2006-161


Am 8. Juni des vergangenen Jahres hat der Baselbieter Souverän zwei Volksinitiativen zum Abbau administrativer Belastungen für KMU mit überwältigender Mehrheit angenommen. Neben der Verfassungsbestimmung haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit der Zustimmung zum Ausführungsgesetz auch einem klaren Massnahmenkatalog zugestimmt, der klare Fristen für die Umsetzung des Volkswillens vorsieht: Der Regierungsrat hat die erforderlichen Ausführungsbestimmungen grundsätzlich innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieses Gesetzes zu erlassen. Der vom Volk mit mehr als 86%-iger Zustimmung beschlossene Massnahmenplan sieht u.a. vor:

Der Regierungsrat hat es bisher unterlassen, öffentlich über den Stand der Umsetzung zu informieren. Nachdem das Ende der vom Volk gesetzten Fristen bereits wieder absehbar ist, ohne dass in der Praxis konkrete Fortschritte festzustellen sind, bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen.


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