2006-178 (1)


1. Ausgangslage

Der Kanton ist von Gesetzes wegen verpflichtet, Subventionen an geschützte und zu schützende Kulturdenkmäler auszurichten; subventionsberechtigt sind Bauten, die vom Regierungsrat per Regierungsratsbeschluss in das kantonale Inventar von Kulturdenkmälern aufgenommen worden sind. Es handelt sich um etwa 750 Objekte; dazu gehören ein Grossteil der Kirchen, Schlösser, Wohnhäuser, Gärten, Brunnenanlagen, etc. Für diese Objekte übernimmt der Kanton zusammen mit den Eigentümern die Verantwortung, teilweise beteiligt sich auch der Bund in finanzieller und fachlicher Hinsicht.


Bei dieser Vorlage handelt es sich um einen Verpflichtungskredit von ingesamt 3'950'000 Franken, verteilt auf fünf Jahre (2007 bis 2011). Diese Laufzeit hat sich als sinnvoll erwiesen, nachdem sich Zeitspannen von drei Jahren bzw. einem Jahr für die Eingabe des Gesuchs, Bauarbeiten, Schlussabrechnung und Ausbezahlen der Subvention als zu kurz herausgestellt hatten. Im Weiteren kann mit einem Fünfjahreskredit der administrative Aufwand gering gehalten und längerfristig geplant werden; mittlere Projekte können abgeschlossen werden. Zukünftig muss damit gerechnet werden, dass die beantragten Subventionen ansteigen, da die Komplexität von Renovationsarbeiten und die Folgeschäden einer intensiven Nutzung von Denkmälern zunehmen. Durchschnittlich wurden mit dem laufenden Kredit (Jahre 2002 bis 2006) 32 Projekte pro Jahr unterstützt; grössere Projekte wie beispielsweise die Sanierung von Schloss Birseck werden in separaten Vorlagen behandelt.


Das jährliche Budget für die Subventionen liegt für die nächsten fünf Jahre bei je 650'000 bzw. ab 2008 bei 700'000 Franken (wegen des NFA), zuzüglich je 100'000 Franken für Gutachten und Expertisen.



2. Kommissionsberatung

Die Umweltschutz- und Energiekommission beschäftigte sich an ihrer Sitzung vom 23. Oktober 2006 mit der Vorlage; unterstützt wurde sie dabei von Regierungsrätin Elsbeth Schneider-Kenel, Hans-Georg Bächtold (Leiter Amt für Raumplanung) und Brigitte Frei-Heitz (Kantonale Denkmalpflegerin).


Die Kommission erkundigte sich, wie der Rahmen für die Sanierung der einzelnen Objekte festgelegt wird. Die Fachleute berichteten der Kommission, dass es die Aufgabe der Denkmalpflege sei, den Wert eines Objektes zu erhalten - die gewährten Subventionen beschränken sich darauf.


Die anstehenden Projekte wurden kurz vorgestellt:



3. Beschluss

Die Umweltschutz- und Energiekommission beantragt dem Landrat mit 10 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung, dem Verpflichtungskredit gemäss Vorlage 2006/178 zuzustimmen.



Pratteln, 15. November 2006


Für die Umweltschutz- und Energiekommission
Der Präsident: Philipp Schoch


Beilage Entwurf (unverändert) des Landratsbeschlusses



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