2006-106


Mit dem neuen Radio- und Fernsehgesetz werden die Regionalfernsehstationen in der Schweiz durch das neue Gebührensplitting ca. 28 Millionen Franken erhalten. Das sind Gebührengelder, welche heute fast ausschliesslich der SRG zukommen. Allerdings sollen nur 10-12 Fernsehstationen einen Teil dieses Betrages erhalten, wobei die Schweiz in entsprechende Regionen aufgeteilt wird.

Es ist ungewöhnlich und im Aufgabenkatalog der Regierung nicht vorgesehen, dass sie sich mit Medienpolitik beschäftigt. Wegen der neuen Verteilung von Gebührengeldern hat sie sich nun aber gedrängt gefühlt, den Kanton Basel-Landschaft zur „Schutzzone" für ein eigenes Regionalfernsehen zu erklären, damit auch die „Baselbieter Sicht" in unserer Region vermittelt werden kann. Dies ist zwar vor dem Hintergrund der aktuellen Mediensituation verständlich, berührt aber dennoch eine Domäne, die ausserhalb des direkten Einflussbereiches der Regierung ist und auch bleiben muss.


Kernproblem ist, dass in Basel-Stadt eine breit abgestützte Stiftung Trägerin des Regionalfernsehens „TeleBasel" ist, während eine solche Rechtsform für den Baselbieter Sender „nw1" fehlt. Zudem findet man auf der Landschaft einzelne lokale Fernsehnetze, die nur locker organisiert sind und die sich insbesondere nicht zur Erhebung von Gebühren zwecks Mitfinanzierung eines Regionalfernsehens durchringen konnten, respektive die - im Gegensatz zu Basel-Stadt - keine Bedingungen für Durchleitungsrechte auf Allmend geknüpft haben.


Solange dieses Ungleichgewicht in der Finanzierung besteht, wird das Basler Fernsehen immer über eine bessere Ausgangslage verfügen. Fliessen die Gebührengelder aus dem neuen Splitting auch noch nach Basel, wird die beschriebene Situation noch zusätzlich verstärkt. Nur wenn es gelingt, zu erwirken, dass im Kanton Basel-Landschaft eine Grundausstattung des Baselbieter Senders über eigene Gebühren möglich ist, kann sich an dieser Situation etwas ändern.


Die Regierung befindet sich hier auf einem heiklen Pfad.


Deshalb bitte ich um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:



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