2006-170


Neben dem Werbeverbot für Alkohol und der örtlichen und zeitlichen Einschränkung bei der Verfügbarkeit von alkoholischen Getränken spielt die preisliche Gestaltung speziell für den Jugendschutz eine bedeutende Rolle, wie Expertinnen und Experten immer wieder betonen. Seit die Politik 2004 eine Sondersteuer auf Alcopops einführte, hat sich das Problem diesbezüglich erheblich entschärft, aber auch verlagert. Im Zentrum stehen zur Zeit vor allem Bier und Wein. Die Preisgestaltung in Gastbetrieben ist oft fragwürdig und zu wenig griffig, wenn zwei alkoholfreie Getränke bloss "preisgünstiger" angeboten werden müssen als das billigste alkoholhaltige Getränk. Die Preisdifferenz muss so gestaltet werden, dass sie die gewünschte Wirkung, vermehrt alkoholfreie Getränke zu konsumieren, auch tatsächlich erzielt werden kann. Gut ein Drittel der 15- und 16Jährigen trinkt mindestens einmal pro Woche Bier, was einer Verdoppelung in den vergangenen 20 Jahren bedeutet. Jugendliche reagieren besonders empfindlich auf Preiserhöhungen, wie diverse Studien zeigen. Deshalb kann eine Preiserhöhung für Alkoholika eine präventive Wirkung erzielen.

Antrag:


Der Regierungsrat wird deshalb beauftragt,



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