2006-105


Bereits im Mai 2004 hat die SVP-Faktion - damals im Zusammenhang mit Zuwendungen an das Orchester «sinfonietta» - die zweifelhafte Subventionspraxis der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Baselland (BKSD) angeprangert. In seiner schriftlichen Antwort hat der Regierungsrat beschwichtigend erklärt, er gehe davon aus, die BKSD-Zahlungen seien damals zu Recht erfolgt. Der Regierungsrat sei auch seitens der Finanzkontrolle bisher auf keine zweifelhafte Auszahlungspraxis der BKSD aufmerksam gemacht worden. Die SVP Fraktion zeigte sich schon damals von dieser sehr mageren Antwort unbefriedigt.

Am 31. März 2006 musste der Vorsteher der BKSD nun öffentlich erklären, dass aus seiner Direktion offenbar ein weiteres Mal Zahlungen ohne gesicherte Rechtsgrundlage erfolgt sind, u.a. in Form eines Überbrückungskredits von 260'000 Franken an den Verein «Wohngruppen Baselland». Dies offenbar in vollem Wissen um die finanzielle Schieflage des Vereins, aber gestützt auf das Prinzip Hoffnung, der Verein könne doch noch saniert werden.


Im Weiteren will die BKSD in diesem Zusammenhang eine Kriseninterventionsstelle des Vereins in Frankreich nie anerkannt haben, obwohl Leistungen des Vereins die dort erbracht wurden voll abgegolten worden sind. Zumindest scheinen auch den Medien vorliegende Dokumente dies zu belegen scheinen. Eine Rechtsgrundlage für solche Zahlungen fehlte zu diesem Zeitpunkt auch hier. Sie wurde nämlich erst nachträglich im Januar 2006 mit der Revision des Pflegekinderrechts geschaffen, allerdings ohne dass in der Gesetzesberatung dieser Hintergrund der Gesetzesrevision je erwähnt worden wäre.


Die SVP Fraktion ist ob solchem Finanzgebaren der BKSD äusserst beunruhigt und wiederholt deshalb ihre Fragen an den Regierungsrat:



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