2006-179
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel
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vom:
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27. Juni 2006
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Nr.:
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2006-179
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Bemerkungen:
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Landratsbeschluss
(Entwurf) ||
Verlauf dieses Geschäfts
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Acrobat (PDF):
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Beilage 1:
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Beilage 2:
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Staatsvertrag
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Beilage 3:
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Beilage 4:
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Studienabschlüsse
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Beilage 5:
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1. Ausgangslage
Nach langjährigen und intensiven Verhandlungen legen die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt den Parlamenten einen Staatsvertrag über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel sowie einen Leistungsauftrag für die Universität vor. Die bikantonale Trägerschaft gibt der Universität eine tragfähige Grundlage, um ihren unabdingbaren Beitrag zum Wissens-, Wirtschafts- und Kulturstandort der Region zu leisten. Die Universität wird für ihre Rolle in der schweizerischen Hochschullandschaft und für die strategische Allianz mit der ETH gestärkt. Der Staatsvertrag bildet die Basis für eine zukunftsgerichtete und dynamische Entwicklung der Universität.
Der Abschluss des Staatsvertrags ist ein Meilenstein in den partnerschaftlichen Verhandlungen der beiden Kantone. Mit dem Universitätsvertrag von 1994 hatte der Kanton Basel-Landschaft einen ersten grösseren Schritt hin zur Mitträgerschaft unternommen. Das Engagement wurde in den folgenden Jahren schrittweise weiter ausgebaut: Durch die Erhöhung des Beitrags im Jahr 2000, durch den Abschluss des Immobilienvertrags 2003 und durch die Bewilligung von Sonderbeiträgen zur Umsetzung der sogenannten Portfolio-Massnahmen in den Jahren 2005 und 2006. Nun ist der Zeitpunkt für die vollumfänglich gemeinsame Trägerschaft der Universität durch die beiden Kantone gekommen. Ihr liegen eine gemeinsame ausgewogene Steuerung und Finanzierung zu Grunde.
Für weitere Angaben zum Staatsvertrag über die gemeinsame Trägerschaft und zum Leistungsauftrag an die Universität sei auf die Beilagen 1 - 4 dieser Vorlage verwiesen. Sie wurden vom regierungsrätlichen „Lenkungsausschuss Partnerschaftsverhandlungen" gemeinsam erarbeitet und liegen beiden Parlamenten mit gleichem Wortlaut vor.
2. Ergebnisse der Vernehmlassung
Die Bildung einer gemeinsamen Trägerschaft der Universität Basel durch die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft wird in der Vernehmlassung grundsätzlich und breit befürwortet. Lediglich die SVP BL äussert sich zurückhaltend zu einer Mitträgerschaft des Kantons Basel-Landschaft zu den vorgesehenen Rahmenbedingungen. Die Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse aus beiden Kantonen ist in Beilage 1 unter Ziff. 5 zusammengefasst.
3. Due Diligence
Die Finanzkontrollen von Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben eine Due Diligence-Prüfung durchgeführt (vgl. auch Beilage 1 , Ziff. 5.3). Die Zusammenfassung der wesentlichen Empfehlungen der Finanzkontrolle Basel-Landschaft liegt dieser Vorlage bei ( Beilage 5 ). Den vorberatenden Kommissionen wird zudem der Detailbericht direkt zugestellt.
4. Inkrafttreten des Staatsvertrags
Für das Inkrafttreten des Staatsvertrags ist die Genehmigung durch beide Parlamente erforderlich. Ein positiver Entscheid der Parlamente untersteht dem Referendum gemäss den jeweiligen Kantonsverfassungen. Die Inkraftsetzung des Staatsvertrags ist durch besonderen Beschluss der Regierungen für den 1.1.2007 vorgesehen (vgl. § 47 des Staatsvertrags ).
5. Bestehende Verträge und Gesetzesänderungen
Mit einer Genehmigung des vorliegenden Staatsvertrags werden die bestehenden Verträge zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt zur Universität auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Staatsvertrags hin aufgelöst (Universitätsvertrag vom 30. März 1994 (SGS 664.1), Immobilienvertrag vom 23./25. September 2003; SGS 664.12). Aufgehoben wird zudem § 16 Absatz 2 des Kinderspitalvertrags vom 16. Februar 1998 (Lehre und Forschung; SGS 932.4).
Weiter muss die gemeinsame Trägerschaft der Universität auch im Bildungsgesetz vom 6. Juni 2002 (SGS 640) verankert werden (§ 53).
6. Transfer von Budgetpositionen
Gemäss Staatsvertrag beläuft sich der Beitrag des Kantons Basel-Landschaft an die Universität im Jahr 2007 auf 127.5 Mio. Franken (vgl. dazu ausführlich Beilage 1 , Ziff. 3). Der gesamte Betrag wird neu im Budget der BKSD eingestellt. Die Veränderung für den Kanton gegenüber 2006 beläuft sich auf netto rund 15.8 Mio. Franken. Sie lässt sich wie folgt herleiten:
Budget BKSD 2006 (Universitätsvertrag, Immobilienvertrag, Sonderbeitrag 2006)
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103.356 Mio. Fr.
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+ Budget VSD (KBS, KSL, UKBB)
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7.376 Mio. Fr.
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+ Teuerungsausgleich (Indexierung gemäss Universitätsvertrag, im Budget nicht abgebildet)
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0.968 Mio. Fr.
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+ Veränderung durch gemeinsame Trägerschaft
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15.800 Mio. Fr.
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Total
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127.500 Mio. Fr.
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Aus den Leistungen, die die Kliniken für die Universität gemäss den spezifischen Leistungsvereinbarungen erbringen, entstehen dem Kanton Basel-Landschaft neu Erträge im Umfang von 3.24 Mio. Franken (Abgeltung für Miet- und Sachaufwand in den Kliniken).
7. Stellungnahme des Regierungsrates zu fünf parlamentarischen Vorstössen
Im folgenden nimmt der Regierungsrat zu fünf parlamentarischen Vorstössen Stellung und beantragt deren Abschreibung.
7.1 Motion 2001/023 der Erziehungs- und Kulturkommisson vom 25. Januar 2001 betreffend Gesamtsschau der Leistungen und Gegenleistungen zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt (überwiesen am 22. Februar 2001)
Stellungnahme des Regierungsrates
Der Regierungsrat hat dem Landrat mit dem Bericht zur regionalen Zusammenarbeit ( 2003/277 ) eine umfassende Darstellung und Bewertung der vertraglichen Vereinbarungen zwischen Basel-Landschaft und Basel-Stadt sowie den übrigen Kantonen der Region Nordwestschweiz unterbreitet und die Weiterentwicklung der regionalen Zusammenarbeit inklusive Ziele und Massnahmen skizziert.
In der Folge haben die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft Richtlinien entwickelt (Standards BS/BL), welche die Rahmenvorgaben für das Aufgleisen von partnerschaftlichen Vorhaben beinhalten. Diese Richtlinien binden die beiden Regierungen BS und BL insbesondere beim Formulieren neuer oder Überarbeiten bestehender Staatsverträge. Die Standards BS/BL liegen dieser Vorlage als Zusatzinformation bei.
Der vorliegende Staatsvertrag wurde auf der Basis der erwähnten Standards BS/BL formuliert. Des weiteren sei darauf verwiesen, dass bei der Universität ein Standortvorteil von BS berücksichtigt wird und die Kosten für die Lehre und Forschung ermittelt wurden.
7.2 Postulat 2002/252 von Madeleine Göschke -Chiquet vom 17. 10. 2002 betreffend Kenntnis der zukünftigen medizinischen Schwerpunktbildung in der Schweiz als Voraussetzung der regionalen Spitalplanung (überwiesen am 28.11.2002)
Stellungnahme des Regierungsrates
Das Postulat wurde in der Sitzung des Landrates vom 28. November 2002 überwiesen. Der Vorstoss knüpft an die damaligen Projektarbeiten bezüglich Koordination und Konzentration der hochspezialisierten Medizin auf gesamtschweizerischer Ebene an und ersucht den Regierungsrat zusammen mit Basel-Stadt zu prüfen und zu berichten, welche medizinischen Spezialitäten die Region in Absprache mit den anderen Schweizer Zentrumskliniken in Zukunft anbieten wird.
Die Schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) hat an ihrer Plenarversammlung vom 25. November 2004 die Interkantonale Vereinbarung über die Koordination und Konzentration der hochspezialisierten Medizin (IVKKM) zuhanden der Kantone zur Ratifikation einstimmig verabschiedet. Mit dem Beitritt zu diesem Konkordat hätten sich die Kantone verpflichtet, die „Spitzenmedizin" künftig gemeinsam auf der Ebene der GDK zu planen und zu koordinieren. Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben die IVKKM ratifiziert. Wie bekannt ist, ist das Vorhaben jedoch im September 2005 am Veto des Kantons Zürich gescheitert. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz hat sich in ihrer Herbstversammlung im November 2005 und erneut in ihrer Jahresversammlung vom Mai 2006 intensiv mit dem Thema befasst. Der ebenfalls im Mai 2006 veröffentlichte Zwischenbericht der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich zu einem auf internationale Experten abgestützten Gutachten wurde positiv gewürdigt. Er zeigt auf, dass je nach Fachgebiet differenzierte Lösungen zu suchen sind. Bis zum Herbst 2006 werden der Schlussbericht zum Zürcher Gutachten, eine Expertise zur Frage der verfassungsmässigen und rechtlichen Rahmenbedingungen einer interkantonalen Vereinbarung und schliesslich die Resultate des von den Kantonen Bern und Basel-Stadt in Auftrag gegebenen Gutachtens vorliegen. Gestützt auf diese Ergebnisse wird die GDK an der Herbsttagung 2006 über das weitere Vorgehen beschliessen.
Im Zusammenhang mit der gemeinsame Trägerschaft der Universität durch die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft erfolgt ein sehr wesentlicher Schritt im Sinne des Postulates: Durch die vollumfängliche Integration der Klinischen Lehre und Forschung in die Universität verfügt die Universität über eine umfassende Medizinische Fakultät. Zum Zwecke der strategischen Steuerung zwischen der medizinischen Dienstleistung einerseits und der Lehre und Forschung andererseits ist der „Steuerungsausschuss Medizin" (SAM) eingesetzt. Im Rahmen der zukünftigen Ausrichtung der Medizinischen Fakultät wird der SAM sowohl den Entwicklungen auf interkantonaler Ebene (Projekt „Medizin Bern-Basel", IVKKM und Spitzenmedizin) als auch den Entwicklungen auf eidgenössischer Ebene (Projekt „Hochschulmedizin Schweiz") Rechnung tragen und insbesondere auch die Lehr- und Forschungstätigkeiten mit den anderen universitärmedizinischen Standorten koordinieren.
Der Landrat hat den Bericht „Spitalversorgung Basel-Landschaft und Basel-Stadt (stationärer Bereich)" in seiner Sitzung vom 6. April 2006 mit 77:0 Stimmen zur Kenntnis genommen. Das Postulat von Madeleine Göschke-Chiquet wurde dabei stillschweigend stehen gelassen.
Im Rahmen der gemeinsamen Trägerschaft der Universität Basel durch die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt entsteht nun eine umfassende Medizinische Fakultät, und mit der zwischen der Universität und den beiden Kantonen vereinbarten Zusammenarbeit im Steuerungsausschuss Medizin (SAM) ist ein strategisches Steuerungsorgan geschaffen worden, das eine umfassende Koordinationsarbeit, nicht nur der medizinischen Schwerpunkte sondern zusätzlich der Lehr- und Forschungstätigkeiten mit den anderen universitären Standorten unseres Landes im Bereich Medizin leisten kann.
7.3 Motion 2004/099 der SP Fraktion vom 22. April 2004 betr. Zukunftssicherung der Universität (beider) Basel - der Kanton Basel-Landschaft muss zur gemeinsamen Trägerschaft schreiten (überwiesen am 6. Mai 2005)
Stellungnahme des Regierungsrates
Mit der Unterbreitung der umfassenden Vorlage zur gemeinsamen Trägerschaft der Universität hat der Regierungsrat die Anliegen der Motion umgesetzt.
7.4 Interpellation 2004/248 von Etienne Morel vom 23. September 2004 betreffend Uni Basel - quo vadis?
Stellungnahme des Regierungsrates
Die Fragen der Steuerung und der Organisation der Universität, wie sie der neue Universitätsvertrag vorsieht, sind im wesentlichen in Beilage 1 unter Ziff. 2 dargelegt.
Die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben den Entwurf des Staatsvertrags mit einem begleitenden Bericht zum Verlauf der Verhandlungen im September 2005 in die Vernehmlassung gegeben. Die Vernehmlassungsteilnehmer wurden dabei u.a. explizit gebeten, sich zu Fragen der politischen Steuerung und der inneruniversitären Organisation zu äussern. Die Ergebnisse der Vernehmlassung sind in Beilage 1 unter Ziff. 5.1 und 5.2 zusammengefasst. Ziff. 5.3 legt dar, in welchen Punkten aufgrund der Vernehmlassung Änderungen vorgenommen wurden.
7.5 Postulat 2004/319 von Anton Fritschi vom 8. Dezember 2004 betreffend partnerschaftliche Geschäfte mit Basel-Stadt - Wie weiter? (überwiesen am 26. Mai 2005)
Stellungnahme des Regierungsrates
Der Regierungsrat zeigt in der vorliegenden Vorlage auf, wie die Fragestellung betreffend Pensionskasse bei partnerschaftlichen Vorhaben mit Basel-Stadt angegangen werden kann (s. Beilage 1 , Ziff. 4.4).
8. Antrag
Wir beantragen Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf eines Landratsbeschlusses zu beschliessen.
Liestal, den 27. Juni 2006
Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: E. Schneider-Kenel
Der Landschreiber: W. Mundschin
Beilagen:
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Beilage 1:
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Beilage 2:
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Staatsvertrag
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Beilage 3:
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Studienabschlüsse
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Beilage 5:
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