Vorlage an den Landrat
Geschäfte des Landrats || Parlament | Hinweise und Erklärungen |
Vorlage an den Landrat |
Titel: | Änderung des Steuergesetzes vom 7. Februar 1974; Steuerliche Entlastung von Familien und tiefen Einkommen sowie Umsetzung des BGE vom 27. Mai 2005 (Erhöhung Eigenmietwert und Aufhebung Mietkostenabzug) |
|
vom: | 11. April 2006 | |
Nr.: | 2006-108 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage |
6. Nachhaltigkeit
Gemäss einem am 21. Februar 2006 durchgeführten Nachhaltigkeits-Audit sind die identifizierbaren Wirkungen auf die nachhaltige Entwicklung überwiegend positiv. Das Projekt fördert demnach die nachhaltige Entwicklung unseres Kantons. Die Auswirkung der Steuergesetzrevision auf die nachhaltige Entwicklung des Kantons Basel-Landschaft muss in der Gesamtheit aber als relativ gering eingeschätzt werden, dies wohl deshalb, weil die Veränderungen der durchschnittlichen Steuerbelastung pro Person im Verhältnis zur gesamten Steuerlast nicht sehr gross sind und deshalb die zu erwartenden Effekte auf Konsumverhalten und Investitionen auch nicht erheblich sein werden. Zudem können sich verschiedene Effekte gegenseitig neutralisieren, bspw. können die durch die Reduktion der Steuerlast neu zur freien Verfügung stehenden finanziellen Mittel sowohl für den Konsum von Umwelt belastenden als auch Umwelt entlastenden Gütern und Dienstleistungen verwendet werden. Das Konsumverhalten verändert sich insgesamt aber kaum.
In der Dimension Umwelt sind durch die Steuergesetzrevision keine nennenswerten Auswirkungen zu erwarten.
In der Dimension Wirtschaft werden die Wirkungen erwartungsgemäss durch eine Verbesserung der Einkommenssituation, einen Wirtschaftsförderungs-Effekt (Förderung von Kinderkrippen) und durch die Steuerentlastung als positiv beurteilt. Negativ schlägt verständlicherweise die Reduktion der Steuereinnahmen zu Buche.
Die durchwegs positiven Auswirkungen in der Dimension Gesellschaft zeigen sich in geringfügigen Verbesserungen der Indikatoren Gesundheit (Wohlbefinden), Gemeinschaft (Familienförderung), Chancengleichheit, soziale Unterstützung (Reduktion der Sozialhilfeempfänger) und natürlich in einem Ausgleich der Einkommensverteilung.
Fortsetzung >>>
Back to Top