2006-102 (1)


An der Landratssitzung vom 6. April 2006 reichte Landrätin Pia Fankhauser, SP-Fraktion, eine Interpellation ein mit dem Titel «Geriatrische Versorgung».

Wortlaut



Antwort des Regierungsrates

1. Welches Konzept besteht bezüglich des Projektes "Kompetenzzentrum Geriatrie Basel-Landschaft und Basel-Stadt"? Werden die Gemeinden dadurch in ihrer Pflegeheimplanung beeinflusst?


Seit Ende 2005 liegt für den Kanton Basel-Landschaft ein aktuelles Konzept der geriatrischen Versorgung vor. Ein gemeinsames Konzept für beide Basel ist in Arbeit. Das gemeinsame Konzept hängt jedoch stark vom Entscheid; für oder gegen ein Kompetenzzentrum Bethesdaspital ab, so dass vorgängig diese Frage geklärt werden muss.


Die Gemeinden befassen sich in der Pflegeheimplanung ausschliesslich mit der Langzeitpflege und werden somit durch die Planung im Bereich der Akutgeriatrie nicht tangiert. Umgekehrt würde sich die Planung von zu wenig Pflegeheimbetten möglicherweise auf den Bedarf an Spitalbetten auswirken.



2. Welche Patienten und Patientinnen sollen dort wie lange behandelt werden?


In einer geriatrischen Klinik werden in der Regel keine Pflegefälle behandelt. Sondern Patientinnen und Patienten, welche altersbedingte längere Aufenthalte für die Rehabilitation und Pflege benötigen. Nach dem Spitalaufenthalt gehen Geriatrie-Patientinnen und -Patienten üblicherweise wieder nach Hause und gelten deshalb als Akutpflegefälle. In der Regel dauert ein Aufenthalt in der Akutgeriatrie zwischen 30 Tagen und 40 Tagen. So beträgt die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von Patientinnen und Patienten der Akutgeriatrie des Kantonsspitals Bruderholz 34 Tage.



3. Wo steht die Planung der Übergangspflege, d.h. der Behandlung, die zwischen Spital und Spitex das Wohnen zu Hause als Ziel hat?


Unter Übergangspflege versteht sich ein individuelles Training und die Vorbereitung sowie der Aufbau eines Beziehungsnetzes, um eine Rückkehr nach Hause zu ermöglichen. Auch stellt die Übergangspflege zwangsläufig ein Teil des Programms der geriatrischen Akutpflege dar, da diese als Ziel den Wiederaufbau des Patienten für den Alltag hat. Die Übergangspflege gilt als eine der Hauptaufgaben eines geriatrischen Zentrums.



4.Wie steht der Regierungsrat zur regionalen Alters- und Pflegeheimplanung, sollte Basel über freie Kapazitäten verfügen, stadtnahe Gemeinden aber weitere Pflegeheime planen?


Die Planung für eine ausreichende ambulante und stationäre Betreuungs- und Pflegestruktur ist Aufgabe der Gemeinden. Sie sind jedoch frei in der Wahl der Betreuungsformen. Bei ihrer Planung stützen sich die Gemeinden auf die kantonalen Grundlagen der Entwicklungsprognose des statistischen Amtes. Der Kanton hat mit den im neuen Gesetz über die Betreuung und Pflege im Alter (GeBPA) festgelegten Investitionsbeiträge die notwendigen Anreize für einen adäquaten Ausbau von Pflegeheimplätzen geschaffen.



5. Wie sieht die Versorgung bezüglich palliativer Pflege aus?


Palliativpflege bedeutet die aktive, umfassende Behandlung, Pflege und Betreuung von Menschen die an einer fortschreitenden unheilbaren Erkrankung leiden. Sie setzt Schwerpunkte auf die Linderung von Schmerzen und weiteren belastenden Symptomen und bietet Unterstützungsmöglichkeiten, um dem Patienten die bestmögliche Lebensqualität bis zum Tode zu sichern. Das Hospiz im Park in Arlesheim ist eigens für diese spezielle medizinische Versorgung auf die Spitalliste aufgenommen worden. Für solch einen komplexen Auftrag eignet sich ein spezifisch auf die palliative Pflege ausgerichtetes Spezialkrankenhaus besser, als ein Pflegeheim oder eine geriatrische Abteilung.



6. Kennt der Regierungsrat Projekte wie "Tele Home care", die technische Möglichkeiten bei der Betreuung alter Menschen nützen und wenn ja, wie werden diese unterstützt?


Bei Tagungen zu Zukunftsvisionen im Gesundheitswesen stehen seit geraumer Zeit Projekte wie TeleHomeCare zur Diskussion. Europaweit sind auch schon versuchsweise Pilotprojekte in einem engeren Rahmen lanciert worden. Zur Zeit haben die Betagten nur eine geringe Beziehung zu elektronischen Informationsmitteln, weshalb eine Verbreiterung besagter Projekte noch nicht zweckmässig erscheint. Diese Form von HomeCare dürfte sich jedoch bei kommenden Generationen durchsetzen.



7. Wie werden Altersorganisationen in die Planung von altersrelevanten Projekten einbezogen?


Der Verband gemeinnütziger Baselbieter Alters- und Pflegeheime verfolgt mit dem Projekt "Zukunftswerkstatt Altersplanung" die Vernetzung aller Partner. Ziel ist es, ein umfassendes Bild über die Alterspolitik der nächsten 20 Jahre zu erarbeiten. Die Projektgruppen formen sich aus Altersorganisationen, Leistungserbringern, Kostenträgern, Wissensträgern und Ausbildenden. Unter der Berücksichtigung aller Partner soll ein vertretbares Konzept bis Mitte 2007 erstellt werden.



Liestal, 19. Mai 2006


Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin



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