Vorlage an den Landrat

4. Vernehmlassungsergebnis


Die vorgeschlagene Steuergesetzrevision wird grundsätzlich von nahezu allen Parteien und interessierten Organisationen begrüsst. Insbesondere die eingeschlagene Stossrichtung zur Entlastung von Familien und einkommensschwachen Personen wird als richtig erachtet.


Die vom Bundesgericht verlangte Erhöhung der Eigenmietwerte unter Aufhebung des Mietkostenabzugs wird gezwungenermassen akzeptiert. Mehrfach wird aber speziell darauf hingewiesen, dass dabei das absolut notwendige Mass nicht überschritten werden darf (FDP, CVP, SVP, HEV, Handelskammer beider Basel, Wirtschaftskammer BL, Liga der Baselbieter Steuerzahler u.a.), d.h. die von der Kantonsverfassung vorgesehene Förderung des selbst genutzten Wohneigentums muss sinngemäss dazu führen, dass als Eigenmietwert nicht mehr als 60% der Marktmiete besteuert wird. Auf der anderen Seite wird aber auch moniert (SP, Grüne, MV-BL), dass die bisher einseitig ausgefallene Privilegierung von Wohneigentümern nicht weitergeführt werden darf.


Erwartungsgemäss haben es die Gemeinden schwer, ein vom Kanton vorgegebenes steuerliches Entlastungspaket einfach hinzunehmen, da mancherorts befürchtet wird, den kommunalen Finanzhaushalt mittels einer Erhöhung des Gemeindesteuerfusses wieder ins Lot bringen zu müssen. Das wiederum könnte nach Ansicht diverser Gemeinden dazu führen, dass das jetzt schon bestehende Gefälle von finanziell schwächeren Gemeinden zu finanzstärkeren und damit oftmals auch attraktiveren Gemeinden noch verstärkt wird. Daraus lässt sich auch der verständliche Wunsch ableiten (VBLG und div. Gemeinden), vorzugsweise eine ertragsneutrale Gesetzesrevision vorzuschlagen.


Insgesamt kann die Vorlage aber aufgrund der abgegebenen Vernehmlassungen sowie der nachträglich vorgenommenen Korrekturen als nahezu ausgeglichen bezeichnet werden. Als hilfreiche Übersicht soll die nachfolgende Tabelle die abgegebenen Stellungnahmen in Kürze wiedergeben:


Folgende zwei Anliegen wurden in der überarbeiteten Vorlage übernommen:


Nicht berücksichtigt wurden insbesondere folgende, mehrfach geäusserte Anliegen:



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