2006-168


Die geltenden Regelungen für die Erzielung von Honorareinkommen aus der privatärztlichen Tätigkeit an den Kantonsspitälern vermögen heute aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu befriedigen.

Hauptsächlicher Mangel ist der Umstand, dass dem ganzen Bereich der privatärztlichen Tätigkeit an den Kantonsspitälern gerade wegen der fehlenden gesetzlichen Regelung auch die nötige Transparenz fehlt. Zum einen werden zum Beispiel der Umfang und die Abgeltung der privatärztlichen Tätigkeit zwischen den Kaderarztpersonen und dem Regierungsrat mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt, ohne dass eine gesetzliche Definition der privatärztlichen Tätigkeit und der Privatsprechstunde an den Kantonsspitälern besteht. Zum anderen legen weder die Personal- noch die Spitalgesetzgebung fest, wie die privatärztliche Tätigkeit abgegolten werden soll. Die honorarberechtigte Kaderarztperson wiederum kann für die Verteilung von Honoraranteilen mit weiterem beteiligtem Arztpersonal einen privatrechtlichen Vertrag abschliessen.


Im Hinblick auf die geplante Einführung von Globalbudgets für die Kantonsspitäler per 1.1.2008 drängt sich eine transparente Regelung über die Aufgaben, Verantwortung und Kompetenzen sowie den Umfang der privatärztlichen Tätigkeit an den Kantonsspitälern und deren Abgeltung auf.


Der Regierungsrat wird daher eingeladen,


Die Bearbeitungsfrist für diese Motion wird gemäss § 34 Abs. 3 des Landratsgesetzes auf sechs Monate verkürzt.



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