2006-179 (2)


1. Einleitung

In Ergänzung zum Bericht der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission hat sich die Finanzkommission mit folgenden Schwerpunktthemen der künftigen gemeinsamen Trägerschaft der Universität Basel befasst:


- Finanzierung, Kostenentwicklung
- Zusätzliche Beiträge aus Baselland
- Zusätzliche Mittel aus Sicht der Universität
- Portfoliomassnahmen
- Immobilien
- Darlehen
- Finanzaufsicht
- Pensionskasse


Die Finanzkommission erörterte die Schwerpunktthemen an ihren Sitzungen vom 13. und 27. September 2006, sowie am 25. Oktober 2006 im Beisein der Regierungsräte Adrian Ballmer und Urs Wüthrich, sowie von Yvonne Reichlin, Finanzverwalterin, Roger Wenk, Leiter Finanzen und Volkswirtschaft FKD, Anja Huovinen, Leiterin Stabsstelle Hochschulen BKSD, Roland Winkler, Leiter Finanzkontrolle und dessen Stellvertreter Eric Vionnet.



2. Kommissionsberatung

2.1 Allgemeine Würdigung


Alle Mitglieder der Finanzkommission sind grundsätzlich davon überzeugt, dass eine Mitträgerschaft an der Universität Basel durch den Kanton Baselland sinnvoll ist. Eine Minderheit ist jedoch mit spezifischen Bedingungen und Voraussetzungen der Trägerschaft - im Speziellen mit gewissen Punkten des Finanzierungsmodus - nicht einverstanden.


Eine deutliche Mehrheit der Kommission unterstützt die Bestimmungen des Staatsvertrags, wünscht sich jedoch eine Anpassung der Ober- resp. der Finanzaufsicht (§§ 20 und 22) an den Staatsvertrag der FHNW. (s. 2.2.7 dieses Berichts).


Da der Landrat Staatsverträge inhaltlich nicht verändern kann, wurde der Regierungsrat um eine Überprüfung des Antrags gebeten. Zudem hat der Kommissionspräsident in der Folge das Anliegen direkt bei der federführenden Kommission (BKSK) deponiert, wo darüber eingehend diskutiert und abgestimmt wurde.


Die Finanzkommission anerkennt die Beharrlichkeit, mit der die basellandschaftliche Regierung die schwierigen Verhandlungen zum Staatsvertrag geführt hat und dankt den Projektverantwortlichen für die ausgezeichnete Ausarbeitung dieser komplexen Vorlage.



2.2 Detailberatung


2.2.1 Finanzierung / Kostenentwicklung


Das Gesamtbudget der Uni Basel beträgt rund 500 Mio. Franken. Diese Summe muss nach den Vorgaben gemäss Staatsvertrag und Leistungsauftrag verwendet werden. Vorgesehen ist, dass ab 2007 Basel-Stadt und Baselland zusammen rund 250 Mio. Franken mit Globalbudgets zur Verfügung stellen. Die restliche Finanzierung erfolgt durch den Bund (Universitätsförderungsgesetz, Nationalfonds), andere Kantone (IUV, Interkantonale Universitäts-Vereinbarung), sowie aus Drittmitteln und Gebühren.


Die Regierungen beider Basel haben den in den gemeinsamen „Standards" festgelegten Mechanismus angewendet, wonach unter Berücksichtigung des Standortvorteils von 10% das Restdefizit zu Lasten des Kantons Basel-Stadt je zur Hälfte aufgeteilt wird. Um die Mehrbe-lastung von Baselland zu begrenzen, übernimmt Basel-Stadt zeitlich befristet einen höheren Anteil am Restdefizit (Abfederung).


( Die detaillierten Zahlen zu den Gesamtbeiträgen der beiden Kantone und zur Kostenentwicklung bis 2009 sind den Tabellen 1-3 in der Vorlage S. 20 bis 22 zu entnehmen.)



2.2.2 Zusätzliche Beiträge aus Baselland


Verglichen mit 2006 soll Baselland der Universität 2007 zusätzlich 15,8 Mio. Franken zur Verfügung stellen. Zusammen mit den Beiträgen von Basel-Stadt versetzen diese Mittel die Universität in die Lage, alle Aufwendungen, inklusive der ab 1.1.07 festgelegten Grundmiete, zu finanzieren.



2.2.3 Zusätzliche Mittel aus Sicht der Universität


Aus Sicht der Universität stehen 2007 im Vergleich zum Vorjahr 9 Mio. Franken an zusätzlichen Mitteln zur Verfügung:


- 3 Mio. Fr. Immobilienfonds
- 4 Mio. Fr. für Portfoliomassnahmen
- 1 Mio. Fr. zusätzlich für Betrieb
- 1 Mio. Fr. Teuerung klinische Lehre und Forschung


Zusätzlich stehen der Universität ab 2007 die Mittel zur Finanzierung der Grundmiete zur Verfügung (23 Mio. Franken).



2.2.4 Portfoliomassnahmen


Die Universität forderte ursprünglich für die Portfoliomassnahmen einen Zuwachs von 31 Mio. Franken für die Jahre 2005-08.


Nun stehen bis 2009 26 Mio. Franken zur Verfügung, unter Anrechnung der schon geleisteten Sonderbeiträge von BS (8,5 Mio. Fr. im Jahre 2004) und von BS + BL (je 3 Mio. Fr. im Jahre 2005, bzw. je 5 Mio. im Jahre 2006).


In den vergangenen Jahren drohte der Universität ein strukturelles Defizit. Es wurde einerseits mit Sparmassnahmen der Universität im Infrastruktur- und Personalbereich und andererseits jeweils mit Sonderbeiträgen der beiden Kantone aufgefangen.


Der Universitätsrat hat 2004 den sogenannten „Portfoliobericht" für die Leistungsperiode 2005 - 2008 publiziert. Der Portfoliobericht sieht eine Mischung einschneidender Abbaumassnahmen und der Stärkung gewisser Bereiche (z.B. Life Sciences) vor.


Die zusätzlichen Mittel, die sich aus den Umstellungen innerhalb der Universität und den Trägerbeiträgen zusammen setzen, sollen dringenden Massnahmen zur Unterstützung der Lehre (Umsetzung der Bologna-Reform) insbesondere in Fächern mit grossen Studierendenzahlen und der Behebung prekärer Betreuungsverhältnissen dienen. Die Mittelausstattung der Universität ist auch vor dem Hintergrund zu werten, dass die Studierendenzahl der Universität Basel in den letzten fünf Jahren um 28 % gestiegen ist.



2.2.5 Immobilien


Mit der gemeinsamen Trägerschaft übernehmen die beiden Kantone auch gemeinsam Verantwortung für die Liegenschaften der Universität. Die Mietabgeltungen für Liegenschaften im Eigentum der Vertragskantone werden gemäss Vollkostenprinzip in die Universitätsrechnung integriert und paritätisch finanziert. Gleichzeitig erhält die Universität die Verantwortung für Unterhalt und Veränderungen der von ihr genutzten Liegenschaften. Die dafür notwendigen Mittel werden ihr von den beiden Kantonen im Immobilienfonds zur Verfügung gestellt. Der Staatsvertrag sieht zudem vor, dass beide Trägerkantone künftige Neubauten als gemeinsame Vorhaben den beiden Parlamenten als partnerschaftliche Geschäfte vorlegen und grundsätzlich je zur Hälfte finanzieren.


Die Mietwertberechnungen basieren auf den branchenspezifischen SUK-Richtlinien (Schweizerische Universitätskonferenz).Diese gelten gesamtschweizerisch und auch für Nichthochschulkantone. Für jede Raumkategorie gelangt eine eigene Kostenpauschale zur Anwendung.


Die Uni wird ab 2007 die Mietabgeltung der staatlichen Liegenschaften von 23,6 Mio. Franken aus dem Gesamtbudget finanzieren müssen. In den Vorjahren wurde die Mietabgeltung kalkulatorisch mit jeweils 37 Mio. Fr. in der Uni-Rechnung eingestellt.


Eine Minderheit der Finanzkommission bemängelt die zu hohen Mietkosten. In diesem Zusammenhang setzte sich die Finanzkommission auch mit dem Vorschlag der Finanzkontrolle auseinander, für die Mietwertberechnung nicht den Marktwert, sondern den Selbstkostenpreis anzuwenden.


Diese Berechnung würde aber den SUK-Richtlinien widersprechen. Diese definieren marktnahe Mieten. Weil bei der Höhe der Kapitalverzinsung durchaus Spielraum besteht, ist die Anwendung von übergeordneten Richtlinien sehr hilfreich - nicht zuletzt auch um langwierige Auseinandersetzungen zu vermeiden.


Berechnet man den kalkulatorischen Neuwert der basel-städtischen Liegenschaften nach den SUK-Ansätzen, liegt er mit 640 Millionen Franken (inklusive Landanteil) um ca. 30 Prozent tiefer als der aktuelle Gebäudeversicherungswert.


Zudem werden bei der Abgeltung an Basel-Stadt die Bundessubventionen (23%) bei allen Gebäuden in Abzug gebracht.


Vorteil der neuen Lösung ist die Planungssicherheit für die Universität und der verbindliche finanzielle Meccano. Ein modulartiger Ausbau ist möglich - z.B. für den Einbezug der Kantone Aargau und Solothurn.


Die Finanzkommission ist sich bewusst, dass für die Zukunft von einem beachtlichen Investitionsvolumen ausgegangen werden muss.



2.2.6 Darlehen


Neben den Beiträgen der Kantone und Drittmitteln steuert auch der Bund in Anlehnung an das Universitätsförderungsgesetz (UFG) ca. 60 Millionen Franken zur Finanzierung der Universität bei. Diese Beiträge werden durch den Bund jedoch immer im Folgejahr ausbezahlt. In der Eröffnungsbilanz der Universität per 1.1.2007 wird der bis anhin vom Kanton Basel-Stadt vorfinanzierte Betrag in der Höhe von 60 Millionen Franken als offizielles Darlehen des Kantons Basel-Stadt auf der Passivseite aufgenommen. Als Gegenposition auf der Aktivseite werden die UFG-Einnahmen als Forderung gegenüber dem Bund abgegrenzt. Ebenfalls per 1.1.2007 wird sich der Kanton Basel-Landschaft zur Hälfte in das Darlehen einkaufen und aus dem „Fonds für regionale Infrastrukturvorhaben" finanzieren.


Die Darlehen in der Höhe von je 30 Millionen Franken sind von den beiden Parlamenten zu genehmigen. Eine Rückzahlung ist primär nur dann vorgesehen, wenn der Bund seine Finanzierungsmethodik ändert oder wenn ein weiterer Träger dazu stösst.


Auf kritisches Nachfragen in der Finanzkommission hin bestätigt der Leiter der Finanzkontrolle, dass aus Gründen der Bilanzvorsicht dieses Darlehen in der Laufenden Rechnung am richtigen Ort verbucht ist.


Da die Bundessubventionen an den Standortkanton fliessen, fordert die Finanzkommission den Regierungsrat auf, die Möglichkeiten der Zahlungen direkt an die UNI zu überprüfen.


Wichtig ist für Baselland die absolute Transparenz sowie die ungeschmälerte Weiterleitung der Gelder an die Universität.



2.2.7 Finanzaufsicht


In der Finanzkommission wird ein Antrag mit 6 : 4 Stimmen bei 1 Enthaltung gutgeheissen, der eine Angleichung der entsprechenden Bestimmungen zur Finanzaufsicht (§ 20+22) an den Staatsvertrag der FHNW postuliert.


Der Regierungsrat lehnt diese Forderung mit folgender Begründung ab: Die Universität ist ihrem Charakter und ihrer Entstehungsgeschichte nach nicht die gleiche Institution wie die FHNW und die Vertragspartner sind nicht dieselben. Die in § 20 vorgelegten Formulierungen berücksichtigen sowohl die besonderen Strukturen und Aufgaben der Universität als auch die Kompetenzen der Oberaufsicht in den beiden Vertragskantonen.


§ 22 wurde von den Regierungen in enger Zusammenarbeit mit den Finanzkontrollen ausgehandelt. Der Wortlaut ist sorgfältig austariert und berücksichtigt die besonderen Strukturen und Aufgaben der Universität (insbesondere in der klinischen Medizin) sowie die Aufsichtskompetenzen der Finanzkontrollen in den beiden Vertragskantonen.


Ferner unterstützt die Finanzkommission materiell den Antrag der BKSK, § 20 wie folgt zu ergänzen: „Die Oberaufsicht umfasst auch die Finanzaufsicht".


Die Regierungen erachten diesen Antrag mit dem vorgelegten Vertrag als erfüllt. Die Finanzaufsicht sei selbstredend Teil der parlamentarischen Oberaufsicht. Das Fachorgan der Finanzaufsicht ist die Finanzkontrolle. Die Finanzkontrolle steht dem Parlament und seinen Kommissionen zur Verfügung. Zudem weist § 20 Abs. 5 lit. e der Interparlamentarischen GPK explizit die Kompetenz zu, den Finanzkontrollen der Vertragskantone Aufträge zu erteilen. Damit ist der Einbezug der Rechnungsprüfung in die Oberaufsicht gegeben.



2.2.8 Standortfaktor


Bei den Verhandlungen über den Staatsvertrag bestand der Kanton Baselland auf einer Finanzierungsformel, die auf der Kostenseite einen Standortfaktor zu Lasten des Kantons Basel-Stadt berücksichtigt. Baselland ist der Auffassung, dass der Kanton Basel-Stadt wegen des Standorts der Universität auf städtischem Boden besondere Vorteile geniesst. Nach Ansicht von Basel-Stadt sind die Vorteile einerseits bereits durch den NFA- Ressourcenausgleich abgegolten und anderseits schwer quantifizierbar. Schliesslich einigte man sich auf einen Standortfaktor von 10% bzw. von 5% nach 10 Jahren.


Ein Antrag aus der Finanzkommission, den Standortvorteil mit mindestens 20% abzugelten, wurde mit 9:2 Stimmen und der Begründung abgelehnt, es handle sich bereits um eine politisch festgelegte Grösse und es werde damit gerechnet, dass der Nutzen der Universität in naher Zukunft auch für die Agglomeration und das Baselbiet zunehmen und sich der Einflussbereich im Laufe der Zeit weiter ausdehnen wird.



2.2.9 Pensionskasse


Für die Pensionskasse sind die Eckwerte für eine Vorsorgelösung der Universität auf dem Niveau der Pensionskasse Baselland festgesetzt - wie dies die Standards vorsehen. Für über 50-jährigen Mitglieder der Pensionskasse Basel-Stadt sind Mehraufwendungen für das Abfedern des Übergangs vorgesehen.


Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auf der Basis von Leistungsaufträgen der Universität Leistungen im Bereich der klinischen Lehre und Forschung erbringen, sind Angestellte der jeweiligen Spitäler. Damit gelten nach dem Prinzip des Leistungseinkaufs die PK-Bedingungen dieser Arbeitgeber.


Gemäss BL/BS-Standards wird die durch die Teilliquidation entstehende Deckungslücke vollständig durch den Kanton Basel-Stadt zu finanzieren sein (rund 86 Mio. Franken).


Im Verlauf des Jahres 2007 wird die Universität in Absprache mit den beiden Regierungen festlegen, ob ein Anschlussvertrag mit der PK BS oder mit der BLPK abgeschlossen werden soll.


Einige Mitglieder der Finanzkommission bedauern, dass die Problematik der Pensionskasse nicht rechtzeitig gelöst werden konnte. Es ist auf eine baldige definitive Regelung hinzuwirken - ohne Mehrkosten für Baselland.



3. Anträge

Die Anträge, die in der Finanzkommission gestellt wurden und eine Mehrheit fanden, wurden in der federführenden Bildungs-, Kultur- und Sportkommission abschliessend behandelt. Diese hat im Sinne einer Gesamtbeurteilung entschieden, dem Landrat die Zustimmung zum Vertrag über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel zu empfehlen.



Binningen, den 17. November 2006


Namens der Finanzkommission
Der Präsident: Marc Joset



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