Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
Titel: | Änderung des Steuergesetzes vom 7. Februar 1974; Steuerliche Entlastung von Familien und tiefen Einkommen sowie Umsetzung des BGE vom 27. Mai 2005 (Erhöhung Eigenmietwert und Aufhebung Mietkostenabzug) |
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vom: | 11. April 2006 | |
Nr.: | 2006-108 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage |
2. Zielsetzungen und Übersicht
2.1 Zielsetzungen
Mit der vorliegenden Teilrevision des Steuergesetzes werden die nachfolgend aufgeführten fünf Ziele angestrebt:
- Ziel 1: Steuerliche Entlastung der Ehe und Familie
- Ziel 2: Entlastung von einkommensschwachen Rentnerinnen und Rentnern
- Ziel 3: Weitgehende Steuerfreiheit des Existenzminimums
- Ziel 4: Vollständig harmonisierungskonforme Besteuerung des Eigenmietwertes
- Ziel 5: Kompensation der Steuermehrerträge aus Ziel 4
Diese fünf Ziele sind unter folgenden Rahmenbedingungen zu erfüllen:
- | Finanzielle Tragbarkeit der Massnahmen im Rahmen des im Finanzplan 2005 - 2008 vorgesehenen Umfangs |
- | Soweit als möglich Angleichung an die Bestimmungen bei der direkten Bundessteuer sowie an diejenigen anderer Kantone (Steuerharmonisierung) |
- | Berücksichtigung parlamentarischer Vorstösse |
- | Berücksichtigung der bundesgerichtlichen Kriterien bei der Eigenmietwertbesteuerung (s. Exkurs unter Ziffer 3.5) |
2.2 Übersicht
Zur besseren Übersicht über die Vorlage sind die in materieller und finanzieller Hinsicht bedeutendsten Änderungen in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
Ziffer | Ziel | Massnahme | Gesetz | Finanzielle Auswirkungen in CHF |
3.1 | 1 und 5 | Einführung eines Doppelverdienerabzugs von CHF 1'000 für Ehepaare anstelle des bisherigen Teilsplitting-Abzugs | § 8 Abs. 3 | s. unter Ziffer 3.14 |
3.5 3.13 |
4 | Erhöhung der Eigenmietwerte auf 60% des Marktwertes (inkl. Anpassung pauschaler Liegenschaftsunterhalt) unter gleichzeitiger Aufhebung des Mietkostenabzugs | § 27 ter | + 62 Mio. |
3.6 | 1 | Abzug für Kosten der Kinderbetreuung durch Dritte | § 29 Abs. 1 lit. c | - 6 Mio. |
3.7 | 1 und 2 | Erhöhung des Abzugs für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen | § 29 Abs. 1 lit. k | - 20 Mio. |
3.11 | 1 | Erhöhung des Kinderabzugs auf CHF 750 unter gleichzeitiger Umwandlung in einen Abzug vom Steuerbetrag | § 34 Abs. 4 | - 7 Mio. |
3.12 | 2 und 3 | Zusätzliche Tarifkorrektur für Rentnerinnen und Rentner mit geringem Einkommen | § 33 lit. c | - 2 Mio. |
3.14 | 1, 2 und 5 | Neugestaltung des Steuertarifs durch die Einführung eines Einheitstarifs mit Vollsplitting für Ehepaare und Einelternfamilien | § 34 | - 59 Mio. |
Die übrigen Änderungen sind vornehmlich redaktioneller Natur oder erfolgen im Hinblick auf eine bessere inhaltliche Harmonisierung mit dem Bundesrecht und dem Steuerrecht anderer Kantone. Dazu gehören die an den Bund angeglichenen Haftungsbestimmungen sowie die neue, etwas liberalere Formulierung des Abzugs für freiwillige Zuwendungen. Ferner wurde der bisher sehr eingeschränkt formulierte Sozialabzug für Pflege- und Betreuungsarbeit wesentlich gelockert.
Nachfolgend werden die Änderungen im Einzelnen beschrieben:
Fortsetzung >>>
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