2006-161
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Hansruedi Wirz, SVP: Reduktion der Regelungsdichte und Abbau der administrativen Belastung von kleinen und mittleren Unternehmen (Umsetzung der KMU-Entlastunsinitiative)
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Autor/in:
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Hansruedi Wirz, SVP
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Eingereicht am:
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8. Juni 2006
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Nr.:
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2006-161
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Am 8. Juni des vergangenen Jahres hat der Baselbieter Souverän zwei Volksinitiativen zum Abbau administrativer Belastungen für KMU mit überwältigender Mehrheit angenommen. Neben der Verfassungsbestimmung haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit der Zustimmung zum Ausführungsgesetz auch einem klaren Massnahmenkatalog zugestimmt, der klare Fristen für die Umsetzung des Volkswillens vorsieht: Der Regierungsrat hat die erforderlichen Ausführungsbestimmungen grundsätzlich innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieses Gesetzes zu erlassen. Der vom Volk mit mehr als 86%-iger Zustimmung beschlossene Massnahmenplan sieht u.a. vor:
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Die Einführung einer
"Regulierungsfolgeabschätzung"
. Sie verpflichtet die Behörden, jeden bestehenden aber auch jeden neuen Erlass, von welchem Firmen betroffen sind, auf ihre KMU-Verträglichkeit hin zu prüfen. Die Regulierungsfolgenabschätzung ist anhand einer zu erstellenden Prioritätenliste
innerhalb von 2 Jahren
seit Inkrafttreten des Gesetzes durchzuführen.
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Weiter verlangt die Entlastungsinitiative auch die Errichtung eines
"One-Stop-Shop"
, einer zentralen Auskunftsstelle in der Verwaltung, wo einfach und rasch alle Informationen zur korrekten Erfüllung amtlicher Vorschriften eingeholt werden können. Die Massnahme ist
innert Jahresfrist
umzusetzen.
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Schliesslich sollen sich Vertreter aus der Verwaltung und der KMU-Wirtschaft im
"KMU-Forum"
über die gängigsten Probleme austauschen und gemeinsam bessere Lösungen zugunsten der Entlastung der KMU erarbeiten. Dies ist
innerhalb eines Jahres
seit Inkrafttreten dieses Gesetzes umzusetzen.
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Der Regierungsrat hat es bisher unterlassen, öffentlich über den Stand der Umsetzung zu informieren. Nachdem das Ende der vom Volk gesetzten Fristen bereits wieder absehbar ist, ohne dass in der Praxis konkrete Fortschritte festzustellen sind, bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen.
Zur ReguireruIigsfolgeabschätzung:
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1.
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Ist die geforderte Prioritätenliste erstellt?
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2.
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Sind die Kriterien zum Abbau administrativer Belastungen definiert?
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3.
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Reicht die zweijährige Frist aus, um die Regulierungsfolgeabschätzung bei allen bestehenden Erlassen durchzuführen? Wenn nein, warum nicht?
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4.
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Warum wurde bisher in keiner der dem Landrat neu vorgelegten Gesetzesvorlage eine Regulierungsfolgeabschätzung, wie sie das Gesetz nun klar verlangt, deklariert?
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Zum One-stop-shop:
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5.
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Warum ist dieser noch nicht errichtet?
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6.
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Wo und bis wann soll er errichtet werden?
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7.
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Wie sieht die konkrete Umsetzung aus?
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8.
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Ist eine Abklärung der relevanten KMU-Bedürfnisse erfolgt? 9. Sind die dafür nötigen Informationen erhoben bzw. bekannt?
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Zum KMU-Forum:
10.
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Besteht dieses Gremium? Wer hat darin Einsitz? Wer wurde zur Einsitznahme eingeladen?
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11.
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Welche Qualifikationen waren verlangt, welche Wahlkriterien definiert?
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12.
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Welche Arbeiten hat das KMU-Forum bereits in Angriff genommen? Welche Prioritäten wurden gesetzt? Welche konkreten Arbeitsschritte sind geplant?
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13.
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Zeichnen sich erste Lösungen ab?
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Zum Guichet virtuel:
14. Wo steht dieses Projekt heute?
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