Vorlage an den Landrat


12. Parlamentarische Vorstösse

12.1 Motion der FDP-Fraktion: Wirtschaftsförderungsgesetz den neuen Anforderungen anpassen ( 2001/065 )


Am 22. März 2001 reichte die FDP-Fraktion - im Zusammenhang mit der Beratung des damaligen Wirt-schaftsberichtes 2000 - eine Motion ein, die den Regierungsrat auffordert, das Wirtschaftsförderungsgesetz den neuen Anforderungen anzupassen. Am 31. Mai 2001 wurde der Vorstoss überwiesen. Er hat folgenden Wortlaut :


Stellungnahme des Regierungsrates:
Dem Anliegen der Motion wird mit dieser Vorlage entsprochen. Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Landrat, den Vorstoss als erfüllt abzuschreiben.




12.2 Postulat von Peter Brunner: Von der wirtschaftlichen Rand- zur Baselbieter Modellregion ( 2001/213 )


Mit dem Postulat "Von der wirtschaftlichen Rand- zur Baselbieter Modellregion" von Peter Brunner, überwiesen am 13. Dezember 2001, wird der Regierungsrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, staatlichen Bildungsinstitutionen, der Privatwirtschaft und kompetenten Persönlichkeiten aus Politik, Finanz und Wirtschaft, in den einzelnen Wirtschaftsregionen des Kantons "Start-Up-Initiativen" und -Zentren, wie z.B. der "Business Parc" in Reinach, das "Innovationszentrum" in Allschwil oder die "Erfindungs-Verwertung AG", aktiv gefördert werden können. Der Vorstoss hat folgenden Wortlaut :


Stellungnahme des Regierungsrates:


Zwischen der Motion 2002/099 "zur Förderung des Business Parc Reinach und ähnlich gelagerter Projekte" und dem vorliegenden Postulat besteht eine enge thematische und inhaltliche Verknüpfung. Das zentrale Anliegen beider Vorstösse ist auf eine gezielte Förderung von "Start-up"- respektive Gründerzentren ausgerichtet. Dabei soll der Kanton im Rahmen seiner Wirtschafts- und Wirtschaftsförderungspolitik eine aktive Rolle einnehmen.


Der volkswirtschaftliche Nutzen von Gründerzentren, die Bedeutung von "Business Parcs" nach dem Modell von Reinach für den kantonalen Wirtschaftsraum sowie die Rolle des Kantons und dessen Förderungspraxis werden im folgenden Abschnitt 12.3 ausführlich erläutert. Die Erwägungen zum vorliegenden Postulat erfolgen deshalb in ergänzendem Sinne und nehmen Bezug auf die heutige Standortattraktivität des kantonalen Wirtschafts- und Lebensraumes im Allgemeinen und die aktuelle wirtschaftspolitische Haltung und Ausrichtung des Regierungsrates zur Stärkung und Verbesserung der bestehenden Standortqualität im Besonderen.


Der Kanton Basel-Landschaft ist heute ein moderner, gesunder, lebendiger und attraktiver Kanton mit einer hohen Standortgunst. Er zählt heute zu den stärksten und grösseren Wirtschaftskantonen. Eingebunden in die zweitstärkste Wirtschaftsregion der Schweiz verfügt er über eine im Grossen und Ganzen gesunde Wirtschaftsstruktur mit hoher Arbeitsproduktivität und Wertschöpfung, welche seine Leistungsfähigkeit prägen und ihm ein seit Jahren anhaltendes, stabiles und schweizweit überdurchschnittliches Wachstum ermöglichen.


Sowohl die Wirtschaftskraft als auch die Standortqualität des Kantons Basel-Landschaft werden vom Regierungsrat insgesamt als positiv beurteilt. In seiner Einschätzung bestätigt sieht er sich auch durch verschiedene Standortanalysen aus jüngerer Vergangenheit. So wurde der Kanton Basel-Landschaft durch die renommierte internationale Ratingagentur "Standard & Poor's" nach 2004 auch im laufenden Jahr erneut mit dem begehrten "Triple A" eingestuft. Als "überdurchschnittlich gut" bewertete die Credit Suisse im vergangenen Jahr die kantonale Standortqualität, zeigte aber auch in ihrer Studie deutlich auf, wo konkrete Handlungsbedürfnisse anstehen. In dieser breit angelegten Standortstudie belegte der Kanton Basel-Landschaft mit diesem Prädikat Rang neun unter allen Schweizer Kantonen. Schliesslich gelangt auch die Basel Economics AG (BAK) bei ihren Analysen im Rahmen des Projektes "International Benchmark Forum" zu ähnlichen Ergebnissen.


Geprägt wird diese hohe Standortgunst im Wesentlichen durch folgende Faktoren:
- Geographische Grenzlage im "Herzen Europas";
- nationale und internationale Erreichbarkeit und Qualität des öffentlichen Verkehrsangebotes;
- ausgewogene Branchen- und Unternehmensstruktur (Grossunternehmen - KMU);
- wertschöpfungsstarke Wirtschaftsmotoren (chemisch-pharmazeutische Industrie, Medizinaltechnik);
- hoch entwickelter und innovativer Clusteransatz für die Schlüsselbranche Life Sciences;
- qualitativ hoch stehender und international ausgerichteter Forschungsplatz mit Innovationsdynamik;
- flexibler Arbeitsmarkt mit qualifizierten Fachkräften;
- hohes Bildungsniveau mit einem umfassenden und gut entwickelten Bildungsangebot;
- starke Verflechtung und Vernetzung mit dem regionalen und trinationalen Wirtschaftsraum;
- überschaubare, effiziente, kundenorientierte Verwaltungsstrukturen und rasche Bewilligungsverfahren;
- Voraussehbarkeit und Berechenbarkeit von rechtlichen und politischen Veränderungen;
- ausgezeichnete Lebens- und Wohnqualität mit hohem Sicherheitsstandard.


Angesichts dieser erfreulichen Ausgangslage und den viel versprechenden Zukunftsperspektiven für die Weiterentwicklung des kantonalen Lebens- und Wirtschaftsraumes scheint der Begriff "wirtschaftliche Randregion" im Titel des Postulates kaum zutreffend. Die Bezeichnung "wirtschaftliche Modellregion" erscheint dem Regierungsrat geeigneter, die vorherrschende Situation zu charakterisieren, denn der kantonale Wirtschaftsraum verfügt über einige Vorzüge, die ihn im landesweiten Vergleich auszeichnen und ihn deswegen von anderen Kantonen deutlich abgrenzen. Der Regierungsrat ist deshalb seit Jahren bestrebt, diese die Standortgunst prägenden Vorteile im Rahmen seiner Standort- und Wirtschaftspolitik mit gezielten Aktivitäten konsequent weiter zu entwickeln und auszubauen.


In jüngerer Zeit wurden in diesem Kontext mit gezielten Massnahmen Schwerpunkte in folgenden Handlungsfeldern gesetzt:

Diese nicht abschliessende Zusammenstellung verdeutlicht den klaren Willen des Regierungsrates, mit einer aktiven Wirtschafts- und Standortpolitik bestehende Vorteile noch besser zu nutzen, erkannte Schwächen abzubauen, Synergien auszulösen und Potentiale auszuschöpfen mit dem strategischen Ziel, die Standortgunst des Kantons Basel-Landschaft laufend zu stärken, die Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandortes weiter zu steigern und damit seine langfristige Attraktivität sicherzustellen und ihn im nationalen wie internationalen Standortwettbewerb als eine der wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsregionen zu positionieren.


Mit der Neuausrichtung des Wirtschaftsförderungsgesetzes werden die grundlegenden Voraussetzungen geschaffen, damit der Regierungsrat auch weiterhin seine Standort- und Wirtschaftspolitik mit gezielten Massnahmen im Rahmen der Wirtschaftsförderung flankierend unterstützen kann. Dazu gehört auch die Förderung von "Business Parcs" respektive "Start-up"-Zentren auf dem Kantonsgebiet.


Dem Anliegen des parlamentarischen Vorstosses wird somit Rechnung getragen. Der Regierungsrat bean-tragt deshalb dem Landrat, diesen Vorstoss als erfüllt abzuschreiben.




12.3 Motion zur Förderung des Business Parcs Reinach und ähnlich gelagerter Projekte ( 2002/099 )


Eine Förderung des "Business Parcs" Reinach und ähnlich gelagerter Projekte beantragen die Landräte Paul Schär (FDP), Jörg Krähenbühl (SVP), Urs Hintermann (SP) und Urs Baumann (CVP) mit ihrer Motion vom 18. April 2002. Der Regierungsrat hat den Vorstoss am 14. November 2002 als Postulat entgegen-genommen. Es hat folgenden Wortlaut :


Stellungnahme des Regierungsrates:


Der "Business Parc" hat sich seit Inbetriebnahme im Jahr 1999 zu einem gesamtschweizerisch viel beachteten und gefragten Kompetenzzentrum für "Start-up" Unternehmungen entwickelt. In seiner damaligen Beurteilung hinsichtlich des ersten Förderungsantrages kam der Regierungsrat zum Schluss, dass die Schaffung von regionalen "Business Parcs" mit einer Ausrichtung auf eine mittelfristige Betreuung von Jungunternehmen wegen der erneuernden Bestandesentwicklung von volkswirtschaftlichem Nutzen sei und die Aufgaben der Wirtschaftsförderung beider Basel (Neuansiedlung und Beratung von Jungunternehmen) sowie des kantonalen Wirtschaftsdelegierten (u.a. Bestandespflege) gleichermassen komplementär zu ergänzen vermag. Aufgrund dieser Einschätzung befürwortete er zur Mitfinanzierung der Startphase aus den Mitteln des Wirtschaftsförderungsfonds eine finanzielle Anschubsunterstützung in der Höhe von 100'000 Franken, welche er Ende 2002 in Form von jährlichen gestaffelten Beiträgen für den Zeitraum 2002 bis 2005 von insgesamt 300'000 Franken erneuerte.


Der Regierungsrat sieht sich heute in seiner damaligen Einschätzung bestätigt und nimmt mir grosser Freude und Genugtuung zur Kenntnis, dass bis Ende 2004 von den mittlerweile rund 40 "Start-up Unternehmen" die seit Bestehen des "Business Parc" als Mitglied aufgenommen wurden, 110 meist hoch qualifizierte Arbeitplätze geschaffen wurden und keiner dieser Betriebe Konkurs anmelden musste. Dieser Erfolg ist umso bemerkenswerter, weil erfahrungsgemäss über 50 Prozent aller Neugründungen im Verlauf der ersten drei Jahre scheitern und ihren Betrieb wieder aufgeben müssen.


Das Hauptziel jedoch, die Erreichung der Eigenwirtschaftlichkeit, liess sich trotz grosser Anstrengungen bis heute nicht verwirklichen. Der operative Kostendeckungsgrad hat sich zwar durch eine steigende Mitglieder-zahl, eine sinkende Leerstandsquote, betriebsüberspannende Prozessoptimierungen und Straffung der Betriebskosten im Verlauf der letzten Jahre stetig und deutlich verbessert. Die Ertragskraft der angebotenen Dienstleistungen zeigte sich aber als zu schwach, um die anfallenden Kosten decken zu können. Der „Business Parc Reinach" wird deshalb auch weiterhin auf externe finanzielle Unterstützung angewiesen sein.


Lokalisierung des Förderungsbedarfes


Von den insgesamt drei Geschäftsfeldern des „Business Parc" Reinach arbeiten deren zwei weitgehend kostendeckend. Während die Betriebsbereiche „Infrastrukturvermietung" und „Mitgliederberatung und -dienste" sich aus den Erträgen der Mitgliederfirmen für diese beanspruchten Dienstleistungen finanzieren lassen, können die Aufwendungen der so genannten „Vorgründungsberatung" zu Gunsten potentieller Gründungswilliger auf diese kaum abgewälzt werden.


Eine direkte Verrechnung dieser Kosten nach dem Verursacherprinzip und auf Vollkostenbasis wäre theoretisch möglich, praktisch aber kaum durchführbar. Angesichts dieser Kostenpflicht würden diese Dienstleistungen von gründungswilligen Bewerberinnen und Bewerber nur noch marginal nachgefragt. Vielmehr sähen sich die meisten von ihnen zu einem riskanten „Alleingang auf eigene Faust" veranlasst und damit der grossen Gefahr ausgesetzt, entweder zu einem frühen Zeitpunkt „Schiffbruch" zu erleiden oder aber ihre Geschäftsidee entmutigend wieder fallen zu lassen.


Als weiterer Lösungsansatz könnte die Gewährung eines zinsbegünstigten, rückzahlbaren Darlehens im Umfang der durch die beanspruchten Leistungen verursachten Kosten in Betracht gezogen werden. Diese Möglichkeit wäre in ihrer Anwendung denkbar für Unternehmen, die im „Business Parc" Aufnahme finden. Sie ist aber aus ähnlichen Überlegungen kaum umsetzbar. Gerade in den ersten Betriebsjahren ist die Ertragskraft junger Unternehmen äusserst limitiert. Die erarbeiteten Mittel müssen in der Regel sofort wieder reinvestiert werden, was den finanziellen Handlungsspielraum für eine Rückzahlung und Verzinsung dieses Darlehens zusätzlich einschränkt.


Als weitere denkbare Alternative könnte sich auch die Quersubventionierung mit Ertragsüberschüssen aus den kostendeckend arbeitenden Geschäftsfeldern anbieten. Dafür müssten aber die Miet- und Dienstleistungspreise dieser Bereiche substanziell erhöht werden, um deren Ertragskraft zu stärken. Diese kommerzielle Preisgestaltung würde aber der eigentlichen Förderungsphilosophie sowie dem heutigen Modellansatz und der darauf abgestimmten Zweckausrichtung des "Business Parcs" diametral widersprechen. Auch die Weiterführung dieses "Start-up" Zentrums wäre mittelfristig mit dieser betrieblichen Ausrichtung wegen rückläufiger Nachfrage kaum mehr sicherzustellen, weil viele bestehende und potentielle Jungunternehmen sich ein teureres Produktionsumfeld gar nicht mehr leisten können.


Bedeutung und Nutzen für die kantonale Volkswirtschaft


Unternehmensneugründungen spielen als „Zulieferer" neuer Arbeitsplätze mit hohen Qualifikationsan-forderungen gesamtwirtschaftlich eine bedeutende Rolle. Sie sind ein zentraler Bestandteil der wirtschaft-lichen Dynamik und Entwicklung eines Wirtschaftsraumes. Neugründungen beeinflussen mit ihrer hohen Innovations- und Anpassungsfähigkeit den volkswirtschaftlichen Strukturwandel und damit die erwünschte Erneuerung der wirtschaftlichen Substanz eines Wirtschaftsraumes. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag an den Innovationswettbewerb, wirken aber auch allfälligen Wettbewerbsverzerrungen und Monopolisierungstendenzen entgegen. Sie sichern eine grosse Produkte- und Dienstleistungsvielfalt und eine kundennahe Versorgung der Verbraucher, schliessen bestehende Marktlücken, schaffen neue Arbeitsplätze und gewährleisten eine erwünschte und für die wirtschaftliche Stabilität erforderliche Branchen- sowie Unternehmensvielfalt.


Die volkswirtschaftliche Relevanz von Unternehmungsgründungen ist in der Schweiz angesichts der Wachstums- und Innovationsschwäche, aber auch der aktuellen konjunkturellen Situation in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Die Förderung des Unternehmertums entwickelt sich daher auf allen staatspolitischen Ebenen immer mehr zu einem wirtschaftspolitisch bedeutungsvollen Handlungsfeld. Ein akuter, genereller Handlungsbedarf lässt sich aber aus der Betrachtung der Gründungsdynamik nicht ableiten. Diese entspricht nach wie vor dem OECD [ Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ] - Durchschnitt. Auch im Kanton Basel-Landschaft kann angesichts einer seit 1988 jährlich steigenden Anzahl im Handelsregister eingetragener Betriebe nicht von einem "generellen" Gründungsdefizit gesprochen werden [ Statistisches Amt Basel-Landschaft (2004), Statistisches Jahrbuch 2004, Liestal: S. 107 ]. Immerhin hat sich in der Zeitspanne von 1988 bis 2003 der Unternehmensbestand um über 80 Prozent von 7'254 auf 13'125 Betriebe erhöht.


Augenfällig ist aber, dass sich die Gründungsdynamik im Vergleich zu anderen Ländern wie den USA und einigen europäischen Ländern doch schwächer entwickelt. Die Gründe dafür sind schwierig zu ermitteln. Generell lässt sich feststellen, dass die Risikobereitschaft für eine unternehmerische Tätigkeit, aber auch der gesellschaftliche Stellenwert einer wirtschaftlichen Selbstständigkeit, im Verlauf der letzten drei Jahrzehnte sukzessive gesunken sind.


Gemäss einer Studie des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco) [ Arvanitis/Marmet (2001), Unternehmungsgründungen in der Schweizer Wirtschaft, Strukturberichterstattung Nr. 4 (seco), Bern. ] dürften diese Attraktivitätsbeein-trächtigungen massgeblich von folgenden Faktoren beeinflusst sein: Individuelle Qualifikationsengpässe, Schwierigkeiten bei der Gründungsfinanzierung, Steuerbelastung und administrative Hemmnisse.


Gründungs-, Innovations- und Technologiezentren leisten einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Überwindung solcher Gründungshemmnisse und -hindernisse. Mit ihrer Infrastruktur, ihren Dienstleistungen, ihrer Expertise und ihrem Zugang zu unternehmerischen, technischen und wissenschaftlichen Netzwerken unterstützen und begleiten sie Jungunternehmerinnen und Jungunternehmern auf ihrem anforderungsreichen, risikovollen und beschwerlichen Weg in die Selbständigkeit. In der Funktion eines volkswirtschaftlichen "Geburtshelfers" leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Förderung des Unternehmertums und legen damit ein solides Fundament für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung in einem Wirtschaftsraum.


Die Praxis zeigt aber, dass die in der Regel limitierte Ertragskraft solcher Institutionen nicht ausreicht, um einen sich selber finanzierenden Betrieb gewährleisten zu können. Alle der rund 20 bedeutendsten inländischen und grenznahen Technologie- und Gründerzentren wurden und werden in irgendeiner Form mit öffentlichen Beiträgen von Gemeinden, Kantonen oder Wirtschaftsförderungsorganisationen alimentiert. Als wichtiges Standbein erweisen sich aber auch private Akteure, Gönner, Wirtschaftsverbände und Unternehmen, die mit substanziellen Beiträgen oder spezifischen Dienstleistungen diese Organisationen flankierend unterstützen. Diese Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, öffentlicher Verwaltung und Gesellschaft, konzipiert nach dem Modell einer so genannten "Private Public Partnership" hat sich allerorts bewährt und sich als eigentlicher Erfolgsfaktor für die Entwicklung dieser Organisationen heraus kristallisiert, so auch beim "Business Parc" in Reinach.


Für den Kanton Basel-Landschaft ist die Existenz dieser Organisation aber auch in weiterer Hinsicht äusserst vorteilhaft: Durch die intensive Zusammenarbeit mit weiteren Institutionen wie Fachhochschulen, Universitäten etc. ist der "Business Parc" Teil eines regionalen Netzwerkes, von dem die angesiedelten Jungunternehmen massgeblich profitieren. Mit seiner Ausrichtung auf eine mittelfristige Betreuung von Jungunternehmerinnen und Jungunternehmern, ergänzt er im Sinne einer erneuernden Bestandesentwicklung der kantonalen Volkswirtschaft und der Stärkung ihrer Innovationskraft und damit ihrer Wettbewerbsfähigkeit sowohl die Arbeit der Wirtschaftsförderung beider Basel (Neuansiedlung und Beratung von Jungunternehmen) als auch diejenige des kantonalen Wirtschaftdelegierten (u.a. Bestandespflege) gleichermassen.


Förderungskonzept für "Business Parcs" im Kanton Basel-Landschaft


In Anlehnung an die bisherige Förderungspraxis und in Anerkennung des volkswirtschaftlichen Nutzens der Zweckausrichtung eines Geschäftsmodells am Beispiel des "Business Parc" Reinach erscheint es dem Regierungsrat zweckmässig, die Schwerpunkte für eine zukünftige finanzielle Förderung von neuen oder bestehenden Institutionen im Rahmen der kantonalen Wirtschaftsförderungspolitik wie folgt anzusetzen:
- Impulsförderung im Sinne einer einmaligen Anschubsfinanzierung,
- Gezielte, zweckgebundene Betriebskostenbeiträge zu Gunsten einer umfassenden und vertieften Vorgründungsberatung.


Die Bemessung dieser Förderungsbeiträge sollte sich dabei an folgenden Kriterien ausrichten:




Förderungsausrichtung, -umfang sowie die entsprechenden Leistungskriterien zur Bemessung und Festlegung der Förderungsleistung sind in einem Leistungsvertrag festzuhalten und im Einzelnen zu spezifizieren.


Aktuelle und zukünftige Förderungspraxis im Kanton Basel-Landschaft


Es ist dem Regierungsrat ein wichtiges Anliegen, im Rahmen seiner wirtschaftsförderungspolitischen Möglichkeiten die Entstehung und den Fortbestand solcher Institutionen im kantonalen Wirtschaftsraum auch weiterhin mit geeigneten und gezielten Massnahmen flankierend zu unterstützen und damit einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung des Strukturwandels und zur Förderung des Unternehmertums zu leisten.


Aus diesem Grund hat er am 30. August 2005 in Anlehnung an das dargestellte Förderungskonzept auf Empfehlung der Konsultativkommission für das Wirtschaftsförderungsgesetz beschlossen, den "Business Parc" Reinach auch in den kommenden vier Jahren finanziell zu unterstützen und ihm für seine erbrachten Beratungsdienstleistungen im Bereich der Vorgründungsphase einer Neuunternehmung einen jährlichen Beitrag aus den Mitteln des Wirtschaftsförderungsfonds in der Höhe von maximal 150'000 Franken auszurichten.


Am 10. Mai 2005 wurde nun auch im Laufental ein Verein "Business Park Laufental" gegründet, der sich zum Ziel gesetzt hat, in enger Zusammenarbeit mit dem "Business Parc" in Reinach, ein Gründerzentrum für "Start-up" Unternehmen aufzubauen. Primäre Aufgabe des Vereins ist es, die strukturellen, rechtlichen, und finanziellen Grundlagen für die Betriebsaufnahme des Zentrums vorbreitend sicherzustellen und den Verein sobald als möglich in eine Stiftung zu überführen. Die Aufnahme der ersten Mitglieder ist im Januar 2006 vorgesehen. Das Betriebsmodell des "Business Park Laufental" orientiert sich am erfolgreichen Vorbild des "Business Parc" Reinach. Damit die Dienstleistungen kostengünstig angeboten werden können, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den beiden Gründerzentren in den Bereichen Geschäftsführung und Beratungsdienstleistungen vorgesehen.


Ebenfalls am 30. August 2005 hat der Regierungsrat auf Empfehlung der Konsultativkommission für das Wirtschaftsförderungsgesetz beschlossen, dieses Projekt mit einer einmaligen, nicht rückzahlbaren Anschubsfinanzierung in der Höhe von 300'000 Franken zu unterstützen und für die kommenden vier Jahre einen jährlichen Förderbeitrag von maximal 60'000 Franken zu Gunsten der erbrachten Dienstleistungen im Bereich der Vorgründungsberatung für angehende Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer auszurichten.


Mit dieser Gesetzesvorlage und der klar formulierten und gezielten Förderungspraxis für "Business Parks" auf dem Kantonsgebiet wird dem Anliegen der Motion entsprochen.


Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Landrat, den Vorstoss als erfüllt abzuschreiben.




12.4 Postulat der SP-Fraktion: Für eine aktive Industriepolitik ( 1999-245 )


Das damals als dringlich eingestufte Postulat wurde am 25. November 1999 von der SP-Fraktion eingereicht und vom Regierungsrat gleichentags entgegengenommen. Es hat folgenden Wortlaut :


Vorbemerkungen des Regierungsrates:


Zusammen mit den gewerblichen KMU bilden die kantonalen Industriebetriebe nach wie vor das Rückgrat des sekundären Sektors. Die Leistungen dieser Unternehmen sind zudem auch hinsichtlich ihrer Forschungs- und Entwicklungs-, aber auch Ausbildungstätigkeit von erheblicher volkswirtschaftlicher Relevanz. Sie leisten damit einen ganz wesentlichen Beitrag zum gesamtwirtschaftlichen Ergebnis und damit zur Wohlfahrt unseres Kantons.


Der Regierungsrat hat aus den dargelegten Gründen grösstes Interesse, den kantonalen Wirtschaftsraum als Standort für Industriebetriebe auch weiterhin attraktiv zu halten, und im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten über die Standortqualität geeignete Attraktivitätsverbesserungen zu erwirken. Diese Absicht bringt auch gleichzeitig die Zielsetzung zum Ausdruck, den kantonalen Wirtschaftsraum für Neuansiedlungen im industriellen Bereich weiterhin wettbewerbsfähig zu halten.


Der Regierungsrat ist sich der Schwierigkeiten industriell ausgerichteter Betriebe angesichts steigendem Wettbewerbs- und Preisdruck bewusst und beobachtet die Entwicklung genau. Je nach branchenmässiger Ausrichtung und marktwirtschaftlicher Orientierung präsentiert sich die Situation indessen unterschiedlich. Stark gefordert sind vor allem Betriebe mit wertschöpfungsschwächeren Tätigkeiten und vollständiger Binnenmarkt-Ausrichtung, wie zum Beispiel die Baubranche, oder aber jene mit überwiegender Exportorientierung, wie zum Beispiel die Papierindustrie sowie die Industrie- und Feinchemikalienbranche.


Bis 2003 blieb unser Wirtschaftsraum von einem eigentlichen Strukturwandel weitgehend verschont, während dieser "Tertialisierungsprozess" europa- und landesweit seit einigen Jahren zu starken Strukturbereinigungen führte. Nach wie vor ist der Anteil industrieller Arbeitsplätze in der kantonalen Wirtschaft mit über 30 Prozent deutlich höher als der schweizerische Durchschnittswert. Dies lässt vermuten, dass am Produktionsstandort Baselland, infolge eines anhaltenden Wettbewerbs- und Kostendrucks auf vor allem industrielle Arbeitsplätze, in den kommenden Jahren weitere Verlagerungsprozesse ausgelöst werden.


Dieses an für sich normale Phänomen der wirtschaftlichen Veränderung und Dynamik ist nichts Negatives. Vielmehr ist gerade ein kontinuierlicher Strukturwandel Kennzeichen für eine zunehmend arbeitsteilige Wirtschaft und für die Steigerung des Wohlstandes. Eine permanente Erneuerung sowie Modernisierung einer Volkswirtschaft ist somit wünschenswert, ja letztlich sogar überlebensnotwendig. Die wirtschaftliche Entwicklung über die letzten Jahrhunderte hinweg führte von einer agrarisch geprägten Wirtschaftsstruktur, über die Industriegesellschaft bis hin zu einer Dienstleistungsgesellschaft. Eine Volkswirtschaft ist somit einem dauernden Wandel unterworfen, der massgeblich vom technologischen Fortschritt, einer Verschiebung von Konsumentenpräferenzen und einer wachsenden Exportorientierung getrieben wird. Vor allem für eine kleine, offene, rohstoffarme Volkswirtschaft ist diese Anpassungsfähigkeit evident.


Worin liegen nun die Rolle des Staates und die Aufgaben einer Wirtschafts- respektive Wirtschafts-förderungspolitik?


Strukturwandel ist - ob politisch gefördert oder gebremst - immer ein Kennzeichen einer gut funktionieren-den Marktwirtschaft. Er ist Basis für Wohlstand und Wachstum. Bei intaktem Wettbewerb vollzieht er sich problemlos in Form von technologischem Fortschritt und meist unbeachtet von Politik und Medien. Erfolgt allerdings ein heftiger und rascher Wandel, kann er die Anpassungskräfte der Märkte temporär überfordern. Grössere Betriebsschliessungen, Massenentlassungen, soziale und politische Spannungen sowie mediale Ereignisse sind die Folgen. Finden die freigesetzten Arbeitskräfte keine sofortige Beschäftigung, werden nicht nur Bedenken über die erneuernde Wirkung des Strukturwandels geäussert, sondern auch Zweifel an der Kraft der Marktwirtschaft zur Selbsterneuerung gehegt. Der Ruf nach staatlichem Handeln zur Verhinderung zukünftiger Krisen wird laut.


Die Wirkung staatlicher Interventionen im Rahmen einer eigentlichen Industriepolitik und in Form von strukturpolitischen Massnahmen ist aber begrenzt und volkswirtschaftlich vor allem langfristig kaum nachweisbar.


Der Regierungsrat sieht aufgrund der fehlenden wirtschaftspolitischen Legitimation keinen Handlungsbedarf für die Ausarbeitung und Umsetzung eines eigenständigen industriepolitischen Gesamtkonzeptes im eigentlichen Sinne. Eine diesbezügliche Initiative könnte lediglich vom Bund ausgehen. Eine flankierende Unterstützung durch den Kanton Basel-Landschaft im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten wäre in einem solchen Fall denkbar.


Der Regierungsrat erachtet es aus ordnungspolitischen Überlegungen auch nicht als wünschenswert, betroffene Unternehmen direkt mit finanziellen Mitteln zu unterstützen.


Aus diesen Erkenntnissen lässt sich folgern, dass sich die kantonale Wirtschafts- und Standortpolitik - statt aktiv den Strukturwandel beeinflussen zu wollen - auf die Schaffung von attraktiven und konkurrenzfähigen Rahmenbedingungen konzentrieren muss. Konkret heisst das: es sind Standortvoraussetzungen zu schaffen, die die erforderlichen Anpassungsprozesse erleichtern, die den Unternehmen ein flexibles Handeln gestatten und die rasche Anpassung der Qualifikationen von Arbeitskräften an den wirtschaftlichen Wandel ermöglichen und begünstigen.


Zu den einzelnen konkreten Anliegen nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung:


a) die bestehende Bestandesaufnahme über die regionale Wirtschaft zu vertiefen.


Stellungnahme des Regierungsrates:


Der landesweit zweitstärkste Wirtschaftsraum Nordwestschweiz rückte in den vergangnen Jahren wegen seiner überdurchschnittlichen Leistungsfähigkeit, seiner Wachstumsdynamik, der landesweiten Bedeutung seiner Wachstumsmotoren und seiner trinationalen Verflechtung immer stärker ins Rampenlicht wirtschaftsstatistischer und -analytischer Beobachtungen. Daraus hervorgegangen sind zahlreiche wertvolle und aussagekräftige Studien und Analysen, die die volkswirtschaftlichen Strukturen und Indikatoren dieses Wirtschafts- und Lebensraumes in allen Ausprägungen erfassen, Entwicklungen messen, Veränderungen dokumentieren und letztlich die Güte der Indikatoren anhand von Vergleichen mit anderen Wirtschaftsregionen ermitteln und kommentieren. Einzelne Forschungs- und Analyseorganisationen, wie die BAK Basel Economics AG und die Research & Consulting Abteilung der Credit Suisse haben in jüngerer Zeit damit begonnen, aus ihren Feststellungen, konkrete Politikempfehlungen abzuleiten und damit ein breiteres Zielpublikum anzusprechen.


Die kantonale Verwaltung verfügt heute über eine breite, facettenreiche und aussagekräftige Dokumentation an volkwirtschaftlichen Informationen zur Erarbeitung einer regelmässigen Berichterstattung über die volkswirtschaftliche Lage und die Standortqualität sowie der Grundlagen für die Gestaltung der Planungsprozesse in den jeweiligen Politikbereichen. Stellvertretend dafür seien nachfolgend die wichtigsten Informations- und Datenquellen aufgeführt:

Diese auszugsweise Zusammenstellung verdeutlicht das breite Spektrum und die grosse Vielfalt an wissenschaftlich fundiertem und qualitativ hoch entwickeltem Informationsmaterial, welches den Entscheidungsträgern als Grundlage für die Planung und Gestaltung ihrer politischen Arbeit zur Verfügung steht.


Das Teilanliegen des Vorstosses dürfte nach Auffassung des Regierungsrates damit ausreichend erfüllt sein.


b) Instrumente zur Früherkennung von Problemen zu erarbeiten


Stellungnahme des Regierungsrates:


Ein zentraler Bestandteil der Führungsverantwortung liegt in der Schaffung eines indikativen, aussagekräftigen und letztlich verlässlichen Frühwarnsystems, um ungünstige Entwicklungen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt erkennen oder abschätzen, Problembereiche lokalisieren, erforderliche Kurskorrekturen vornehmen und letztlich geeignete (Gegen-) Massnahmen ergreifen und einleiten zu können.


Der Regierungsrat hat im Sinne dieses Teilaspektes des Vorstosses im Verlauf der vergangenen Jahre mit entsprechenden Massnahmen sein Dispositiv mit verschiedenen Gefässen und institutionalisierten Prozessen gezielt weiter entwickelt und ausgebaut.


Ein analytischer Teil, basierend auf den Erkenntnissen und Folgerungen des vorgängig erläuterten Berichtsportfolios, ermöglicht es den politischen Entscheidungsträgern, ausgehend von der Analyse bestehender Strukturen und Entwicklungen unserer kantonalen Volkswirtschaft zukünftige Veränderungen frühzeitig zu erkennen und daraus mögliche Handlungsfelder politischer Tätigkeit abzuleiten.


Im operativen Bereiche hat der Regierungsrat die Instrumentalisierung seines Kontakt- und Informationsnetzwerkes mit folgenden Massnahmen erweitert und ausgebaut:
- Schaffung einer regierungsrätlichen Wirtschaftsdelegation.
- Firmengespräche/Betriebsbesuche durch den Gesamtregierungsrat oder die Wirtschaftsdelegation.
- Regelmässige Kontaktgespräche zwischen Regierungsrat und Wirtschaftsverbänden.
- Periodische gemeinsame Regierungsratssitzung mit dem Kanton Basel-Stadt.
- Führung einer "Watch List" im Sinne eines institutionalisierten Informationsgefässes im Rahmen der wöchentlichen Regierungsratssitzung enthaltend aktuelle oder mögliche aussergewöhnliche Problemstellungen von kantonaler/überregionaler Bedeutung.
- Rückführung der Bestandespflege in die Verantwortung der kantonalen Verwaltung.
- Verstärkung der personellen Ressourcen bei der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion durch Schaffung der Stelle eines Wirtschaftsdelegierten.
- Laufende Rückmeldung der Wirtschaftsförderung beider Basel hinsichtlich der Qualitätsbeurteilung kantonaler/regionaler Standortfaktoren durch ausländische Unternehmen.
- Direkte Betreuung der wichtigsten kantonalen Arbeitgeber durch den kantonalen Wirtschaftsdelegierten.
- Einsitznahme des Vorstehers der Finanz- und Kirchendirektion in die Konsultativkommission für das Wirtschaftsförderungsgesetz.


Aufgrund seiner bisherigen Erfahrungen gelangt der Regierungsrat zum Schluss, dass sich das bestehende Frühwarnsystem bewährt hat. Die instrumentelle Ausgestaltung liefert die gewünschten Ergebnisse und erlaubt eine permanente und umfassende Rundumsicht, um Problembereiche frühzeitig mit einer vernünftigen Vorwarnzeit erkennen und lokalisieren zu können.


Für die Bewältigung plötzlicher und unvorhersehbarer Führungs- und Wirtschaftskrisen haben die Erfahrungen vergangener Jahre gezeigt, dass die bedarfsgerechte Zusammenstellung einer ad-hoc Arbeitsgruppe ein geeignetes Instrument darstellt, um problembezogen vorgehen und die erforderlichen Massnahmen verzugslos sowie gezielt ergreifen zu können. Weiter steht dem Regierungsrat der Kantonale Krisenstab zur Verfügung, der bei Vorfällen, die breite Bevölkerungskreise betreffen, zum Einsatz gelangt.


Mit der Einrichtung dieses vielseitigen Instrumentariums zur Früherkennung von Problemen erachtet der Regierungsrat dieses Teilanliegen als erfüllt.


c) und aufbauend auf den Stärken der Region gezielte Massnahmen zur Erhaltung und Stärkung einer vielfältigen Wirtschaftsstruktur zu entwickeln.


Stellungnahme des Regierungsrates:


Der Regierungsrat teilt das mit diesem Teilaspekt zum Ausdruck gebrachte Anliegen und verweist für die Begründung auf den vorliegenden Revisionsentwurf für das Wirtschaftsförderungsgesetz und den dazugehörigen Erläuterungsbericht.


Der Regierungsrat beantragt, das Postulat 1999/245 als erfüllt abzuschreiben.



Fortsetzung >>>
Back to Top