Vorlage an den Landrat


10. Finanzielle Auswirkungen

Der Revisionsentwurf für das Gesetz zur Förderung der Wirtschaft sieht gemäss § 5 eine Aufstockung des bestehenden Wirtschaftsförderungsfonds aus den Mitteln des kantonalen Finanzhaushaltes auf 20 Millionen Franken vor. Per 31. Dezember 2004 wies die Staatsrechnung 2004 für den Wirtschaftsförderungsfonds einen Bestand in der Höhe von 8'611'741.36 Franken [ Bericht des Regierungsrates an den Landrat (Vorlage 2005/086) betreffend Staatsrechnung 2004: Teil B-Anhang 9 - Fonds und Stiftungen (8066 Wirtschaftsförderungsfonds). ] aus. Dieser hat im letzten Jahr weiter abgenommen. Ende 2005 umfasste das Fondsvermögen vor Einlage des staatlichen Beitrages noch einen Bestand in der Höhe von rund 5.4 Millionen Franken [ Jahresrechnung 2005 des Kanton Basel-Landschaft, Bericht des Regierungsrates an den Landrat vom 28. März 2006 (Landratsvorlage 2006-086): Kapital 9 - Fonds und Stiftungen. ].


Eine Aufstockung des Wirtschaftsförderungsfonds auf 20 Millionen Franken würde demnach einen Finanzbedarf von rund 14.6 Millionen Franken erfordern. Dieser Betrag ist in der Finanzplanung 2006 bis 2009 nicht enthalten. Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion hat deswegen bei der Finanz- und Kirchendirektion vorsorglich die Einstellung eines Mittelbedarfes in der Höhe von 16 Millionen Franken zu Lasten des Budgets 2007 angemeldet.


In der Folge hat aber die Finanzverwaltung bereits eine einmalige Fondseinlage in der Höhe von rund 14.6 Millionen Franken zu Lasten der Staatsrechnung 2005 vorgenommen und das Fondskapital damit exakt auf 20 Millionen Franken aufgestockt. Sofern der Landrat dieser finanziellen Transaktion zustimmt und die Staatsrechnung 2005 mit dieser Einlage verabschiedet, entfällt die Notwendigkeit einer Fondsäufnung im Rahmen der vorliegenden Gesetzesrevision. Allerdings ist der Betrag, welcher 1 Million Franken übersteigt, als separater Beschluss des Landrates noch dem fakultativen Finanzreferendum unterstellt.


Zukünftig soll die jährliche Refinanzierung des Fonds nach vollzogener Äufnung aus den an den Kanton ausgeschütteten Gewinnanteilen der Basellandschaftlichen Kantonalbank sowie aus der Verzinsung des Fondsvermögens erfolgen. Erweisen sich diese Mittelzuflüsse auf Dauer als nicht ausreichend, räumt der Revisionsentwurf dem Landrat die Befugnis ein, den Fonds erneut aus allgemeinen Staatsmitteln wieder zu äufnen. Ein solcher Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.


Die aus dieser Gesetzesrevision resultierenden direkten Ausgabekonsequenzen für den Wirtschafts-förderungsfonds sind zum heutigen Zeitpunkt kaum einzuschätzen. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit haben aber gezeigt, dass die Ausgabenentwicklung im Wirtschaftsförderungsfonds immer auch ein Spiegelbild der wirtschaftlichen Entwicklung darstellt. Das heute vorherrschende Ausgabenniveau, welches massgeblich geprägt ist durch ein paar wenige, wiederkehrende Förderungsbeiträge an längerfristige Projekte, wie z.B. die Wirtschaftsförderung beider Basel und die Berufsschau Baselland, dürfte daher in den kommenden Jahren kaum substanziell gesenkt werden können.


Nachdem der Regierungsrat in seinen strategischen Zielsetzungen die aktive Pflege und Verstärkung der massgeblichen Standortfaktoren zur Gewährleistung einer konkurrenzfähigen Standortqualität als Dauer-aufgabe eingestuft hat, ist davon auszugehen, dass daraus für die kantonale Wirtschaftsförderungspolitik einige weitere Herausforderungen, Anknüpfungspunkte oder konkrete Aufgaben mit heute nicht eingrenz-baren finanziellen Konsequenzen für den Wirtschaftsförderungsfonds hervorgehen werden.



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