Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
Titel: | Abrechnung der grenzüberschreitenden ÖV-Linien BS-BL für das Jahr 2004 | |
vom: | 11. April 2006 | |
Nr.: | 2006-111 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage |
4. Methodik der Abgeltungsrechnung
Für alle Linienabschnitte auf kantonsfremdem Gebiet werden einfache Linienrechnungen erstellt. Für jeden Abschnitt wird das finanzielle Resultat als Saldo ausgewiesen.
Bei der Erstellung der Abgeltungsrechnung werden die Kosten und Erlöse den einzelnen Linienabschnitten zugeteilt.
4.1 Kosten
Die Kosten werden nach folgenden drei Katogerien ermittelt:
- Nach dem Territorialprinzip zuscheidbare Kosten
2
- Zeitabhängige Fahrpersonalkosten
3
- Kilometerabhängige Kosten
4
Es gilt der Kostensatz der betriebsführenden Unternehmung. Betriebsführende Unternehmung ist jene Unternehmung, welche im kantonsfremdem Gebiet Mehrleistungen erbringt, welche anhand der gewichteten Kursstunden gemessen werden (vgl. Anhang/Tabelle 3). Die Gewichtung erfolgt aufgrund der Fahrzeuggrössen, welche für die Fahrzeugkosten bestimmend sind (vgl. Anhang/ Tabelle 4).
4.2 Erlöse
Die Verteilung der Verkehrserlöse (Einnahmen TNW) auf die einzelnen Linien erfolgt durch den Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) auf Grund der beförderten Fahrgäste (Einsteiger) und Personenkilometer (Pkm). Die Aufteilung auf die einzelnen Linienabschnitte wird im Verhältnis der jeweiligen Personenkilometer (Pkm) vorgenommen.
Als Nebenerträge werden nur Erlöse berücksichtigt, die mit dem Betrieb der Linie direkt in Zusammenhang stehen (vor allem Mieteinnahmen Kioske, Reklameeinnahmen). Sie werden nach dem Territorialprinzip zugeschieden.
4.3 Abgeltungsrechnung
Die Kosten und Erlöse der Linienabschnitte auf kantonsfremdem Gebiet beider Kantone werden erfasst, saldiert und gegenseitig verrechnet. Der Überhang in Franken zu Lasten oder zu Gunsten des Kantons Basel-Landschaft ist das Ergebnis der Abgeltungsrechnung.
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Fussnoten:
2) Im Wesentlichen: Bahn-/Gleisunterhalt, Energie Tram, Mitbenützungsentschädigung an BVB, Abschreibungen auf Anlagen, Mieten, Leitstelle.
3) Die Fahrpersonalstundensätze (inkl. Sozialversicherungen) werden mit den entsprechenden Stunden multipliziert.
4) Die kilometerabhängigen Fahrzeugkosten (Pflege- und Revisionsunterhalt Fahrzeuge, Energie Bus, Abschreibungen und Zinsen Fahrzeuge) errechnen sich aus der Multiplikation der gewichteten Fahrzeugkilometern mit dem Kilometersatz.