2006-133


Für die SVP Fraktion wirft das „Kirchenasyl", welches die Kirchgemeinde Ramlinsburg-Bubendorf einer Familie (mit rechtgültigem Ausschaffungsbeschluss) gewährt hatte, Fragen auf. Es ist zu beobachten, dass dieses „Kirchenasyl" immer weitere Kreise zieht und von Kirchen im ganzen Land vermehrt verwendet wird, um rechtskräftige Ausschaffungen zu vermeiden.

Die SVP Fraktion ist der Ansicht, dass hier Klärungsbedarf besteht, um die bestehende Rechtsunsicherheit zu entschärfen.


Konkret sind die folgenden Fragen zu beantworten:


Wie gedenkt die Regierung dem „Kirchenasyl" bei eventuellen zukünftigen Aktionen dieser Art zu begegnen?


Handelt es sich bei dem „Kirchenasyl" um eine von der Regierung anerkannte, rechtsstaatliche Handlung?


Falls die Regierung das „Kirchenasyl" nicht anerkennt, wie wird die Regierung solche illegale Aktionen in Zukunft unterbinden?


Falls die Regierung das „Kirchenasyl" nicht anerkennt, wie wird die Regierung solchen illegalen Aktionen in Zukunft vorbeugen?


Betrachtet die Regierung eine Präventivhaft als anwendbares Mittel, falls sich solche Aktionen abzeichnen?


Wird die Regierung im strafrechtlichen Rahmen gegen Organisatoren eines solchen Kirchenasyls vorgehen?


Die SVP Fraktion bittet den Regierungsrat um schriftliche Beantwortung.



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