2006-145
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Weiterführung und Finanzierung von Take off - Tagesstruktur für Jugendliche -, ein Präventionsprogramm für Jugendliche im sekundären Bereich für die Jahre 2007, 2008 und 2009
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vom:
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23. Mai 2006
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Nr.:
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2006-145
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Bemerkungen:
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Landratsbeschluss
(Entwurf) ||
Verlauf dieses Geschäfts
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Acrobat (PDF):
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Inhaltsübersicht
1. Ausgangslage
3. Gründe für die Weiterführung des Programms Take off
4. Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit der Stiftung Jugensozialwerk Blaues Kreuz Baselland
4.1 Strukturen und Tätigkeitsfelder der Stiftung
4.2 Grundzüge der Leistungsvereinbarung
5. Finanzen
7. Möglicher Ausbau des Programmes
8. Antrag
1. Ausgangslage
Seit Juli 1999 führt das Jugendsozialwerk Blaues Kreuz Baselland das Suchtpräventionsprogramm Take off durch. Take off bietet gefährdeten Jugendlichen in Krisensituationen Unterstützung in Schule, beruflicher Entwicklung und Freizeit an. Ziel ist die soziale und berufliche Integration von männlichen und weiblichen Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahren. Eine Zuweisung zum Programm kann wegen Suchtmittelkonsum, Risikoverhalten, Delinquenz, mangelnder Integration, sozialer Auffälligkeit, schwerwiegenden familiären Problemen, aggressivem Verhalten oder schwerwiegenden Problemen in der Ausbildung erfolgen. Es stellt ein flexibles, niederschwelliges und individuelles Angebot für junge Menschen dar, die ohne die Teilnahme an diesem Programm Gefahr laufen, in ihrer sozialen und beruflichen Entwicklung stehen zu bleiben und gefährdende Muster zu entwickeln. Einweisende Stellen sind hauptsächlich die Jugendanwaltschaft, Sozialberatungsstellen der Gemeinden, Schulen und der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst Baselland.
Die Programmdauer beträgt ab 2006 neu 4 statt bisher 6 Monate. Aufgrund der Verkürzung der Programmdauer können inskünftig jährlich 36 statt 24 Jugendliche aufgenommen werden. Angeboten wird ein auf jeden Jugendlichen und jede Jugendliche individuell abgestimmtes Programm: das Take off full time oder das Take off light .
Take off full time ist ein Vollzeit-Tagesbetreuungsprogramm. Es richtet sich an Jugendliche, die entweder die Schule abgebrochen haben, keine Lehrstelle haben oder aus gesundheitlichen Gründen keiner Arbeit nachgehen können. Es setzt sich aus Arbeitsagogik in verschiedenen Berufsfeldern, Gruppenaktivitäten, Weiterbildung / Laufbahnberatung und einer individuellen Betreuung durch die Bezugspersonen zusammen.
Take off light ist ein individuelles Teilzeit-Betreuungsprogramm und richtet sich an Jugendliche, welche zur Schule gehen resp. ein Praktikum oder eine Berufausbildung absolvieren. Es setzt sich aus einem Gruppenprogramm mit themenspezifischer Ausrichtung, Weiterbildung / Laufbahnberatung in der Form von Stützunterricht und einer individuellen Betreuung und Coaching durch die Bezugspersonen zusammen.
Anschliessend an den Besuch dieser Programme besteht die Möglichkeit ein - separat finanziertes - Arbeitsintegrationsprogramm und -training zu absolvieren, dessen Ausgestaltung und Dauer individuell festgelegt wird. Für Jugendliche, die während des full time Programms ein hohes Mass an Selbständigkeit und Zuverlässigkeit gezeigt haben, werden Wirtschaftspraktikas angeboten. Während der Dauer dieser Anschlussprogramme werden die Jugendlichen weiterhin an einem Tag pro Woche von Take off betreut.
Ursprünglich handelte es sich bei Take off um eines von 12 Zentren, die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) unter dem Namen supra-f lanciert wurden. Supra-f ist ein Interventions- Forschungsprogramm zur Suchtprävention und Gesundheitsförderung bei gefährdeten Jugendlichen. Nachdem Take off zu Beginn hauptsächlich mit Bundesmitteln sowie Geldern aus dem Lotteriefonds finanziert werden konnte, erfolgte ab dem Jahr 2002 nur noch eine Teilfinanzierung durch das BAG. Am 21. März 2002 beschloss der Landrat , das Programm für die Jahre 2002 bis 2004 weiterzuführen; der Verpflichtungskredit betrug Fr. 865'000.- (Vorlage 2001/294 ). Dementsprechend wurde ein Leistungsauftrag zwischen der Stiftung Jugendsozialwerk des Blauen Kreuzes und der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion abgeschlossen. Aufgrund von drei Budgetanträgen beschloss der Landrat anlässlich seiner Sitzung vom 9. Dezember 2004 , das Konto 2201/365.50 für eine einjährige Verlängerung von Take off (2005) um Fr. 360'000.-- zu erhöhen; derselbe Kredit wurde mit dem Budget 2006 nochmals bewilligt. Allerdings haben anlässlich der Beratung vom 9. Dezember 2004 verschiedene Fraktionen gewünscht, dass der Regierungsrat dem Landrat eine neue Vorlage vorlegt, damit das Programm Take off auch nach 2005 seine wichtige Funktion für junge Menschen in unserem Kanton übernehmen könne.
Die rechtliche Grundlage für solche Programme ergibt sich aus verschiedenen Bestimmungen der Kantonsverfassung:
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§ 103 Absatz 1 KV: "Kanton und Gemeinden sorgen in Zusammenarbeit mit privaten Organisationen für hilfsbedürftige Menschen";
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§ 103 Absatz 2 KV: "Sie sind insbesondere bestrebt, sozialen Notlagen vorzubeugen" und "de-ren Ursachen zu beseitigen", und "fördern die Vorkehren zur Selbsthilfe");
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§ 104 Absatz 2 KV: "Kanton und Gemeinden treffen Vorkehren, Arbeitslosigkeit zu vermeiden …";
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§ 107 Absatz 2 KV: "Sie nehmen sich in Zusammenarbeit mit privaten Organisationen der Be-lange von Jugend … an".
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2. Zwischenbilanz
Take off hat im Juni 2005 einen Bericht über den Leistungsnachweis für die Jahre 1999 bis 2004 vorgelegt. In der Zeit zwischen Juli 1999 und Oktober 2005 haben bereits 128 Jugendliche am Programm Take off teilgenommen. 71% der Jugendlichen erreichten die im Rahmen des Take off Programms gesteckten Ziele, während sie von 7% verfehlt wurden. In 22% der Fälle musste die Teilnahme abgebrochen werden, wobei dies teilweise dadurch bedingt war, dass die Jugendlichen im Laufe des Programms feste Ausbildungs- oder Arbeitsplätze fanden. 43% der Teilnehmenden konnten im Anschluss an Take off eine Berufsausbildung, eine Vorlehre oder ein Praktikum beginnen, 17% fanden eine Lösung in einer Schule und 24% fanden eine Arbeitsstelle. Auch die Rückmeldungen der zuweisenden Fachstellen über die Zusammenarbeit mit Take off und die Entwicklung der zugewiesenen Jugendlichen waren sehr positiv. Eine Weiterführung und womöglich ein Ausbau des Programms wird von sämtlichen einweisenden Stellen befürwortet.
3. Gründe für die Weiterführung des Programms Take off
Im bisherigen Verlauf des Projekts ist Take off zu einem ausserordentlich wichtigen Element der Jugendhilfe unseres Kantons geworden. Vielfach handelt es sich bei den TeilnehmerInnen am Take off Programm um Jugendliche, die durch die Netze der konventionellen schulischen Angebote fallen und bei denen eine grosse Gefahr besteht, dass sie ausbildungs- und arbeitslos bleiben oder werden. Bei vielen dieser Jugendlichen besteht die Gefahr, dass sie zu längerfristigen Empfängern von Arbeitslosen- und Fürsorgeunterstützung werden. Bei manchen besteht auch die Gefahr eines langfristigen Suchtmittelmissbrauches, der unserer Gesellschaft wiederum - neben dem persönlichen Leid - grosse finanzielle Kosten auferlegt. Demgegenüber trägt jeder jener Jugendlichen, denen es gelingt, auf eigenen Beinen zu stehen und einen Ausbildungsplatz resp. einen Arbeitsplatz zu finden, zu einem besseren sozialen Klima und schlussendlich auch zu geringeren finanziellen Lasten für das Gemeinwesen - auf welcher Ebene auch immer - bei.
Die Resultate dieser Begleitforschung, der Wahrnehmung der Programmmitarbeitenden und der Begleitgruppe sowie die Rückmeldungen der einweisenden Stellen sind weiterhin sehr positiv. Die Begleitforschung hat gezeigt, dass Take off bei Jugendlichen mit einem hohen Risikoprofil besonders ausgeprägte positive Ergebnisse erzielen konnte. Bei 66,7% dieser Jugendlichen konnten positive Veränderungen festgestellt werden, insbesondere bezüglich ihrer psychischen Befindlichkeit, ihrem Selbstbewusstsein und einer drastischen Reduktion ihres deliktischen Verhaltens. Bei den Jugendlichen mit weniger hohem Risikoprofil sind, entsprechend der bei ihnen besseren Ausgangslage, weniger positive Veränderungen festzustellen; der positive Effekt von Take off liegt in diesen Fällen darin, dass keine Verschlechterung eingetreten ist und diese Fälle sich nicht zu solchen mit hohem Risikoprofil entwickelt haben.
4. Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit der Stiftung Jugensozialwerk Blaues Kreuz Baselland
4.1 Strukturen und Tätigkeitsfelder der Stiftung
Die Stiftung Jugendsozialwerk ist eine überkonfessionelle, soziale Institution, die es sich zum Ziel gemacht hat, im Auftrag von öffentlichen und privaten Institutionen Aufgaben im Bereich der Sozialarbeit zu erfüllen. Sie engagiert sich in der Sucht- und Präventionsarbeit, insbesondere unter jungen Menschen. Das Angebot richtet sich an einen offenen Bestimmungskreis von Menschen und orientiert sich an den internationalen Grundsätzen des Blauen Kreuzes. Als Dienstleisterin für Sozialarbeit werden ihre Leistungsangebote von Behörden der Gemeinden, der Kantone, des Bundes und von weiteren Institutionen in Anspruch genommen. Sie bietet in verschiedenen Arbeitsbereichen jungen Menschen eine Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltages an, fördert sie und steht ihnen ganz praktisch zur Seite. Die Stiftung Jugendsozialwerk versucht, Eigenverantwortung und Beziehungsfähigkeit zu wecken und zu fördern und zu einem sinnvollen Leben anzuleiten. Menschen aus gesellschaftlichen Randgruppen werden in besonderer Weise gefördert und unterstützt; dabei wird auf die soziale und gesellschaftliche Integration hin gearbeitet.
4.2 Grundzüge der Leistungsvereinbarung
Die Leistungsvereinbarung umfasst die folgenden Punkte:
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Die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion Basel-Landschaft ("Auftraggeberin") beauftragt die Stiftung Jugensozialwerk Blaues Kreuz Baselland ("Stiftung") mit der Weiterführung des Programmes TAKE OFF für die Jahre 2007 - 2009.
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Take off besteht aus den Bereichen "Interne Tagesstruktur full time oder light" ( 36 Jugendliche pro Jahr), und "Wirtschaftspraktikum" (12 Jugendliche pro Jahr). Diese Bereiche werden durch eine psychosoziale Begleitung, Vermittlung, Coaching und Fallarbeit unterstützt.
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Die Stiftung erhält von der Auftraggeberin für die Jahre 2007, 2008 und 2009 jährlich einen Betrag von Fr. 360'000 (inkl. MwSt.).
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Das Programm wird fachlich von der Begleitgruppe für Präventionsprojekte im Jugendbereich unterstützt.
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Die Stiftung berichtet der Auftraggeberin sowie der Steuergruppe über den Verlauf des Programmes. Neben der laufenden Berichterstattung erfolgt jährlich bis Ende April des Folgejahres ein schriftlicher Leistungsnachweis.
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Das Programm wird extern von einem Forschungsteam begleitet (Universität Fribourg, Verantwortlicher Forschungsleiter Dr. Gebhard Hüsler).
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Auf sämtlichen Publikationen, Broschüren oder Veranstaltungshinweisen ist in geeigneter Form auf die Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft hinzuweisen.
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5. Finanzen
Die Durchführung der Basisprogramme Take off full time und Take off light soll vorerst weiterhin hauptsächlich durch eine Pauschalfinanzierung des Kantons Basel-Landschaft gewährleistet werden. Allerdings ist seitens des Regierungsrats geplant, die Regelungen der ambulanten Jugendhilfe im Kanton generell zu überprüfen, entsprechende rechtliche und organisatorische Strukturen zu schaffen und gleichzeitig, wie bereits im stationären Bereich üblich, auch im ambulanten Bereich zu einer Finanzierung durch die einweisenden Stellen überzugehen. Dadurch dürfte sich mittelfristig der Kantonsbeitrag - abgesehen von Zahlungen allfälliger kantonaler einweisender Stellen im Einzelfall - auf eine Defizitgarantie reduzieren, was der Praxis im stationären Bereich entspricht. Dies wird allerdings kaum innerhalb des Zeitrahmens dieser Vorlage (2007-2009) umgesetzt sein. Zu den Zahlungen der kantonalen einweisenden Stellen ist festzuhalten, dass diese nicht aufgrund dieses Projekts anfallen; das sind Fälle, in welchen, gäbe es das take off nicht, anderweitige Settings oder Platzierungen vorgenommen werden müssten. Gerade bei stationären Platzierungen wären die Kosten meist wesentlich höher. Nachdem es sich somit nicht um zusätzliche Kosten handelt, die durch das Projekt "generiert" werden, sondern um eine Verlagerung anderweitig ohnehin anfallender Kosten, sind sie in der folgenden Aufstellung nicht als zusätzliche Projektkosten darzustellen, sondern können als - vom Projekt aus betrachtet - Einnahmen geführt werden.
Die Finanzierung des Programms ist für 2006 gesichert, da im Budget 2006 Justiz-, Polizei- und Militärdirektion im Konto 2405 365 50 ein Betrag von Fr. 360'000.-- für das Programm Take off eingestellt ist. Für die weitere Finanzierung in den Jahren 2007-2009 ist gemäss § 26 des Finanzhaushaltsgesetzes ein Verpflichtungskredit erforderlich. Die jährlichen Kosten verteilen sich auf folgende Träger:
Weiterführung Take off (inkl. Arbeitsintegration und Wirtschaftspraktika)
Budget
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2007
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2008
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2009
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Programmkosten insgesamt
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451'600
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451'600
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451'600
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Beitrag BA Gesundheit
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- 12'000
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- 12'000
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Beitrag einweisende Stellen
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- 58'000
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- 58'000
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- 70'000
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Beitrag Familie
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- 9'600
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- 9'600
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- 9'600
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Arbeitsleistungen/Verkauf Waren
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- 12'000
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- 12'000
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- 12'000
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Antrag an Landrat
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360'000
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360'000
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360'000
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* Der Vertrag mit dem Bund betreffend "supra-f" läuft zurzeit bis Ende November 2008; wenn keine Weiterführung erfolgen sollte, müssten die ab 2009 wegfallenden Fr. 12'000.-- durch höhere Einweiserbeiträge ausgeglichen werden.
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6. Wirkungskontrolle
Die Wirkungskontrolle des Programms wird weiterhin durch eine begleitende Forschung überprüft. Für das Take off ist das psychologische Institut der Universität Fribourg zuständig. Es besteht ein Vertrag zwischen dem Bundesamt für Gesundheit BAG und der Stiftung Jugendsozialwerk bis 30. November 2008, der den reibungslosen Ablauf der supra-f-Forschung sicherstellt. Zusätzlich nimmt Take off selbst regelmässige Wirkungskontrollen vor, indem die Zufriedenheit der zuweisenden Fachstellen und die Entwicklung der Jugendlichen während des Programms erfasst wird.
Das Programm Take off wird durch eine Fachgruppe, die aus den Mitgliedern der regierungsrätlichen Steuergruppe sowie einer weiteren Vertretung der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion besteht, begleitet. Weitere Fachpersonen können bei Bedarf beigezogen werden. Die Steuergruppe für Präventionsprojekte im Jugendbereich, bestehend aus Vertrerinnen und Vertretern der VSD (Gesundheitsförderung), BKSD (Amt für Volksschulen), JPMD (Jugendanwaltschaft), wurde vom Regierungsrat mit Beschluss Nr. 1118 vom 30. Mai 2000 eingesetzt, mit folgenden Aufgaben: Koordinations- und Kontrollfunktion im Bereich der bestehenden Projekte im Jugendbereich, Wahrnehmung von Entwicklungen und Tendenzen im Jugendbereich, Prioritäten setzen und allenfalls neue Projekte zu initiieren, zu beurteilen, zu fördern und finanziell zu unterstützen sowie die Nachhaltigkeit zu gewährleisten.
7. Möglicher Ausbau des Programmes
Im Sinne einer Ergänzung des bestehenden Programms sind die Projektverantwortlichen von Take off in übereinstimmung mit den einweisenden Stellen und der JPMD zur Erkenntnis gelangt, dass ein Ausbau von Take off zur Reduktion der Jugendarbeitslosigkeit - auch im Bereich von schwer vermittelbaren Jugendlichen - sehr wichtig ist. Take off bietet aus diesem Grund ab dem kommenden Jahr zusätzlich ein Arbeitsintegrationsprogramm und Wirtschaftspraktikas an. Die Finanzierung dieser zusätzlichen Elemente ist noch nicht abschliessend geklärt. Es ist vorgesehen, dass dieser neue Programmteil (Arbeitsintegration und Wirtschaftspraktika) von den zuweisenden Stellen mit der Bezahlung eines Taggeldes übernommen wird. Anzustreben ist eine Ausweitung von Take off mit dem Angebot Motivationssemester. Motivationssemester sind Programme für stellenlose 15- bis 20-jährige, in Ausnahmefällen bis 24-jährige Jugendliche ohne Ausbildung. Das Ziel ist eine dauerhafte berufliche Integration. Finanziert werden die Programme durch die schweizerische Arbeitslosenversicherung. Heute gibt es 64 Motivationssemester, verteilt über die ganze Schweiz. Im Kanton Basel-Landschaft gibt es zur Zeit kein solches Angebot.
8. Antrag
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, gemäss beiliegendem Entwurf eines Landratsbeschlusses zu beschliessen:
1.
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Für die Weiterführung des Programmes
Take off - Tagesstruktur für Jugendliche
wird für die Jahre 2007 bis und mit 2009 ein Verpflichtungskredit von 1'080'000 Franken (= jährlich 360'000 Franken) zu Lasten des Kontos 2405 365 50 bewilligt.
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2.
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Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
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Liestal, den 23. Mai 2006
Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin
Beilagen:
- Entwurf Leistungsauftrag Take off vom 8. Februar 2006
- Entwurf Landratsbeschluss
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