2006-135 (1)


1. Zielsetzung und Inhalt der Vorlage

Seit 1973 erbringt das KSB Leistungen der erweiterten Grundversorgung für das untere Baselbiet sowie - ergänzend zu den Grundversorgungsspitälern in Laufen und Dornach - auch für diese Gebiete. Seither erfolgten immer wieder bedarfsgerechte Anpassungen und Sanierungen. Gestützt auf eine Gebäudeanalyse aus den Jahren 1999 und 2000 wurde nun aber festgestellt, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Das Spital bedarf einer Gesamtsanierung zur Anpassung des Standards sowie zur Gewährleistung der Betriebstauglichkeit und -sicherheit. Der Regierungsrat hat am 19. Juli 2005 eine „Arbeitsgruppe Strategie" eingesetzt mit dem Auftrag, für die Sanierung und Erweiterung des Kantonsspitals Bruderholz (KSB) verschiedene Lösungsszenarien hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit, der zeitlichen Realisierung sowie der Risiken zu prüfen. Mit Beschluss vom 21. Februar 2006 hat der Regierungsrat die Realisierung einer kombinierten Umbau/Neubauvariante am bisherigen Standort beschlossen. Die gewählte Lösungsvariante sieht den Ersatz des bestehenden Bettenhochhauses durch einen Neubau, einen Neubau des OP-Traktes sowie den umfangreichen Umbau des Flachbaus vor. Um eine möglichst rasche Realisierung des Projekts zu gewährleisten, hat sich der Regierungsrat für die Realisierung der Neubauteile mittels eines Totalunternehmer-Wettbewerbs ausgesprochen.


Im Bericht „Spitalversorgung Basel-Landschaft und Basel Stadt (stationärer Bereich)" vom September 2005 haben die Regierungen beider Basel festgehalten, dass es für das untere Baselbiet ein Spital mit erweiterter Grundversorgung, analog dem heutigen Leistungsauftrag des KSB, zwingend braucht. Das Leistungsangebot berücksichtigt eine Schwerpunktbildung der angebotenen Leistungen zwischen den Spitälern des Kantons Basel-Landschaft und stützt sich ab auf das Spitalabkommen und die gemeinsame Spitalliste für den akut-somatischen Bereich der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt.


Unter Berücksichtigung der Entwicklung von Demographie und Servicepopulation bis 2025 wurden die aktuellen Leistungszahlen in eine konservative und eine progressive Betrachtung modifiziert. Als Grundlage für den Projektauftrag wurde die progressive Betrachtung eingesetzt. So wurde mit 280 Betten für den stationären Akut-Bereich, 46 Betten für die Rehabilitation und 100 Betten für die Akutgeriatrie sowie 4 Betten für die Langzeitpflege geplant. Dies ergibt eine Gesamtbettenzahl von 430 Betten (Stand 2004 total 433 Betten).




1.1 Wichtige Ziele dieser Vorlage


Realisierungsgeschwindigkeit
Bis zum Zeitpunkt der Realisierung einer neuen Lösung müssen jährlich umfassende Finanzmittel, sei dies über die separaten Verpflichtungskredite im Bereich sicherheitsrelevante Massnahmen oder über das ordentliche Budget, bereitgestellt werden. Diese Massnahmen sind zur Aufrechterhaltung des bestehenden Betriebs notwendig, verhindern jedoch nicht, dass die bauliche und technische Infrastruktur des Spitals spätestens 2015 im grossen Stil erneuert oder ersetzt werden muss. Je früher wir ein neues Spital realisieren, umso besser kann der Mitteleinsatz optimiert werden.


Projektentwicklungs- und Genehmigungsverfahren
Im Kanton Basel-Landschaft ist es üblich, dass Hochbauprojekte mit Planerevaluation (u.a. Architekturwettbewerb) entwickelt und durch Einzelleistungsträger (ELT) ausgeführt werden. Dieses Verfahren hat viele Vorteile, ist aber hinsichtlich planbarer Realisierungsgeschwindigkeit und Kostensicherheit nicht optimal. Überprüfungen und Vergleiche haben gezeigt, dass ein Totalunternehmerwettbewerb die grössten Vorteile in beiderlei Hinsicht aufweist. Es könnten bis zu 2 Jahre Bauzeit eingespart werden. Dieses Vorgehen wäre für den Neubau Bettenhaus mit OP-Trakt möglich. Für den Umbaubereich jedoch ist auf das traditionelle Verfahren zurückzugreifen, weil ein TU bei einem Umbau die Kosten viel zu wenig genau abschätzen kann und deshalb bei der Kalkulation grössere Reserven einbezogen werden müssen.
Was das Genehmigungsverfahren betrifft, so müssen gemäss aktuellem Finanzhaushaltsgesetz FHG für Bauvorhaben mit Gesamtkosten von über CHF 10 Mio. die Ausgaben für die einzelnen Projektierungsstufen je einzeln beantragt werden. Konkret bedarf die Realisierung eines Bauvorhabens in der vorliegenden Grösse drei Landratsentscheide. Die Arbeitsgruppe Strategie zeigt ein Szenario auf, welches in allen Varianten maximal zweimalige Entscheide des Landrates benötigt.


Standortevaluation
Als bester Standort aus volkswirtschaftlicher Sicht gilt derjenige, an welchem der festgeschriebene Leistungsauftrag des KSB mit möglichst geringem Ressourcenaufwand erbracht werden kann. Bei der Suche nach dem besten Standort wurden sämtliche Kosten (Bodenpreise zum heutigen Wert) und Nutzen berücksichtigt, die im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Spital stehen. Details siehe Vorlage „Standort und Projektevaluation".




2. Organisation der Kommissionsberatung


Die Vorlage wurde an die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommision (Federführung) und an die Bau- und Planungskommission (Mitbericht) zur Beratung überwiesen.


Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat die Vorlage am 14. und 28. Juni, 29. September und am 10. November 2006 beraten. Am 25. August 2006 erfolgte eine gemeinsame Sitzung mit der Bau- und Planungskommission mit Referaten von Herbert Staub, Kantonsbaumeister Kanton Zug; Willi Rusterholz, Architekt Metron AG und Kantonsarchitektin Marie-Theres Caratsch. Die Kommission wurde begleitet durch Regierungsrat Erich Straumann und Generalsekretär Rosmarie Furrer. Für zusätzliche Informationen standen die Kantonsarchitektin Marie-Theres Caratsch und Willi Rusterholz, Projektleiter Metron, zur Verfügung.


Allgemeines
Die Vorlage 2005/250 Spitalversorgung Basel-Landschaft hält fest, dass unser Kanton weiterhin ein Spital in der Grösse des Bruderholzspitals führen muss. Als etwas unüblich darf das Vorgehen bezeichnet werden, dass das Parlament zum Standort Bruderholz Stellung beziehen muss, bevor eine Projektierungsvorlage vorliegt. Um eine rasche Realisierung des Projekts gewährleisten zu können, will nun die Regierung mit dieser Vorlage folgende Grundsatzentscheide erhalten:




3. Detailberatung


Standortentscheid
Eine der zentralen Fragen dieser Vorlage ist jene des Standortes des Bruderholzspitals. Eine Ablehnung des Standortentscheids des Regierungsrats hätte zur Folge, dass die Planung neu aufgenommen werden müsste. Der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission standen die detaillierten Berichte Standortevaluation der Firma metron (inkl. Ermittlung Flächenbedarf für Richtprojekte und Sensitivitätsanalyse bezüglich Landpreise), der Strategiebericht Erneuerung des Hochbauamtes und die Unterlagen „Grundsatzentscheid für Lösungsstrategie" zur Verfügung. Den Ausschlag für den Standort Bruderholz gab eine Gegenüberstellung der Bodenpreise zum dereinst effektiven Bodenpreis. Willi Rusterholz, Projektleiter Metron, betonte, dass das Bruderholz - trotz Nachteilen im Bereich der Erschliessung und der Bauzeit - in der Rangfolge an der Spitze liegt. Während der Kommissionsberatung waren Themen wie ÖV-Erschliessung, mögliche Fluglärmbelastung und - bedingt durch den Neubau neben dem Flachbau - längere Wege für den Bettentransport und das Personal diskutiert worden. Die hohen, in den vergangenen Jahren geleisteten Investitionen in das Bruderholzspital wurden ebenfalls in den Entscheid eingeschlossen, wie auch der Wille, dass der Kanton Basel-Landschaft seine Grundversorgung selbständig regeln will. Verfügt unser Kanton doch derzeit über einen Selbstversorgungsgrad von ca. 61%.


Bettenzahl
Die bis zum erfolgten Kommissionsbeschluss vom 10. November offene Frage betreffend des definitiven Standortes der Geriatrie erschwerte die Kommissionsberatung. Obwohl betont wurde, dass erst die nächste Vorlage mit den dereinst benötigten exakten Bettenzahlen ausgehen müsse, erachteten die Kommissionsmitglieder es als wichtig zu wissen, ob das Bruderholzspital dereinst 430 Betten (inkl. 100 Geriatriebetten BL), ohne Geriatriebetten BL, aber mit zusätzlichen Betten für z.B. einem Zentrum für Rheumatologie oder sogar inklusive der Geriatriebetten für Basel-Stadt und Basel-Landschaft umfassen werde. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Basel-Landschaft das Bruderholzspital so oder so braucht, wurde Eintreten mit 11 zu 2 Stimmen beschlossen. Es wurde jedoch auch darauf hingewiesen, dass bei der Berechnung der definitiven Bettenzahl der Bedarf mit Einschluss von DRG (Vollkostenpauschale) sowie nochmals eine generelle Überprüfung der einzelnen Disziplinen erfolgen soll.


Projektentwicklungsmodell
Kantonsarchitektin Marie-Theres Caratsch betonte die Notwendigkeit einer schnellen Realisierung des Bettenhauses als ersten Schritt. Nur so könnten zusätzliche Mehrkosten für den Gebäudeunterhalt sowie grosse notwendige Instandsetzungsarbeiten/Ersatzerneuerungen vermieden werden.
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission wartet den diesbezüglichen Entscheid der Bau- und Planungskommission ab und stimmte an ihrer Sitzung vom 10. November 2006 der neuen Formulierung der Ziffern 2 und 3 des Landratsbeschlusses deutlich zu.




4. Antrag


Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission beschliesst wie folgt:


Ziffer 1: unverändert: 12 Ja, 1 Nein


Ziffer 2 abgeändert: 12 Ja, 1 Enthaltung
Der Entscheid des Regierungsrates, hinsichtlich der Realisierungsgeschwindigkeit den Neubau des Bettenhauses und OP-Trakts mittels eines Totalunternehmerwettbewerbs auszuführen, wird abgelehnt.


Ziffer 3 abgeändert : 13 Ja
Der Vorschlag des Regierungsrates, dem Landrat zur Projektbeschleunigung den Verpflichtungskredit für den Neubauteil des neuen Spitals im einstufigen Verfahren (Projektierungs- und Ausführungskredit) zu beantragen, wird abgelehnt.


Muttenz, 8. Dezember 2006


Im Namen der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
Die Präsidentin: Rita Bachmann-Scherer


Beilagen:
- Entwurf des von der VGK und der BPK abgeänderten Landratsbeschlusses
- Mitbericht der Bau- und Planungskommission



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