2006-152
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Motion von Urs Hintermann, SP: Kein nächtlicher Alkoholverkauf mehr
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Autor/in:
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Urs Hintermann, SP (Abt, Augstburger, Bachmann, Brassel, Chappuis, Degen, Fankhauser, Fuchs, Gorrengourt, Huggel, Joset, Jourdan, Küng, Marbet, Rohrbach, Rudin, Rüegg, Schmied, Schneider, Schuler, Svoboda, Vögelin, Ziegler)
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Eingereicht am:
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8. Juni 2006
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Nr.:
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2006-152
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Es vergeht kaum mehr ein Wochenende ohne Berichte über nächtliche Vandalenakte oder Gewalt im öffentlichen Raum. Meist sind diese Straftaten mit (exzessivem) Alkoholkonsum verbunden. Die Tatsache, dass heute Alkohol praktisch die ganze Nacht über erhältlich ist - für 16- bis 18-jährige Bier und Wein und ab 18 Jahren sämtliche Alkoholika -, trägt zum Problem bei. Seit die Ladenöffnungszeiten abgeschafft wurden, ist Alkohol auch nachts leicht erhältlich. Mehr noch: Geschäfte, die nachts Alkohol verkaufen, sind zu eigentlichen Treffpunkten geworden, wo man sich spontan versammelt, Alkohol einkauft und konsumiert. Die Folgen sind bekannt: So versammeln sich in Reinach regelmässig 50 bis 80 Jugendliche vor zwei Läden beim Gemeindezentrum, die nachts geöffnet haben und Alkohol verkaufen. Die Schäden am und um das Gemeindezentrum sind immens und mehrere Familien sind aus den angrenzenden Wohnungen bereits ausgezogen. Obwohl neben der Jugendsozialarbeit auch die Gemeindepolizei ausgebaut, private Bewachungsfirmen beigezogen und die Gebäude mit Video überwacht werden, bleibt das Problem bestehen. Aus Gesprächen mit den Jugendlichen geht klar hervor, dass sie sich v. a. deshalb hier treffen, weil neben einem attraktiven Platz in zentraler Lage die ganze Nacht über Alkohol erhältlich ist. Vergleichbare Situationen finden sich in vielen anderen Gemeinden auch.
Ein Nacht-Verkaufsverbot für alkoholische Getränke beseitigt natürlich nicht die Ursachen exzessiven Alkoholkonsums - sofern diese überhaupt zu beseitigen sind. Prävention bleibt weiterhin vordringlich. Aber es wäre eine wichtige Sofortmassnahme, um Grenzen zu setzen und die Auswüchse besser unter Kontrolle zu bekommen.
Freiwillige Verkaufseinschränkungen über erhöhte Preise, erhöhte Mindestalter oder freiwillige Einschränkungen der Ladenöffnungszeiten sind gut gemeint, lösen aber letztendlich das Problem nicht. Sie auszuhandeln ist sehr aufwändig und führt meist nur zu einer Verschiebung des Problems, solange sich nicht alle Läden an diese Auflagen halten.
Der Kanton Genf hat das Problem gelöst, indem er in seinem Gesetz über den Verkauf alkoholischer Getränke neben spezifischen Verkaufsverboten (Tankstellen, Videotheken) ein generelles Verkaufsverbot ab 21 Uhr erlassen hat. Die Gesetzesänderung ist sowohl in einem Referendum vom Volk angenommen worden, als auch vom Bundesgericht als zulässig beurteilt worden. Baselland könnte ein Nacht-Verkaufsverbot beispielsweise im Wirtschaftsgesetz verankern.
Antrag:
Der Regierungsrat wird aufgefordert, dem Landrat eine Änderung des Wirtschaftsgesetzes zu unterbreiten, welches den Verkauf alkoholischer Getränke in Geschäften zwischen 20 und 7 Uhr verbietet.
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