2006-155


In manchen Gemeinden (z.B. Binningen) bestehen Wartelisten für Psychomotorik-Therapien. Diese sind so lang, dass Kinder, die gemäss Leistungsauftrag des zuständigen Pädagogischen-therapeutischen Zentrums (ptz) abgeklärt wurden und gemäss Befund tatsächlich einen solchen Therapieplatz brauchen, auf unbestimmte Zeit vertröstet werden müssen.

Die Psychomotorik-Therapie wird schon bei Kindern im Kindergartenalter bei Problemen wie Aufmerksamkeitsdefiziten (ADS), motorischen Schwierigkeiten, aber auch Verhaltensauffälligkeit und mangelnder Bewegung (Gefahr von Adipositas) etc. verschrieben. Wichtig ist in diesem Alter, dass eingeleitete Massnahmen rasch greifen. Verzögerungen wirken sich ungünstig auf die weitere Entwicklung des Kindes aus. Wird monate- oder gar jahrelang zugewartet, stellt sich die Frage nach geeigneten Behandlungen völlig neu und der ganze Aufwand für die Abklärung eines Kindes war umsonst.


Im Vergleich zu anderen Kantonen sind in BL gemessen an der Anzahl Schulkinder wenig Stellen für Psychomotorik-Therapien bewilligt (BL: 1 Stelle auf 3'000 Schulkinder, LU: 1 Stelle auf 1'500 Schulkinder).


Kinder, die bei der IV angemeldet sind, können innert nützlicher Frist mit einem Therapieplatz rechnen. Anders diejenigen, deren Krankheiten oder Defizite nicht als Behinderung klassifiziert sind. Das heisst aber keineswegs, dass sie die Therapie weniger nötig hätten. Auch für sie gilt: je früher desto besser.


Mit einer rechtzeitigen, relativ niederschwellig zugänglichen Therapie lässt sich eine Verschlimmerung der Störungen in vielen Fällen aufhalten. Damit können viel aufwändigere Massnahmen zu einem späteren Zeitpunkt (zum Beispiel in der Pubertät oder bei Leistungsdruck in der Schule) möglicherweise abgewendet werden. Daran sind Kanton, Gemeinden und Schulen gleichermassen interessiert.


Ich bitte den Regierungsrat deshalb,


das Pädagogisch-therapeutische Zentrum (ptz) so aufzustocken und zu koordinieren, dass der Bedarf nach Psychomotorik-Therapien für alle betroffenen Kinder, unabhängig von einer IV-Anmeldung, und in sämtlichen Gemeinden mit Wartefristen unter drei Monaten abgedeckt werden kann.



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