2006-146 (1)


1. Postulat 2005/006

Mit ihrem Postulat verlangt Hanni Huggel eine Prüfung betreffend Schulungsmodul für Personen, die Menschen in einer vormundschaftlichen Massnahme begleiten und betreuen. Zahlreiche Freiwillige übernehmen in den Gemeinden vormundschaftliche Mandate. Hanni Huggel ist der Meinung, dass diese Menschen durch Weiterbildungen unterstützt werden müssten. Gleichzeitig würe das auch eine Anerkennung ihrer wichtigen Tätigkeit bedeuten.
Am 21. April 2005 überwies der Landrat das Postulat an den Regierungsrat.




2. Bericht des Regierungsrates


In seinem Bericht weist der Regierungsrat darauf hin, dass vor allem für einfachere vormundschaftliche Mandate Freiwillige eingesetzt werden. Sobald es sich um schwierige und/oder komplexe Verhältnisse handelt, werden professionelle Mandatsträger und -trägerinnen, z.B. Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen, eingesetzt. Das gilt vor allem bei Kindesschutzmassnahmen. Wenn es um grosse Vermögen geht, werden Treuhänder oder Treuhänderinnen eingesetzt oder allenfalls Anwälte und Anwältinnen.
Für die Rekrutierung und die Aufsicht und damit auch die Schulung der vormundschaftlichen Mandatsträger und -trägerinnen sind die kommunalen Vormundschaftsbehörden zuständig.
Das Kantonale Vormundschaftsamt ist zuständig für die Schulung der kommunalen Vormundschaftsbehörden. Es bietet regelmässig Kurse an.
Die «Konferenz der kantonalen Vormundschaftsbehörden» hat einen Schulungsordner erarbeitet, der von den Gemeinden bezogen werden kann.
Zudem haben einige Gemeinden gemeinsam eine Wegleitung für die Amtsführung von Beiständen, Beiräten und Vormündern erarbeitet. Mit diesem Material können Gemeinden auch gemeinsam Schulungen für ihre Mandatsträger und -trägerinnen anbieten.
Der Regierungsrat beantragt, das Postulat als erfüllt abzuschreiben.




3. Diskussion in der Kommission


An der Sitzung vom 21. August 2006 informierte Franziska Vogel Mansour, Leiterin Zivilrechtsabteilung 1, über die Abklärungen, die infolge des Postulates getroffen wurden. Zahlreiche Gemeinden hätten in einer Umfrage erklärt, dass kein Bedarf an zusätzlichen Schulungsangeboten durch den Kanton vorhanden sei. Die meisten haben sich organisiert und informieren ihre Freiwilligen auf Grund erarbeiteter Wegleitungen. Wichtig sei häufig auch die persönliche Betreuung durch die kommunale Vormundschaftsbehörde.
Die Postulantin Hanni Huggel erklärte sich mit der Antwort nur teilweise einverstanden. Sie anerkennt die grossen Anstrengungen, die von einzelnen Gemeinden in der Einführung und Schulung von freiwilligen Mandatsträgern und -trägerinnen unternommen werden. Sie ist aber der Meinung, dass das nicht genügt. Wichtiger als ein Schulungsbuch wäre der persönliche Kursbesuch, der auch Austausch von Erfahrungen und Weitergabe von konkretem Wissen ermöglicht.
In der darauf folgenden Diskussion wurde deutlich, dass private Mandatsträger und -trägerinnen gut eingeführt und anschliessend unterstützt werden müssen. Im Alltag stellen sich oft Probleme für die Freiwilligen, die anzugehen nicht immer einfach ist. Da braucht es konkrete Hilfestellung. Diese Unterstützung muss durch die Vormundschaftsbehörde erfolgen. Der Kanton ist nicht nur nicht zuständig, er verfügt auch nicht über die erforderlichen Ressourcen.
Die Stadt Liestal ist eine der Gemeinden, die die Schulungsaufgabe ernst nimmt. Sie hat eine Wegleitung erar-beitet, welche die Aufgaben der Mandatsträger und -trägerinnen, die rechtlichen Grundlagen, Checklisten usw. enthält. Zudem lädt die Vormundschaftsbehörde Liestal rund alle zwei Jahre einen Fachspezialisten ein, der an Abenden zu ca. 21/2 Stunden über die Rechte und Pflichten der privaten Mandatsträger und -trägerinnen aufklärt, aber auch von seinen Erfahrungen berichtet.
Die Kommission ist der Meinung, die Gemeinden sollten allein oder zusammen eine Schulung in der Art des Beispiels Liestal anbieten. Regierungsrätin Sabine Pegoraro erklärt sich bereit, eine solche Anregung an den Verband der Basellandschaftlichen Gemeinden zu richten.




4. Beschlussfassung und Antrag


Nach erfolgter Diskussion stimmt die Kommission dem Antrag, das Postulat von Hanni Huggel als erfüllt abzuschreiben, einstimmig zu.


Birsfelden, 29. August 2006


Im Namen der Justiz- und Polizeikommission
die Präsidentin: Regula Meschberger



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