2006-179 (3)


1. Zielsetzung und Inhalt des Mitberichts

Die Vorlage wurde durch das Büro des Landrates an die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission als federführende Kommission überwiesen. Gleichzeitig wurden die Finanzkommission sowie die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission zu einem Mitbericht beauftragt. Die Behandlung wurde untereinander koordiniert. So hat sich die VGK ausschliesslich mit den Belangen rund um die Medizin befasst. Dabei bildeten Punkt 4.1 Medizinische Fakultät, 4.1.1 Ausscheidung der Kosten für Lehre und Forschung, Punkt 4.1.2 Organisation der Medizinischen Fakultät sowie der Leistungsauftrag Schwerpunkte der Beratungen.


Für Detailinformationen sei auf die diesbezüglichen Ausführungen in der Vorlage, Zusammenfassung, Medizinische Fakultät (ab Seite 24) verwiesen.




2. Organisation der Kommissionsberatung


Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat die Vorlage anlässlich ihrer Sitzungen vom 1., 15. und 29. September 2006 in Anwesenheit von Regierungsrat Erich Straumann und Generalsekretär Rosmarie Furrer beraten. An den Kommissionssitzungen anwesend waren zudem Regierungspräsident Urs Wüthrich als federführender Direktionsvorsteher, Anja Huovinen, Leiterin Stabstelle Hochschulen und Roger Wenk, stv. Leiter Finanzverwaltung. Für die Einführung in die Vorlage standen Prof. Dr. André Perruchoud, Dekan der Medizinischen Fakultät und Urs Roth, Leiter Tarifwesen und Betriebswirtschaft KSL zur Verfügung. Die Herren Roland Winkler, Vorsteher Finanzkontrolle Basel-Landschaft, Eric Vionnet, stv. Leiter Finanzkontrolle und Hanspeter Schüpfer, Chefrevisor Finanzkontrolle informierten über die Ergebnisse der Due Diligence.




3. Detailberatung


Bereits in der Vorlage 2005/250 „Regionale Spitalplanung beider Basel" bildete der Teil „Grundlagen zur Ausscheidung der Kosten für Lehre und Forschung an den Basler Spitälern" zur Vorlage eine schwergewichtige Informationsquelle. So wurden die beiden Gesundheitskommissionen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft an ihrer gemeinsamen Sitzung vom 18. November 2005 in diese anspruchsvolle Materie eingeführt. Bei der Ausscheidung der Kosten für Lehre und Forschung handelt es sich um eine schon sehr lange geäusserte Forderung des Kantons Basel-Landschaft, welcher nun mit der gemeinsamen Trägerschaft der Universität Basel entsprochen wird. Neu fliessen die Mittel für Lehre und Forschung direkt ins Budget der Universität ein. Letztere „bestellt" bei den Spitälern die Leistungen für Lehre und Forschung, deren Kosten durch die Universität abgegolten werden. Es werden Leistungsvereinbarungen zwischen der Universität und den leistungserbringenden Spitälern abgeschlossen. Diese müssen durch den SAM genehmigt werden. Der Steuerungsausschuss Medizin (SAM) befasst sich mit sämtlichen Fragen der strategischen Steuerung an den Schnittstellen zwischen der medizinischen Lehre und Forschung (Medizinische Fakultät) und der Dienstleistung (Universitätsspitäler bzw. universitäre Kliniken an anderen Spitälern). Sache der Universität ist und bleibt der Inhalt der medizinischen Lehre und Forschung sowie die Organisation der Medizinischen Fakultät. Die Gestaltung der stationären Spitalversorgung bleibt andererseits in der Kompetenz der Regierungen.




3.1 Anhörung


Professor André Perruchoud, Dekan der Medizinischen Fakultät


weist auf ein Ranking der 50 Top Schools im Magazin „Newsweek" hin. Der Bericht zeigt auf, dass die Universitäten zunehmend globale Bedeutung erlangen und dass hinter den Universitäten stets auch die Kraft eines Landes steht. Als erste nicht amerikanische Universität taucht Tokyo auf Platz 14 und als erste europäische die ETH Zürich auf Platz 18 auf. Platz 23 besetzt die EPUL in Lausanne, Platz 28 die Universität Genf, auf Platz 39 liegt Basel und Platz 41 belegt die Universität Zürich. Es darf als erfreulich angesehen werden, dass schweizerische Institute zu den 50 besten weltweit zählen. An der Universität Basel sind 9290 Studierende immatrikuliert, davon 1120 im Fach Medizin. Baselland steuert 22 Prozent, Baselstadt 18, Aargau und Solothurn 18, die übrige Schweiz 24 und das Ausland 18 Prozent bei. Die Medizinische Fakultät zählt 119 strukturelle Professuren. Sie ist in die nicht klinische Medizin sowie in drei neue Gliederungseinheiten, die klinisch-biologischen Wissenschaften, Public Health und Zahnmedizin gegliedert. Die Klinische Medizin ist gegliedert in die operative Medizin, die Medizin, die Spezialkliniken, die medizinischen Querschnittsfunktionen, das UKBB und die Psychiatrie. Die Plausibilisierungen ergaben, dass eine Professur in etwa eine Million Franken kostet. Zum Vergleich: gemäss Vorlage werden 79 Mio. Franken für total 81 Professuren zur Verfügung stehen. Die Medizinische Fakultät befürwortet die Ausscheidung der Kosten für Lehre und Forschung, um endlich Transparenz für die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer und die Bevölkerung zu schaffen. Neu sind die Leistungsaufträge für Lehre und Forschung und ein quantitatives wie qualitatives Qualitätsmanagement. Professor Perruchoud sieht eine wichtige Aufgabe von SAM darin, die Schnittstellen zwischen der Dienstleistung und der Lehre und Forschung zu gewährleisten. Er hofft auch, dass die wichtigen Entscheidungen in diesem Gremium getroffen werden.




Urs Roth, Mitglied Projektgruppe zur Plausibilisierung der Kosten für klinische Lehre und Forschung (Teilprojekt 2 Partnerschaftsverhandlungen)


Bei den erfassten, verschiedenen Kostenkomponenten wird in direkt zuordenbare und nicht direkt zuordenbare Kosten unterschieden. Die Kostenarten sind in fünf Gruppen unterteilt: Personalkosten, Raumkosten, Sachkosten, Overhead und Abschreibungen. Die Totalkosten von 79 Mio. Franken wurden anhand von drei Berichten erhärtet.

Mit diesem Vorgehen konnte ein zunehmender Grad an Genauigkeit und die Nachvollziehbarkeit hergestellt werden. Die insgesamt 77.5 Mio. Franken können nun im besprochenen Detaillierungsgrad auf jedes einzelne Spital, die Gliederungs- und Untergliederungseinheiten sowie die Professuren aufgeteilt werden. Damit sind die Voraussetzungen für die definitive Ausscheidung der Kosten der Klinischen Lehre und Forschung erfüllt.

Es existieren drei Vertragsebenen. Zum einen die Ebene des Staatsvertrags, mit dem der Leistungsauftrag der beiden Basel an die Universität erteilt wird. Zum Zweiten gibt es einzelne Leistungsvereinbarungen zwischen der Universität und den universitären Spitälern. Auf der dritten Ebene sind Leistungsverträge zwischen der Medizinischen Fakultät und den Professuren in Kraft. Der Geldfluss ist in Zukunft transparent. Die beiden Kantone wickeln die Kostenabgeltung gemäss Staatsvertrag an die Universität ab. Auf Basis der Leistungsvereinbarung und der Leistungsverträge sind die Leistungserbringung, die Leistungsabgeltung und die Berichterstattung der Spitäler definiert. Die erste Leistungsperiode umfasst den Zeitraum 2007 - 2009.


Fazit:




Roland Winkler, Vorsteher Finanzkontrolle Basel-Landschaft ,


ist im Auftrag der basellandschaftlichen Regierung die Rolle zugeteilt worden, mit dem Due Diligence-Bericht die betriebswirtschaftliche Situation einzuschätzen. Dazu wurden die Risiken für den Kanton Baselland ermittelt, die kritischen Erfolgs- und Risikofaktoren aufgezeigt, Tabu-Themen wurden aufgegriffen, auch warf die Finanzkontrolle einen Blick in einzelne Black-Boxes und überprüfte den Gütegrad, beispielsweise die Klinische Lehre und Forschung sowie die Schnittstellen auch zu kantonalen Institutionen. Die Finanzkontrolle anerkennt die im Rahmen der verschiedenen Arbeitsgruppen geleistete, grosse, sehr transparent dargestellte Arbeit. Trotzdem bleibt das Geschäft komplex. Gegenüber früheren Projekten sind klare Fortschritte erkennbar. Die Berichterstattung gliedert sich in eine Zusammenfassung sowie in Feststellungen und Empfehlungen mit den Antworten des Lenkungsausschusses und der Projektleitung Baselland.




3.2 Detailberatung


Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Dabei wurde festgestellt, dass dieses bahnbrechende Geschäft der beiden Regierungen für die Gesamtwirtschaft der Nordwestschweiz ein wichtiger Faktor ist. Die gemeinsame Trägerschaft der Universität, im Speziellen der Medizinischen Fakultät, entspricht einem der grundsätzlichen Ziele im Rahmen der gemeinsamen Spitalplanung und der Wirtschaftsförderung Nordwestschweiz. Mit dem Ausscheiden der Kosten für Lehre und Forschung wurde ein politischer Quantensprung vollzogen. Obwohl es als erfreulich betrachtet wird, dass Lehre und Forschung sowie Dienstleistung nun getrennt werden können, wurde von einer Seite aber auch hinterfragt, ob sich der Aufwand dafür gelohnt hat, wenn trotzdem immer weitere Fragen auftauchen. Die neue Organisationsform mit der Schaffung des Steuerungsausschusses Medizin" (SAM) wurde sehr begrüsst, ganz besonders auch deshalb, weil in diesem Gremium das Einstimmigkeitsprinzip gilt.


Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission nimmt zur Kenntnis, dass der vorliegende Staatsvertrag die Empfehlungen der Due Diligence-Berichte teilweise berück-sichtigt hat. So stellt die Finanzkontrolle beispielsweise fest, dass „ die Kosten für die Lehre und Forschung im Rahmen einer nochmaligen Prüfung analysiert und als nachvollziehbar befunden wurden ".


Andere, wie beispielsweise bei der Berechnung der Personal- und Raumkosten in Bezug auf die Klinische Lehre und Forschung (siehe Anhang am Schluss der Vorlage), wurden nicht berücksichtigt. Diese Feststellung der Finanzkontrolle beschränkt sich zum heutigen Zeitpunkt einzig auf die Plausibilisierung der Kosten. In Bezug auf die nicht direkt zuordenbare Kosten für die Lehre und Forschung unterstützt die Kommission das Ziel des Lenkungsausschusses und der Projektleitung BL, dass „ in den folgenden Jahren die heute noch verbleibenden nicht präzise zuweisbaren Kosten, gestützt auf gemachte Erfahrungen in einem laufenden Prozess, zu verringern sind ".


Dass die Drittmittel in der ersten Leistungsperiode wie bisher von der jeweiligen Spitaldirektion verwaltet werden dürfen, wurde ebenfalls hinterfragt. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission nimmt dabei zur Kenntnis, dass die Erarbeitung einer definitiven Drittmittel-Regelung zum Aufgabenbereich von SAM gehört.




4. Antrag


Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission nimmt ausschliesslich Stellung zu dem ihr übertragenen Auftrag. Insbesondere unterstützt sie die Ausscheidung der Kosten für die Klinische Lehre und Forschung gemäss Vorlage. Sie stimmt Punkt 5 und Punkt 8 des Entwurfs des Landratsbeschlusses einstimmig zu und empfiehlt dem Landrat beide zur Annahme.


Muttenz, 5. Oktober 2006


Im Namen der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
Die Präsidentin: Rita Bachmann-Scherer


Beilage:
LRB-Entwurf zur Vorlage betreffend gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel



Back to Top