Vorlage an den Landrat


4. Grundsätzliche Überlegungen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung

Ob die Wirtschaft unseres Kantons bzw. des Wirtschaftsraumes Nordwestschweiz erfolgreich ist oder nicht, hängt in erster Linie von der Leistungsfähigkeit der Unternehmen beziehungsweise der darin tätigen Personen ab. Die Aktivitäten des Staates haben lediglich komplementären Charakter. Der Staat hat einerseits die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu gestalten und andererseits die Anstrengungen der Wirtschaft in einzelnen Bereichen gezielt zu unterstützen. Für die Rahmenbedingungen sind verschiedene Sektoralpolitiken zuständig, deren Grundlagen in jeweils eigenen Rahmengesetzen geregelt sind. Für eine Optimierung der Rahmenbedingungen wird die Koordination der verschiedenen Sektoralpolitiken heute immer wichtiger.




4.1 Begriffliche Abgrenzung


Der Begriff der "Wirtschaftsförderung" wird sehr unterschiedlich interpretiert. Gemäss einer in der Lehre und Theorie häufig anzutreffenden, eng gefassten Definition subsumiert man unter "Wirtschaftsförderung" alle Massnahmen, welche auf Unternehmen wirken und über eine Intensivierung der unternehmerischen Tätigkeit zur wirtschaftlichen Stärkung einer Region beitragen sollen. Die zum Einsatz gelangenden Massnahmen oder Instrumente können dabei von Standort zu Standort sowohl in ihrer Art als auch in ihrer Einsatzintensität stark variieren.


Der Begriff wird heute jedoch in der Regel viel weiter gefasst: So versteht man heute unter moderner Wirtschaftsförderung in erster Linie Massnahmen für die Ansiedlung neuer und die Pflege bestehender Unternehmen. Dabei konzentrieren sich die Aktivitäten im Wesentlichen auf folgende Themenkreise:
- Standortmarketing (Promotion etc.);
- Bestandes- und Kontaktpflege (Vermittlung, Standortevaluationen, Projektbegleitung etc.);
- Förderung von Jungunternehmern (Gründungszentren, Beratungen etc.);
- Wissens- und Technologietransfer (Vermittlung, Unterstützung des Transferprozesses etc.);
- Innovationsförderung (Beratung, Vermittlung, Netzwerke);
- Clusterbildung;
- Tourismusförderung.




4.2 Wirtschaftsförderung als Teil der Wirtschaftspolitik


Der Kanton Basel-Landschaft ist weder ein abgeschlossener Wirtschaftsraum, noch kann er in allen wirtschaftspolitisch bedeutenden Bereichen selber entscheiden. Bei zahlreichen Aspekten, die für die Wirtschaft von grosser Bedeutung sind, besteht nur ein eingeschränkter Handlungsspielraum, weil der Bund diesbezüglich federführend ist.


Kantonale Wirtschaftspolitik ist nicht allein „Wirtschaftsförderung". Weitere Faktoren im Einflussbereich des Kantons sind für die Wirtschaft ebenfalls von grosser Bedeutung. So belegen verschiedene Studien zur Standortattraktivität eines Wirtschafts- und Lebensraumes, dass Aspekte wie Verfügbarkeit und Preis-Leistungsverhältnis qualifizierter Arbeitskräfte, Aufwand für und Dauer von Bewilligungsverfahren, Steuerbelastung von Unternehmen und Voraussehbarkeit respektive Berechenbarkeit des rechtlich-politischen Umfeldes zu den wichtigsten Standortfaktoren gehören. Damit sind unterschiedliche Politikfelder wie Bildung, Steuerwesen, Arbeitsmarkt, Verkehr, Bau- und Planungsrecht etc. angesprochen.


Alle Standortfaktoren werden unter dem Stichwort „Rahmenbedingungen" zusammengefasst. Deren ständige Verbesserung ist das oberste Ziel der kantonalen Wirtschaftspolitik. Die Wirtschaftsförderung selbst bildet einen zweiten Pfeiler mit instrumentellem Charakter, auf den nicht verzichtet werden kann.


Diese Einordnung verdeutlicht, dass die Wirtschaftsförderung als solche nicht allein und nur komplementär für die wirtschaftliche Entwicklung mitverantwortlich ist. Weder kann ihre Wirksamkeit an der Entwicklung des Volkseinkommens gemessen werden, noch kann sie ungünstige, suboptimale Rahmenbedingungen mit Geldleistungen an die Unternehmen kompensieren.




4.3 Handlungsrahmen der Wirtschaftsförderung


Strategisches Ziel der Wirtschaftsförderung Baselland ist es, mit dazu beizutragen, dass den Unternehmen in unserem Kanton attraktive Rahmenbedingungen für die Entwicklung ihrer unternehmerischen Geschäftstätigkeit angeboten werden können. Eine möglichst freie und ungehinderte Entfaltung unternehmerischer Aktivität ist eine der Grundvoraussetzungen für die positive Beeinflussung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums unserer Wirtschaftsregion und damit die Stärkung seiner Konkurrenzfähigkeit im in- und ausländischen Standortwettbewerb.


Die Wirtschaftsförderung bewegt sich heute in einem Spektrum, das sich von der allgemeinen Wirtschaftspolitik bis hin zur Förderung des spezifischen Unternehmensumfeldes bewegt. Sie muss sich sowohl als Querschnittsfunktion zwischen Steuer-, Infrastruktur-, Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik als auch als eigenständiges Politikfeld, welches mit gezielten Initiativen die Rahmenbedingungen für die unternehmerische Geschäftstätigkeit verbessert, verstehen.




4.4 Raumbezug der Wirtschaftsförderung


Die räumliche Ökonomie im internationalen Standortwettbewerb hat zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die Wirtschaftsförderung muss daher diese räumliche Dimension der Wirtschaft (geografische Lage von Produktion und Konsum, Topografie, Fläche, Distanz, Verkehrsverbindungen etc.) explizit berücksichtigen. Will die Wirtschaftsförderung weiterhin einen wirksamen Beitrag zur Wohlfahrt des Kantons bzw. der Region leisten, so hat sie die Volkswirtschaft in ihrer räumlichen Dimension zu betrachten und nicht nur als „Punkt-Wirtschaft" innerhalb der Kantonsgrenzen.


Es geht letztlich also darum, effiziente, regional ausgerichtete Funktionalräume zu gestalten, um im Standortwettbewerb mithalten zu können. Dabei erfährt die zentrale Zielsetzung der Wirtschaftsförderung, den Unternehmen attraktive Rahmenbedingungen für die Entwicklung der unternehmerischen Geschäftstätigkeit zu bieten, keine Beeinträchtigung.




4.5 Einfluss auf das Wirtschaftswachstum und die Innovationstätigkeit


Welchen Einfluss hat die Wirtschaftsförderung auf das Wirtschaftswachstum?


Gemäss Wachstumsbericht des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom April 2002 ist ein langfristiges, qualitatives Wirtschaftswachstum in der Schweiz praktisch ausschliesslich von der Steigerung der Arbeitsproduktivität abhängig.


Diese ihrerseits ist von verschiedenen, durch die Wirtschaftspolitik beeinflussbaren oder nicht/kaum beeinflussbaren Determinanten abhängig. Zu den nicht oder kaum beeinflussbaren Grössen gehören z.B. die geografische Lage, die politische Stabilität, die Rechtssicherheit, die soziale Sicherheit etc. Die durch die Wirtschaftspolitik beeinflussbaren Determinanten sind:
- die Rahmenbedingungen für unternehmerisches Handeln,
- der Staatshaushalt resp. die Finanzpolitik,
- die internationale Öffnung resp. die Aussenwirtschaftspolitik,
- das Humankapital resp. die Bildungspolitik,
- das Innovationssystem resp. die Innovationspolitik und
- die gesamtwirtschaftliche Stabilität resp. die Stabilisierungspolitik.


Wenig bis keinen Einfluss hat die kantonale Wirtschaftspolitik auf die Aussenwirtschaftspolitik und die gesamtwirtschaftliche Stabilität.


Somit können durch die kantonale Wirtschaftsförderungspolitik primär die Wachstumsdeterminanten Innovationspolitik, Rahmenbedingungen für unternehmerisches Handeln sowie teilweise der Faktor Bildungspolitik, vor allem im Bereich der Förderung von "Know-How-Netzwerken", beeinflusst werden.



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