Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
Titel: | Abrechnung der grenzüberschreitenden ÖV-Linien BS-BL für das Jahr 2004 | |
vom: | 11. April 2006 | |
Nr.: | 2006-111 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage |
6. Berechnung der Kosten der grenzüberschreitenden ÖV-Linien BS-BL zu Lasten BL
Zwischen den Ergebnissen (Fehlbeträgen) gemäss Abgeltungsrechnung und den effektiven Ergebnissen der zuständigen Transportunternehmung (auf BS-Gebiet = BLT/AAGL ; auf BL-Gebiet
= BVB) gemäss Betriebsrechnungen entsteht eine Differenz, weil die Abgeltungsrechnung gemäss Staatsvertrag auf Grund von durchschnittlichen Kostensätzen der betriebsführenden Unternehmung berechnet wird. Diese Differenz ergibt den "Saldo aus Staatsvertrag".
Der vom Kanton Basel-Landschaft an die BLT bezahlte tatsächliche Fehlbetrag der BLT auf BS-Gebiet beim Tram (Linien 10,11,17) ist grösser als der Fehlbetrag gemäss Abgeltungsrechnung. Diese Differenz ergibt den "Saldo aus Staatsvertrag Tram" zu Lasten des Kantons BL. Der Kanton Basel-Stadt übernimmt beim Tram demgegenüber die Differenz aus den effektiven Fehlbeträgen gemäss Betriebsrechnung der BVB auf BL-Gebiet (Linien 2,3,6,14) und den verrechneten tieferen Beträgen gemäss Abgeltungsrechnung (BLT-Kostensätze).
Beim Bus ist der vom Kanton Basel-Landschaft an die BLT bezahlte tatsächliche Fehlbetrag (Buslinie 37) auf BS-Gebiet kleiner als der Fehlbetrag gemäss der Abgeltungsrechnung (BVB-Kostensätze). Diese Differenz ergibt den "Saldo aus Staatsvertrag Bus" zu Gunsten des Kantons BL. Auch beim Bus geht die Differenz zwischen den effektiven Fehlbeträgen gemäss Betriebsrechnung der BVB auf BL-Gebiet (Linien 34 und 38) und den Fehlbeträgen gemäss Abgeltungsrechnung zu Lasten oder zu Gunsten des Kantons Basel-Stadt.
Kapitel 6.1 - 6.4 [PDF]
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