewilligung des Staatsbeitrags an die REGIO BASILIENSIS sowie an das gemeinsame Sekretariat der Deutsch-französisch-schweizerischen Oberrheinkonferenz für die Jahre 2007 - 2010 zuzustimmen.



Binningen, den 8. Juni 2006


Im Namen der Finanzkommission
Der Präsident: Marc Joset


Beilage: Landratsbeschluss (abgeändert) [PDF]



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