2006-179 (1)
Bericht Nr. 2006-179 an den Landrat |
Bericht der:
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Bildungs-, Kultur- und Sportkommission
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vom:
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17. November 2006
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel vom 27. Juni 2006 (partnerschaftliches Geschäft)
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Bemerkungen:
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1. Ausgangslage
Nach langjährigen Verhandlungen legen die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt den Parlamenten einen Staatsvertrag über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel sowie einen Leistungsauftrag für die Universität vor. Der Abschluss des Staatsvertrags ist ein Meilenstein in den partnerschaftlichen Verhandlungen der beiden Kantone. Mit dem Universitätsvertrag von 1994 hatte der Kanton Basel-Landschaft einen ersten grösseren Schritt hin zur Mitträgerschaft unternommen. Das Engagement wurde in den folgenden Jahren schrittweise weiter ausgebaut: Durch die Erhöhung des Beitrags im Jahr 2000, durch den Abschluss des Immobilienvertrags 2003 und durch die Bewilligung von Sonderbeiträgen zur Umsetzung der sogenannten Portfolio-Massnahmen in den Jahren 2005 und 2006.
Als Basis für die Verhandlungen zum Universitätsvertrag entwickelten die Regierungen im Jahr 2004 Standards für den Lastenausgleich zwischen Basel-Landschaft und Basel-Stadt. Das Thema Universität wurde in ein Gesamtpaket von einigen wenigen, für die Region bedeutenden Zentrumsleistungen integriert, die von einem bikantonalen Lenkungsausschuss gemeinsam behandelt wurden. Pionierhaft ist insbesondere die konsequente Integration der Mittel für die klinische Lehre und Forschung in die Universität und die gemeinsame Steuerung der Schnittstellen zwischen Universität (Lehre und Forschung) und Kliniken (Gesundheitsversorgung) durch einen strategischen Ausschuss. Mit der gemeinsamen Trägerschaft ist für die Universität zudem eine etappierte Erhöhung ihres Globalbeitrages um insgesamt 26 Mio. Franken bis 2009 verbunden, mit dem die Umsetzung der Portfoliomassnahmen ermöglicht wird (bezogen auf das Ausgangsjahr 2004, gemäss Antrag der Universität).
Der Zeitpunkt für die vollumfänglich gemeinsame Trägerschaft der Universität durch die beiden Kantone ist jetzt gekommen. Ihr liegen eine gemeinsame, ausgewogene Steuerung und Finanzierung zu Grunde. 175 Jahre nach der Trennung von Basel wird Basel-Landschaft wieder Mitträger der Universität.
2. Ziel der Vorlage
Der Staatsvertrag bildet die Basis für eine zukunftsgerichtete und dynamische Entwicklung der Universität. Die bikantonale Trägerschaft schafft für die Universität eine tragfähige Grundlage, damit sie ihren unabdingbaren Beitrag zum Wissens-, Wirtschafts- und Kulturstandort der Region leisten kann. Der Kanton Basel-Landschaft wird in allen Punkten gleichberechtigter Partner bei der Uni-Trägerschaft sowie neuer Universitätskanton und erhöht damit seinen Einfluss in der gesamtschweizerischen Hochschulpolitik. Die Universität Basel wird damit für ihre Rolle in der schweizerischen Hochschullandschaft gestärkt.
3. Kommissionsberatung
3.1. Organisation der Beratung
Vorgängig zu den Beratungen organisierte die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission am 18. August 2006 eine Informationsveranstaltung über die Uni-Vorlage für alle Mitglieder des Landrates, welche in ihren Kommissionen mit der Vorlage befasst waren.
Die PräsidentenIn der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission, der Finanzkommission und der Volkswirtschafts-und Gesundheitskommission trafen sich am 18. August 2006 zu einer Koordinationssitzung betreffend die Behandlung der Vorlage.
Die Vorlage wurde von der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission BKSK in 6 Sitzungen (24.8./ 14.9./ 28.9./ 16.10./ 23.10. und 9.11.2006) beraten.
An der Sitzung vom 14. September 2006 wurden diverse Anhörungen durchgeführt. Angehört wurden
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die VertreterIn der Universität Basel: Ueli Vischer, Präsident Universitätsrat; Antonio Loprieno, (damaliger) Rektor designatus; Hedwig J. Kaiser, Studiendekanin Medizinische Fakultät und Vorsitzende Regenz; Thomas Sutter- Somm, Dekan Juristische Fakultät
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die Vertreter der Finanzkontrollen BL: Roland Winkler und Eric Vionnet
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die VertreterIn der Finanzkontrolle BS: Hans Bollier und Brigitte Ernst
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die Interessenvertreter der Erdwissenschaften im Fachbereich Geologie: Daniel Bernoulli o. Prof. emeritus für Geologie ETH und Uni Zürich; Peter Burri; Volkmar Pümpin und Hanspeter Mohler (Geologen Uni Basel).
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An allen Sitzungen war Marc Joset, Präsident der Finanzkommission anwesend, alternierend anwesend waren Mitglieder der Finanzkommission sowie der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission. Für die Beantwortung von Fragen und für die Mitteilung von aktuellen Sachverhalten waren an allen Sitzungen Regierungspräsident Urs Wüthrich sowie von der Verwaltung Martin Leuenberger, Generalsekretär, Frau Anja Huovinen, Leiterin Stabsstelle Hochschulen BKSD und Roger Wenk, Finanzverwaltung, zugegen.
Für die Koordination der Beratungen mit Basel-Stadt wurden unter der Leitung von Karl Willimann zwei Sitzungen am 29. August und 28. September 2006 mit den involvierten Kommissionspräsidenten/ -in BS und BL durchgeführt.
Am 23. Oktober 2006 fand in Liestal eine gemeinsame Sitzung der zwei Bildungskommissionen aus Basel-Landschaft und Basel-Stadt im Beisein der Regierungsräte Urs Wüthrich BL und Christoph Eymann BS statt.
3.2. Beratung im Einzelnen
3.2.1. Ausgangslage für die Kommissionsbehandlung
Sowohl die neue Kantonsverfassung Basel-Stadt als auch die basellandschaftliche Verfassung (§ 64, Abs.3) sehen explizit vor, dass sich die Regierungen bei der Vorbereitung wichtiger Staatsverträge begleitend durch die parlamentarischen Sachkommissionen beraten lassen können. Von dieser Möglichkeit haben beide Regierungen nicht Gebrauch gemacht, was sich aus der Sicht der Kommission als politisch unklug erwies. Die Kommmissionsbehandlung zog sich in die Länge und hinterliess bis am Schluss ein Unbehagen. Die Kommission hat sich - im Bewusstsein, dass es sich für Baselland um ein Jahrhundertgeschäft handelt - sehr eingehend mit der Vorlage auseinandergesetzt. Die Informationsveranstaltung der BKSD vom 18. August 2006 vermittelte allen in den Kommissionen involvierten Landratsmitgliedern vor den Kommissionsberatungen den wesentlichen Inhalt der Vorlage.
3.2.2. Anhörungen
An der Anhörungssitzung vom 14. September 2006 ergaben sich interessante Erläuterungen und Meinungsäusserungen zum Inhalt des Staatsvertrages, und es konnten dabei von den Kommissionsmitgliedern wichtige Fragen gestellt werden. Dabei war erkennbar, dass sich die Due Diligence Berichte der Finanzkontrollen BL und BS widersprachen.
Die Finanzkontrolle BL machte darauf aufmerksam, dass der erhöhte BL-Beitrag zwar an die Universität fliesst, zum grössten Teil aber als Mietabgeltung für die Liegenschaften der Universität dem Finanzhaushalt Basel-Stadt zugute kommt. Die Universität profitiere also in den ersten Jahren nicht im vollen Umfang von den zusätzlichen Mitteln, BS hingegen komme durch die Verrechnung von Mieten und anderen bisher nicht verrechneten Abgeltungen zu Mehreinnahmen. Bemängelt wurde der Zinssatz von 4,5% für die Berechnung der Mietwertabgeltung gemäss Ansatz der SUK (Schweizerische Universitätskonferenz). Für den AAA-Kanton BL als Schuldner hält man einen Maximalzinssatz von 2,5% als angemessen. Erwähnt wurde auch der Spezialfall Laborgebäude Mattenstrasse, wo die Mietwertberechnung als stossend empfunden wird. Nach den Berechnungen der Finanzkontrolle BL würde sich der zu leistende Betrag für Baselland auf Fr.117,9 Mio. anstatt die veranschlagten Fr. 127,5 Mio. belaufen.
Die Finanzkontrolle BS begründete die zum Teil stark differierenden Ansichten bzw. Frankenbeträge der beiden Finanzkontrollen unter dem Gesichtspunkt, dass jede Seite für sich die beste Lösung heraus holen wollte. Sie bestätigt, dass die Mietwertberechnung und die Bewertung des Standortvorteils eine massgebliche Rolle spielen. Bemerkenswert war die Aussage, dass BL relativ günstig zur Mitträgerschaft komme. Bei einer nach Ansicht BS richtigen hälftigen Partnerschaft würde der Kantonsanteil BL 143 Millionen Franken betragen. Mit der durch Verhandlungen erreichten „Ziellandung" bei 127,5 Millionen Franken dürfe BL zufrieden sein.
Die Universitätvertreter und -vertreterin bekundeten grosse Freude darüber, dass der Kanton Basel-Landschaft zum Mitträger der Universität wird. Abgesehen von den finanziellen Aspekten bedeute eine Vertretung der Uni durch neu zwei Kantone eine willkommene Verstärkung im eidgenössischen Kontext, weil in der Hochschullandschaft einiges in Bewegung sei. Der neue Rektor betonte die wichtige Rolle der Politik. Er spricht sich nicht für eine völlige Autonomie der Universität aus, sondern begrüsst die politische Kontrolle.
Der Präsident des Universitätsrates machte darauf aufmerksam, dass die Universität auch mit den erhöhten BL-Beiträgen strukturell unterfinanziert sei. Dabei erwähnte er, dass die Universität von den 2007 um 24 Mio. Franken erhöhten BL-Beiträgen nur 4 Mio. Franken erhalte. Auf die Frage, wohin denn die restlichen Fr. 20 Mio. fliessen, äusserte sich der Unirats-Präsident dahingehend, dass es sich um ein finanzielles Stufenmodell handle, welches bei 4 Mio. anfängt und sich bis zum Schluss auf Fr. 20 Mio. erhöht. Das ändere aber nichts an der Tatsache, dass ein Teil des erhöhten BL-Beitrages unter dem Titel „Miete" geleistet werde. Auf die Frage hinsichtlich künftig zu erwartende Investitionen gab Ueli Vischer bekannt, dass in den nächsten 10 bis 15 Jahren mit mindestens 0,5 Mia. Franken für den geplanten Life Sciences Campus in Basel zu rechnen sei.
Die Interessenvertreter der Erdwissenschaften setzten sich für die Erhaltung des Lehrbereichs Geologie an der Universität ein und votierten damit für den Einfluss der Politik auf den Leistungsauftrag der Hochschule.
3.2.3 Beratungen in der BKSK bis zur gemeinsamen Sitzung mit der Bildungskommission BS am 23.11.2006
Nach der Anhörungssitzung wandte sich die Kommission am 28.September 2006 der Beratung zu. Dies in Kenntnis, dass die Bildungskommission Basel-Stadt am 13. September 2006 der Vorlage bereits zugestimmt hatte. Die BKSK war der Meinung, sich durch diesen Umstand nicht unter Zeitdruck setzen zu lassen, sondern die Vorlage im Detail zu behandeln. Dies unter anderem, weil die Interessen von Basel-Stadt und Baselland in diesem Geschäft nicht identisch waren. Im Vorfeld der Eintretensdebatte behandelte die Kommission grundlegende Änderungsanträge der SVP, welche für ein Eintreten der SVP entscheidend waren. Dabei handelte es sich um die 3 Forderungen: 1. Einbezug der beiden Nachbarkantone Aargau und Solothurn in die Trägerschaft analog dem FHNW-Modell; 2. Bezahlung von Neubauten durch den Standortkanton und anschliessende Vermietung an die Universität analog FHNW-Modell und 3. Festlegung des Zinssatzes für die Mietwertberechnung der Liegenschaften anstelle des SUK-Richtsatzes von 4,5% zu einem Zinssatz für erstklassige Schuldner im Bereich von 2,5 - 2,75 %. Die Forderungen 1 und 3 wurden gegen die Stimmen der SVP abgelehnt, auch Forderung 2 stiess mit 7:5 Stimmen bei 1 Enthaltung auf Ablehnung.
Die BKSK beschloss mit 10:3 Stimmen Eintreten auf die Vorlage und wandte sich dann der Detailberatung des Staatsvertrages zu.
Zum Staatsvertrag lagen 21 vorgängig eingereichte Abänderungsvorschläge von SP, SVP und FDP vor. Diese betrafen nebst den oben erwähnten grundsätzlichen Forderungen vor allem Belange zum Verhältnis Parlament-Regierung sowie organisatorischer Art bei der Universitätsstruktur. Zum Beispiel lehnte die Kommission den Antrag auf die Benennung der Universität Basel in Universität beider Basel mit 9:4 Stimmen ab, und der Antrag, der Standortvorteil gemäss § 44 sei von 10% auf 20% anzuheben, wurde mit 8:3 Stimmen verworfen. Von den 21 eingereichten Abänderungsanträgen fanden aber 9 dennoch eine Mehrheit. Die Kommission war sich bewusst, dass die Gewichtigkeit dieser Abänderungsanträge, welche grösstenteils die Stärkung des Einflusses des Parlamentes gegenüber den Regierungen und eine stärkere parlamentarische Kontrolle der Universität zum Ziel hatten, die gemeinsame Trägerschaft an sich nicht in Frage stellten. Die Änderungsanträge betrafen z.B. § 19 Parlamente der Vertragskantone , wo ein neuer lit. d die «Wahl des Universitätsrates auf Vorschlag des Regierungsrats, wobei die Parlamente an den Vorschlag der Regierung gebunden sind» forderte, und ein neuer Absatz 3 verlangte, den «Leistungsauftrag vor Beschluss durch die Regierung den Fachkommissionen beider Parlamente zur Beratung vorzulegen» . Zu § 20 Interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission wurde beantragt, die Formulierung gemäss Vernehmlassungsvorlage zu übernehmen; dies hinsichtlich Übereinstimmung mit dem Reglement des Landrates über die parlamentarische Oberaufsicht. Weitere Änderungsanträge betrafen in § 21 den Universitätsrat; dessen Wahl hätte durch die Parlamente der beiden Kantone zu erfolgen, die Wahl des Uniratspräsidenten gemeinsam durch die Regierungen der beiden Kantone, und letztlich sollte die Arbeit des Universitätsrates auf der Basis einer Geschäftsordnung erfolgen.
Die BKSK war sich immer bewusst, dass Änderungen am vorliegenden Staatsvertrag eine Rückweisung der Vorlage bedeuten würden, was mehrheitlich nicht gewünscht wurde. Allerdings war in der Kommission ein zunehmendes Missbehagen über die Behandlung von Staatsverträgen durch die Parlamente gemäss den rechtlichen Grundlagen - z.B. § 67 des Dekretes zum Landratsgesetz - festzustellen, welches mit einer allgemeinen Frustration über die eingeschränkte Einflussnahme auf die Gestaltung von Staatsverträgen einherging. Trotzdem wollte man die Option für eine Nachbesserung des Staatsvertrages weiter verfolgen und man beschloss, den Vertrag und die Abänderungsanträge an einer gemeinsamen Sitzung mit der Bildungskommission Basel-Stadt am 23. Oktober 2006 zu diskutieren.
Auch der Leistungsauftrag der Universität wurde von der Kommission beraten. Er basiert auf dem bereits bekannten, vom Universitätsrat im Jahr 2004 beschlossenen Portfoliobericht. Das Portfolio legt einerseits im Sinne einer Fokussierung die Schwerpunkte der strategischen Ausrichtung der Universität fest (Life Sciences und Kultur). Andererseits finden der Umbau- und Konzentrationsprozess, aber auch der Ausbau, wie er im Portfoliobericht dokumentiert und im Budget abgebildet ist, ihren Niederschlag. Der durch Zusatzinformationen dokumentierte Leistungsauftrag wurde von der Kommission unverändert beschlossen.
3.2.4 Beratung mit der Bildungskommission BS am 23.10. 2006
Die Präsidentin der Bildungskommission (BKK) Basel-Stadt erklärte, ihre Kommission habe die basellandschaftlichen Änderungswünsche an einer Zusatzsitzung diskutiert und könne die Beweggründe teilweise nachvollziehen. Trotzdem lehnten die Kolleginnen und Kollegen der Bildungskommission des Grossen Rates alle von der BKSK BL vorgeschlagenen Änderungsanträge ab, wohl aus Sorge, eine Überarbeitung des Staatsvertrages werde dessen Inkraftsetzung verzögern und finanzielle Nachteile für den Kanton Basel-Stadt haben. So gingen die beiden federführenden Kommissionen mit unterschiedlichen Voraussetzungen an die Behandlung des Staatsvertrages, was eine inhaltliche Auseinandersetzung erschwerte. Hingegen präsentierte die Bildungskommission BS einen Vermittlungsvorschlag, indem den Anliegen der BKSK BL bestmöglich entsprochen werden sollte. Vorgeschlagen wurde ein jährliches Hearing mit den Spitzen der Universität und des Universitätsrates zusammen mit den kantonalen Parlamentskommissionen Bildung, Finanz und Gesundheit sowie der Interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommission.
Die gemeinsame Sitzung ergab als Resultat leider keine Annäherung der unterschiedlichen Standpunkte. Die basellandschaftliche Bildungskommission sah in dem von BS präsentierten Vermittlungsvorschlag „Jährliches Hearing" kein taugliches Mittel für die Berücksichtigung ihrer vorgebrachten Änderungswünsche.
3.2.5. Schreiben der BKSD an den Kommissionsprä- sidenten der BKSK BL vom 6.11. 2006
In diesem Schreiben ersucht der Bildungsdirektor die BKSK, dem Landrat angesichts der Bedeutung der Vorlage zu beantragen, für diese Vorlage das Behördenreferendum zu ergreifen. Im Weiteren beantragt er einen weiteren zusätzlichen Beschluss hinsichtlich einer rückwirkenden Inkraftsetzung des Staatsvertrages per 1. Januar 2007, vorbehältlich der geplanten Volksabstimmung über die Uni-Mitträgerschaft und deren Annahme am 11. März 2007.
3.2.6 Schreiben der beiden Regierungen an die Bildungskommissionen BL und BS vom 7.11. 2006
Im Nachgang zur Sitzung der beiden Bildungskommissionen trat der regierungsrätliche Lenkungsausschuss „partnerschaftliche Verhandlungen" an einer Sondersitzung zusammen, deren Ergebnis in den Regierungen beraten wurde. Mit Schreiben vom 7. November 2006 an die Kommissionsmitglieder von BL und BS hielten die Regierungen fest, dass sie aus inhaltlichen und prozeduralen Gründen am Staatsvertrag ohne Änderungen festhalten wollen. In beiden Kantonen sei klar geregelt, dass Staatsverträge von den Regierungen ausgehandelt und von den Parlamenten in globo genehmigt oder zur Überarbeitung zurück gewiesen werden. Die Regierungen seien zur Auffassung gelangt, die Änderungsanträge der BKSK BL würden keine der materiell essentiellen Neuregelungen wie den Finanzierungsmodus, das Immobilienwesen oder die Organisation der klinischen Lehre und Forschung betreffen. Die zur Diskussion stehenden Änderungswünsche beträfen das Verhältnis Parlament, Regierungen und Universitätsleitung und könnten mit dem von BS vorgeschlagenen „Hearing" berücksichtigt werden.
Zweck der Hearings ist die Auseinandersetzung mit der Berichterstattung zum abgelaufenen Jahr sowie der Planung für die Zukunft - insbesondere Umsetzung der Strategie. Die Durchführung der Hearings wurde von den Regierungen, gestützt auf § 21 des Staatsvertrags, am 7. November 2006 verbindlich beschlossen, und auch der Universitätsrat hat mit Beschluss vom 2. November 2006 entsprechend eine jährliche Durchführung beschlossen.
3.2.7 Abschliessende Beratung der BKSK am 9.11.2006
Im Rückblick auf die gemeinsame Sitzung mit der Bildungskommission BS und bezugnehmend auf das Schreiben der beiden Regierungen vom 7. November 2006, welches nicht einmal allen Mitgliedern vor der Kommissionssitzung vom 9. November 2006 zur Verfügung stand, ergab sich ein allgemeines Unbehagen über den bisherigen Ablauf des Geschäfts unter grossem Zeitdruck. Man fühlte sich mehrheitlich von den beiden Regierungen wenig ernst genommen. Bedauert wurde die Verhärtung der Fronten anlässlich der Sitzung mit der Bildungskommission Basel-Stadt und deren wenig partnerschaftliches Verständnis für die basellandschaftlichen Anliegen. Regierungspräsident Urs Wüthrich setzte dem entgegen, die Spielregeln zum Vorgehen seien von Volk und Parlament in der Verfassung geregelt und auch nicht neu. Die Regierung BL sei nach eingehender Prüfung der Anträge zur Auffassung gelangt, dass diese eine Rückweisung des Vertrages und eine Neuaushandlung nicht rechtfertigen.
Der Präsident der Finanzkommission teilte mit, dass auch die FIK zwei Änderungsanträgen zum Staatsvertrag zugestimmt habe, wobei sich seine Kommission aber auf deren abschliessende Behandlung durch die BKSK stützen würde. Die Kommission entschied sich für folgendes, weiteres Vorgehen: Zuerst sollte grundsätzlich über die Aufrechterhaltung der Abänderungsanträge, dann über deren einzelne Beibehaltung im Sinne einer Gewichtung und letztlich über die Rückweisung der Vorlage an die Regierung abgestimmt werden. Bei der ersten Abstimmung über die Aufrechterhaltung der Abänderungsanträge in globo votierte die Kommission mit 5:5 Stimmen bei 3 Enthaltungen mit dem Stichentscheid des Präsidenten dafür. In der zweiten Abstimmung über die Beibehaltung der Anträge nach deren effektiven Bedeutung oder Gewichtung blieben von den 9 Anträgen mit Mehrheitsbeschluss noch 3 - betreffend § 19 (neu lit d. und neu Absatz 3) und § 20 Abs. 5 lit. d (Änderung) - übrig.
In dieser für den Staatsvertrag kritischen Situation beriet die Kommission nochmals die Lage, welche durch einen allfälligen Rückweisungsantrag an den Landrat entstehen würde. Sie erkannte, dass der vorgesehene Zeitplan für die Volksabstimmung im März 2007 nicht mehr eingehalten werden könnte, stellte fest, dass sich die Diskussion nun auf drei Punkte zugespitzt habe, die angesichts der Bedeutung des Staatsvertrages für die Universität doch letztlich eher als Zwängerei ausgelegt werden könnte. Die Konsequenz einer Rückweisung seien zeitraubende Neuverhandlungen. Den aus der Kommissionsmitte formell gestellten Rückweisungsantrag lehnte die Kommission mit 4:7 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.
3.2.8 Abstimmungen zum Landratsbeschluss
Ziffer 1
://: Zustimmung mit 7 : 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen
Neue Ziffer 2
«Die Vertragsgenehmigung gemäss vorstehender Ziffer 1 wird der obligatorischen Volksabstimmung gemäss § 30 Buchstabe b KV unterstellt.»
://: Zustimmung mit 12:0 Stimmen bei 1 Enthaltung
Neue Ziffer 3
«Der Regierungsrat wird beauftragt, den Vertrag vorbehältlich der Zustimmung durch das Volk rückwirkend auf den 1. Januar 2007 in Kraft zu setzen.»
://: Zustimmung mit 10:3 Stimmen
Ziffer 4
://: einstimmige Zustimmung 12:0
Ziffer 5
://: Zustimmung mit 8 : 3 Stimmen
Ziffer 6
://: einstimmige Zustimmung mit 12 : 0
Ziffer 7
://: einstimmige Zustimmung mit 12 : 0
Ziffer 8
://: mehrheitliche Zustimmung
Ziffern 9 - 14
://: mehrheitliche Zustimmung
4. Antrag
Die BKSK beantragt dem Landrat Zustimmung zum abgeänderten Landratsbeschluss zur Vorlage 2006/179: Gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel vom 27. Juni 2006.
Füllinsdorf, 17. November 2006
Im Namen der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission
Der Präsident: Karl Willimann
Beilagen:
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Mitbericht der FIK
vom 17. November 2006
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Mitbericht der VGK
vom 5. Oktober 2006
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Änderung Bildungsgesetz
[PDF]
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abgeänderter Landratsbeschluss
(Entwurf)
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