2006-148 (1)
Bericht Nr. 2006-148 an den Landrat |
Bericht der:
|
Bildungs-, Kultur- und Sportkommission
|
|
vom:
|
6. September 2006
|
|
zur Vorlage Nr.:
|
||
Titel des Berichts:
|
Nichtformulierte Volksinitiative "für eine Schule mit Qualität" (Qualitäts-Initiative)
|
|
Bemerkungen:
|
1. Ausgangslage
Am 17. April 2002 reichte das Initiativkomitee der SVP Baselland der Landeskanzlei die nichtformulierte Volksinitiative "für eine Schule mit Qualität" (Qualitäts-Initiative) mit folgendem Wortlaut ein:
Die unterzeichnenden Stimmerberechtigten des Kantons Basel-Landschaft stellen gestützt auf § 28 Abs. 1 und 3 der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 17. Mai 1984 das folgende nicht-formulierte Begehren:
1. Der Übertritt von der Sekundarstufe I zum Gymnasium sowie zu anderen weiterführenden Schulen, wie insbesondere zur Diplommittelschule 3 und zur Handelsmittelschule, wird vom Bestehen einer besonderen Prüfung abhängig gemacht.
2. Diese Prüfung hat im Sinne einer wirksamen Qualitätssicherung zu eruieren, ob die in den Lehrplänen der vorangegangenen Schulstufe festgelegten Leistungsziele erreicht worden sind und die Schülerin bzw. der Schüler über die für das Bestehen der nächstfolgenden Schulstufe erforderlichen Fähigkeiten verfügt.
3. Bei der Ermittlung des Ergebnisses der Prüfung können die beiden letzten Erfahrungsnoten der vorangegangenen Schulstufen höchstens zur Hälfte berücksichtigt werden.
2. Zielsetzung der Vorlage
Mit der Initiative soll sicher gestellt werden, dass nur Jugendliche den Weg über das Gymnasium oder andere weiterführende Schulen einschlagen, die auch über die nötigen intellektuellen und willentlichen Fähigkeiten verfügen. Die Jugendliche sollen frühzeitig mit Komponenten des späteren Berufslebens konfrontiert werden, zu dem auch Leistungstests gehören. Dadurch sollen persönliche Schwierigkeiten von Studierenden bei einer Überforderung an den Gymnasien und an den Hochschulen weitgehend vermieden werden können. Studienabbrüche sind nicht nur persönlich tragische Ereignisse; sie sind für die Gymnasien und Hochschulen mit einem unerwünschten, erheblichen Aufwand verbunden. Eine höhere Übertrittshürde bewirkt, dass sich ein Teil der Jugendlichen anstelle des Gymnasiums für eine Berufslehre entscheidet. Die Stärkung und Aufwertung der Berufslehre ist ebenfalls eine Zielsetzung.
3. Massnahmen zur Umsetzung der Ziele
Der Eintritt ins Gymnasium und in andere weiterführende Schulen, namentlich in die Fachmaturitätsschule (vormals Diplommittelschule 3) und in die Handelsmittelschule, soll vom Bestehen einer besonderen Prüfung abhängig gemacht werden. Die Prüfung hat zu eruieren, ob die in den Lehrplänen festgelegten Leistungsziele erreicht worden sind und ob die Schülerin bzw. der Schüler über die für das Bestehen der nächstfolgenden Schulstufe erforderlichen Fähigkeiten verfügt. Bei der Ermittlung des Ergebnisses der Prüfung können die beiden letzten Erfahrungsnoten zur Hälfte berücksichtigt werden.
4. Kommissionsberatung
4.1. Organisation der Beratung
Die Anliegen der Initiative wurden am 15. März 2006 in einer gemeinsamen Sitzung der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission mit dem Bildungsrat behandelt. Am 24. August 2006 erfolgte im Rahmen der BKSK die Beratung der entsprechenden regierungsrätlichen Vorlage. An beiden Sitzungen waren RR Urs Wüthrich, Martin Leuenberger, Generalsekretär BKSD, und Alberto Schneebeli, Leiter Stabsstelle Bildung für die Erläuterung des Sachverhaltes sowie zur Beantwortung von Fragen anwesend.
4.2. Beratung im Einzelnen
Die Vertreter der BKSD argumentierten, auf den ersten Blick scheine es einleuchtend, mit einer Prüfung am Ende der Sekundarstufe I die zahlenmässige Entwicklung der Ausbildungen auf der Sekundarstufe II zu steuern. Den Schülerinnen und Schülern würden zudem Anreize vermittelt, die obligatorische Schulzeit sozusagen bis zum letzten Tag aktiv zu nutzen. Bei näherer Betrachtung werde allerdings klar, dass es vor allem drei Punkte gebe, die bei einer Interessenabwägung nicht für die Initiative sprechen:
-
|
Mit der Einführung der Orientierungsarbeiten via die neue Verordnung vom 9.November 2004 über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt (VO BBZ) konnte eine Verbesserung der Vergleichbarkeit erreicht werden. Ein Schritt in Richtung Objektivierung habe also stattgefunden.
|
-
|
Bezüglich Planbarkeit der Klassenbildung bestehe ein doppeltes Zeitproblem: Einerseits auf Seiten der Abnehmerschulen, anderseits aber auch bei den Schülern, wenn die Zukunftsoption wegbricht. Die weiterführenden Schulen und auch die Lehrbetriebe müssten für das kommende Schuljahr Monate im Voraus planen.
|
-
|
Angesichts der Heterogenität im nordwestschweizerischen Raum gelte jetzt das Hauptaugenmerk der interkantonalen Zusammenarbeit. Vergleichbarkeit an der Schnittstelle Sekundarstufe I/II könne nur erreicht werden, indem man sich mit den anderen Kantonen zusammenschliesse.
|
Die Anliegen der Initiative sind nach Auffassung der BKSD mit der geltenden Verordnung und den Bemühungen zur Qualitätssicherung gemäss neuer Bildungsgesetzgebung gut berücksichtigt. Seit dem Zeitpunkt der Einreichung der Initiative sei bereits gehandelt worden. Die Verschärfung der Zulassungsbestimmungen für die Fachmittelschule habe klar zu einem Rückgang geführt, die Selektion funktioniere. Die Qualität der kantonalen Gymnasien sei gut. Baselland möchte den eingeschlagenen Weg fortsetzen und die Chancen der interkantonalen Kooperation bei der Entwicklung und Überwachung der Bildungsstandards nutzen. Eine kantonale Sonderlösung wird abgelehnt.
In der Kommission findet die Stossrichtung der Initiative bezüglich Setzen von Leistungsstandards teilweise Verständnis. Schüler und Eltern müssten grundsätzlich einsichtig werden in Bezug auf Leistungsfähigkeit und Grenzen. Eine Mehrheit findet aber die bereits jetzt stattfindenden Vergleichsprüfungen (Orientierungsarbeiten) den besseren Ansatz. Es gebe keine Anhaltspunkte, dass die "falschen" Schülerinnen und Schüler oder zu viele Jugendliche das Gymnasium besuchen. Im Weiteren wird auf die bei vielen Jugendlichen verbreitete Prüfungsangst verwiesen, welche sie gerade, wenn es darauf ankommt, versagen lässt. So würde manchen Kindern der berechtigte Zugang zu weiterführenden Schulen verwehrt.
Die SVP Fraktion besteht auf der Wichtigkeit eines qualitativ hoch stehenden Bildungswesens. Sie verweist darauf, dass in den vergangenen Jahren die Ausbildungsqualität nachgelassen habe. Dies werde von Lehrern, Lehrmeistern und Vertretern der Hochschulen unisono bestätigt. Wichtige Faktoren des Bildungswesens würden gestärkt. Die Initiative verbessere die Chancen der Jungendlichen in einem zunehmend schwierigen Arbeitsmarkt, unterstütze das Engagement der Lehrkräfte, stärke die Hochschulen, begrenze die Bildungskosten und bringe eine Aufwertung der Berufslehre. Zudem sei sie in Bezug auf die seitens der BKSD vorgebrachten Bemängelungen offen und flexibel formuliert, so dass sich bei gutem Willen Lösungen finden liessen. Die übrigen Fraktionen in der Kommission teilen diese Argumentation nicht und schliessen sich der Meinung des Regierungsrates an.
Eintretensabstimmung
://: Die BKSK spricht sich einstimmig für Eintreten auf die Vorlage 2006/148 aus.
Landratsbeschluss
Die BKSK entscheidet sich mit 10:3 Stimmen ohne Enthaltung für die Annahme des Landratsbeschlusses gemäss Ziffern 1 - 4 und unterstützt damit den Antrag der Regierung auf Ablehnung der Initiative "Für eine Schule mit Qualität".
5. Antrag
://:
|
Die BKSK beantragt dem Landrat mit 10 : 3 Stimmen ohne Enthaltung Zustimmung zum Landratsbeschluss zur Vorlage 2006/148.
|
Füllinsdorf, 6. September 2006
Im Namen der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission
Der Präsident: Karl Willimann
Beilage:
Entwurf eines Landratsbeschlusses
[PDF]
Back to Top