Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
Titel: | Totalrevision des Wirtschaftsförderungsgesetzes | |
vom: | 27. Juni 2006 | |
Nr.: | 2006-177 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
7 Grundzüge der Wirtschaftsförderungspolitik im Kanton Baselland
7.1 Strategische Stossrichtung und Zielsetzungen
Die strategische Stossrichtung einer modernen Wirtschaftspolitik führt, ausgehend von konkurrenzfähigen Standortbedingungen, vom Unternehmergeist über die Mehrwertsteigerung zur Schaffung neuer und zur Erhaltung bestehender Arbeitsplätze. Die nachstehend abgebildete „Kausalkette" verdeutlicht dies:
Für eine wirksame und zukunftsorientierte Wirtschaftsförderung lassen sich somit folgende wirtschafts- und standortpolitische Grundzüge definieren:
1. | Gewährleistung konkurrenzfähiger Standortfaktoren als Kernaufgabe aller kantonalen Politikbereiche. |
2. | Stärkung der Verknüpfung mit bestehenden Politiken und Strategien des Kantons und des Bundes (z.B. Bildungs-, Forschungs- und Technologiepolitik, „KTI-Start up", Tourismuspolitik), respektive Zugang zu internationalen Programmen. |
3. | Förderung der Identifizierung und der Transparenz von Wertschöpfungssystemen und Clustern (z.B. Pharma, Biotechnologie, Medizinaltechnik). |
4. | Konsequente Weiterentwicklung eines unternehmerfreundlichen Umfeldes (administrative Entlastung, dienstleistungsorientierte Verwaltung, gezielter Einsatz einzelbetrieblicher Massnahmen, Unterstützung und Alimentierung von Netzwerken für Jungunternehmen, zentrale Anlaufsstelle in der Verwaltung). |
5. | Gemeinsame Promotion nach aussen mit Anbindung an Standortförderungsprogrammen und -aktivitäten des Bundes. |
6. | Strukturierte Bestandespflege der im Kanton ansässigen Unternehmen im Rahmen eines institutionalisierten Dialogs. |
7. | Ausbau bestehender und Entwicklung neuer Netzwerke und Kooperationen (Nutzung der Impulse aus dem Zentrum, Verzahnung von Akteuren und aktive Gestaltung von Wertschöpfungsketten und Clustern). |
8. | Stärkung von Innovationsprozessen (Förderung des Wissens- und Technologietransfers von Hochschulen in die Wirtschaft und Gesellschaft, Erleichterung des Zugangs zu regionalen und nationalen Cluster Netzwerken). |
Innerhalb dieser wirtschaftspolitischen Leitplanken stehen folgende Hauptzielsetzungen für die heutige und künftige Wirtschaftsförderungspolitik im Vordergrund:
- Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen.
- Stärkung und Profilierung des kantonalen Wirtschafts- und Lebensraumes im Wettbewerb der Standorte.
- Ansiedlung neuer Unternehmen und Neuzuzug von natürlichen Personen.
- Gewährleistung von konkurrenzfähigen Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung.
- Erhaltung einer möglichst ausgewogenen Branchendiversifikation.
- Koordination sämtlicher für die wirtschaftliche Entwicklung relevanten Politikbereiche sowie aller kantonalen und überregionalen Kooperationsaktivitäten.
Für die eigenen und mandatierten Organisationen der kantonalen Wirtschaftsförderung ergeben sich daraus die folgenden Kernaufgaben:
- Bestandespflege des kantonalen Wirtschaftssubstrates.
- Betrieb einer zentralen Anlaufs-, Auskunfts-, Koordinations- und Beratungsstelle für wirtschaftliche Anliegen und Fragestellungen im Sinne eines "one Stop shops" (alles aus einer Hand).
- Informations- und Kontaktvermittlung sowie Projektbegleitung.
- Promotion und Imagewerbung für den Unternehmensstandort Basel-Landschaft.
- Netzwerktätigkeit in den Bereichen Wirtschaft, Politik und Verwaltung.
7.2 Struktureller Ansatz der kantonalen Wirtschaftsförderung
Die kantonale Wirtschaftsförderungspolitik ist wie bereits mehrfach dargelegt in ihrem Grundsatz eine Querschnittsaufgabe, die innerhalb der öffentlichen Verwaltung von allen Direktionen auf der Basis bestehender Rahmengesetze für die einzelnen Politikbereiche wahrgenommen wird. Sie stützt sich heute im Wesentlichen auf drei Grundpfeiler ab:
In der Standortentwicklung, die auf die Erhaltung und Verbesserung der wichtigsten Standortfaktoren ausgerichtet ist, sowie in der Bestandespflege mit Fokus auf die im eigenen Wirtschaftsraum ansässigen Betriebe setzt der Kanton die massgebenden Akzente. Die Vermarktung des Standortes Baselland im In- und Ausland erfolgt ausserhalb der kantonalen Verwaltung und wird auf der Basis eines Leistungsauftrages von der „Wirtschaftsförderung beider Basel" wahrgenommen. Das Wirtschaftsförderungsgesetz ist zugleich Rahmen und Grundlage für die Handlungslegitimation und -verpflichtung.
Die nachfolgende Grafik zeigt die Grundstruktur des kantonalen Wirtschaftsförderungsdispositivs und der wichtigsten Handlungsfelder:
7.3 Standortentwicklung als Querschnittsaufgabe
Neben der Wirtschaftsförderung im eigentlichen Sinn sind die Erhaltung und Optimierung der Rahmenbedingungen das Kernelement der kantonalen Wirtschafts- und Standortpolitik.
Es ist die erklärte strategische Zielsetzung des Regierungsrates [ Vgl. Regierungsprogramm 2004 - 2007; Vorlage an den Landrat Nr. 2003 / 232 ] den kantonalen Wirtschafts- und Lebensraum mittels permanenter, aktiver Pflege der Standortfaktoren attraktiv, dynamisch und wettbewerbsfähig zu gestalten, seine Konkurrenzfähigkeit im Vergleich zu in- und ausländischen Standorten zu stärken und damit die Grundlage für eine erfolgreiche wirtschaftliche Tätigkeit im Kanton sowie die laufende Erneuerung der Volkswirtschaft sicherstellen zu können.
Die nachstehende Aufzählung vermittelt einen Eindruck über das breite und vielfältige Spektrum an einmaligen oder wiederkehrenden Fördermassnahmen, welche im Rahmen der kantonalen Wirtschaftsförderungspolitik in der jüngeren Vergangenheit zu Gunsten der Standortentwicklung eingesetzt und in den meisten Fällen auch aus den Mitteln des Wirtschaftsförderungsfonds finanziert wurden:
- Förderung des Unternehmertums durch Unterstützung der Gründerzentren Reinach (Business Parc) und Laufental.
- Stärkung des Wissens- und Forschungsstandortes durch eine Anschubsfinanzierung für ein neues ETH-Institut.
- Förderung von englischsprachigen Schulplätzen durch Unterstützung der Internationalen Schule in Reinach.
- Aufbau und Bereitstellung von Nachqualifizierungsangeboten für Berufsleute an den Hochschulen zur Erhaltung derer Qualifikationen.
- Ausbau der kundenorientierten Verwaltungs- und Beratungstätigkeit sowie der Erreichbarkeit zur administrativen Entlastung der Unternehmen.
- Unterstützung der Berufsschau Baselland zur Steigerung des Images und der Attraktivität der Berufslehre.
- Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Bereitstellung von Tagesbetreuungsplätzen für berufstätige Eltern.
Bei allen Massnahmen pflegt der Kanton aber grösstmögliche Zurückhaltung bezüglich Eingriffe in funktionierende Märkte, um das "Prinzip der gleich langen Spiesse" im Wettbewerb nicht zu verletzten.
7.4 Standortpromotion als partnerschaftliche Aufgabe
Die Positionierung des kantonalen und regionalen Wirtschaftsraumes Nordwestschweiz im In- und Ausland ist die Kernaufgabe der Wirtschaftsförderung beider Basel. Diese betreibt ein mittels Leistungsauftrag geregeltes, intensives Standortmarketing auf weltweit definierten Zielmärkten und unterstützt interessierte, vorwiegend aus dem Ausland stammende Unternehmen im Sinne eines "one Stop shop" bei der Umsetzung ihrer Ansiedlungspläne. Das dafür zur Verfügung stehende Dienstleistungsangebot umfasst die Vermittlung von spezifischen Informationen (etwa über verfügbare Gewerbe-, Büro- oder Laborflächen), betriebs-wirtschaftliche Beratung (Experten), Lotsendienste für die Einholung erforderlicher Bewilligungen oder die Klärung von Steuerfragen.
Die Wirtschaftsförderung beider Basel, 1996 gegründet als gemischtwirtschaftlicher Verein, wird partnerschaftlich durch die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt getragen und im Wesentlichen finanziert. Der breit abgestützten Trägerschaft gehören neben den beiden Kantonen auch die wichtigsten regionalen Wirtschaftsverbände (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) an, die sich ihrerseits mit kleineren Beträgen an der Finanzierung beteiligen. Die damaligen Kernüberlegungen, welche zu einer Auslagerung dieser zentralen Aufgabe der kantonalen Wirtschaftsförderung führten, sind heute unverändert gültig:
- Zielorientierte und wirkungsvolle Vermarktung und Bekanntmachung des Wirtschaftsstandortes Basel und damit implizit auch des Lebens- und Wirtschaftsraumes Baselland.
- Schaffung einer kompetenten Anlaufstelle für potenzielle Neugründer und -ansiedler aus dem In- und Ausland.
- Vermittlung von Informationen über den kantonalen Wirtschaftsraum sowie seiner Behörden und Institutionen.
- Effizienter und ökonomischer Mitteleinsatz durch Ausnutzung von „Economies of Scales" (Skalenerträge --> grössere Einheiten arbeiten effizienter und mit höherer Produktivität).
Diese Grundstrategie einer weitgehend integrierten Standortpolitik beider Basel (ohne Bestandespflege) hat sich bis heute grundsätzlich bewährt. Das Leistungsangebot in den Bereichen Standortmarketing, Anwerbung von neuen Unternehmen aus dem Ausland, Unterstützung von Neuansiedlungen und Neugründungen sowie Vermittlung von standortspezifischen Informationen ist auf die Bedürfnisse der beiden Kantone abgestimmt. Allerdings kann von der Wirtschaftsförderung beider Basel keine umfassende Verantwortung für eine aktive Standortpolitik übernommen werden. Sie muss eingebettet sein in ein Umfeld, in welchem verschiedene andere Akteure an einem Strick ziehen. Dies setzt entsprechend gute Verbindungen und eine Koordination mit den Wirtschaftsverbänden, mit einzelnen Unternehmen, anderen Institutionen und den kantonalen Verwaltungsstellen voraus. Erforderlich sind auch Verbindungen zu „Brückenköpfen" im Ausland (z.B. Botschaften und Konsulate, wirtschaftliche Vertretungen, aber auch zu ehemaligen Spitzenmanagern mit einem guten Beziehungsnetz, die für die Region etwas tun wollen). Nicht zu vergessen ist letztlich die Kooperation mit den übrigen Partnern in der Region, den anderen Kantonen und dem Bund.
Alle diese Netzwerke und Schnittstellen sind heute eingerichtet und funktionieren befriedigend. Regelmässige Kundenerhebungen belegen, dass das Qualitätsniveau stimmt und die Akzeptanz in der regionalen Wirtschaft vorhanden ist.
Über die messbaren Erfolge gibt die nachstehende „Fallstatistik" Auskunft. Danach hat die Wirtschaftsförderung beider Basel im Zeitraum von 2001 bis 2004 mir ihren Dienstleistungen massgeblich zur Ansiedlung oder Neugründung von insgesamt 81 Unternehmen mit 434 Arbeitsplätzen auf dem Kantonsgebiet beigetragen.
Fallstatistik 2001 - 2004 | 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | Total |
Ansiedlungen | 2 | 6 | 7 | 6 | 21 |
Neugründer / Zuzüger | 6 | 16 | 15 | 23 | 60 |
Arbeitsplätze | 87 | 136 | 138 | 73 | 434 |
Kapitalisierung
(gem. Handelsregister) |
612'000 | 1'075'000 | 2'176'000 | 2'921'480 | 6'784'480 |
Gesamthaft betrachtet entspricht der Leistungsausweis den Erwartungen des Regierungsrates. Es besteht deshalb kein Anlass, eine Rückführung dieses zentralen Teils der kantonalen Wirtschaftsförderungspolitik in Erwägung zu ziehen. Ein Alleingang wäre auch angesichts der wachsenden Bedeutung des funktionalen Wirtschaftsraumes Nordwestschweiz, des zunehmenden Konkurrenzkampfes der in- und ausländischen Standorte untereinander sowie der sich zunehmend verknappenden Staatsmittel nicht zweckmässig.
7.5 Bestandespflege als kantonale Aufgabe
Eine systematische Bestandespflege der ansässigen Unternehmen ist unerlässlich. Dabei sind die Betriebsbesuche und persönlichen Gespräche mit den Unternehmensverantwortlichen ein wichtiges Instrument. Der Bedeutung entsprechend hat der Regierungsrat diese Aufgabe, welche 1996 der Wirtschaftsförderung beider Basel übertragen worden war, 2001 wieder in den Verantwortungsbereich der kantonalen Verwaltung zurückgeführt. Die Bestandespflege ist im Grundsatz eine Aufgabe der gesamten Verwaltung über alle fünf Direktionen hinweg, spezifisch aber diejenige des Wirtschaftsdelegierten. Im Sinne eines "Key Account Managements" pflegt er eine enge Beziehung zur Baselbieter Wirtschaft, steht in regelmässigem Kontakt mit den wichtigsten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern innerhalb des Kantons und stellt die Vernetzung von öffentlicher Verwaltung und den im kantonalen Wirtschaftsraum ansässigen Unternehmungen sicher. Ergänzend dazu besucht der Regierungsrat jährlich 4 bis 6 Unternehmen, um sich vor Ort in persönlichen Gesprächen mit Firmeninhabern und Verwaltungsräten ein Bild über das wirtschaftliche Geschehen und die Qualität der Standortfaktoren machen zu können.
Zudem hat die Zahl der Anfragen einheimischer Unternehmen bei der Anlauf- und Kontaktstelle für Wirtschaftsfragen, welche ebenfalls beim Wirtschaftsdelegierten in der Abteilung Volkswirtschaft der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion angesiedelt ist, im Verlauf der letzten Jahre laufend zugenommen.
Es geht dabei häufig um Themenkreise wie Verfügbarkeit von Industrie- und Gewerbeflächen respektive -bauten, Mithilfe bei Finanzierungen oder allgemeine Beratung bei unternehmerischen Fragen. Wo erforderlich werden diese Anfragen verzugslos an die zuständigen Fachstellen innerhalb des Kantons, der Wirtschaftsförderung beider Basel, der Wirtschaftsverbände oder andere Institutionen des Wirtschaftsförderungsnetzwerkes zur Kontaktaufnahme und Folgebearbeitung weitergeleitet. Wo dies nicht möglich ist, erfolgt die Unterstützung direkt und aktiv durch den Wirtschaftsdelegierten im Sinne der Begleitung, der Wegbereitung oder der Koordination.
Die kantonale Wirtschaftsförderungsplattform ist damit eine wesentliche Schnittstelle zur öffentlichen Verwaltung und den kommunalen Behörden im Sinne einer zentralen Anlaufs-, Auskunfts-, Beratungs- und Koordinationsstelle ("one stop shop") sowie eines Türöffners ("gate opener").
Dabei zeigt sich, dass das Netzwerk unter den Unternehmungen, zwischen den Unternehmen und den Behörden sowie der öffentlichen Verwaltung zunehmend wichtiger wird. Nur so können Informationen und Erfahrungen ausgetauscht und Probleme rund um die Entwicklung von Unternehmen gelöst werden.
Die kantonale Wirtschaftsförderung und die beteiligten Partner in der öffentlichen Verwaltung werden sich künftig in der Netzwerkarbeit noch gezielter und umfassender engagieren.
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